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Niehler Damm

Umlaufsperren sind nicht überlappend und mit mindestens einem Abstand von 1,50 Metern aufzustellen. Sie sind in der Regel für herkömmliche Fahrräder ausreichend. Sonstige Räder wie Lastenräder, Räder mit Anhängern oder auch steigende Zahlen von Radtouristinnen und Radtouristen mit seitlichen Packtaschen benötigen oftmals breitere Durchlässe, um Umlaufsperren durchfahren zu können.

Aus diesem Grunde haben wir die Umlaufsperre an der Rampe zur Fußgängerbrücke und Radfahrerbrücke in den Niehler Hafen am Niehler Damm fahrradfreundlicher angeordnet. Dieser Bereich ist Teil des Radverkehrsnetzes NRW sowie touristischer Radrouten wie zum Beispiel dem Rheinradweg NRW.

Der Rheinradweg - Etappen und ihre Highlights

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