Digitale Antragstellung
Am 23. Juni 2026 und am 30. Juni 2026 ist aus technischen Gründen keine Abholung von Aufenthaltstiteln möglich. Wenn Sie aus der Ukraine geflüchtet sind und einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG beantragt haben, können Sie diesen am 25. Juni 2026 sowie am 2. Juli 2026 in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr abholen.