Leben Sie ohne gültige Aufenthaltspapiere in Köln? Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen, damit Sie Ihre Situation Schritt für Schritt klären können.
Wann ist mein Aufenthalt unerlaubt?
Ihr unerlaubter Aufenthalt entsteht,
- wenn Sie ohne gültiges Visum oder eine Erlaubnis eingereist sind oder
- wenn Ihr Aufenthaltstitel abgelaufen ist, ohne dass Sie die Verlängerung beantragt haben.
Wie die Einreisebestimmungen für Deutschland sind, erfahren Sie auf unserer Seite:
Sie halten sich unerlaubt in Deutschland auf, wenn
- Sie nicht visafrei einreisen durften oder
- Sie ohne einen gültigen Nationalpass eingereist sind oder
- Ihre erlaubten Tage in Deutschland abgelaufen sind oder
- Ihre letzte Aufenthaltserlaubnis vor über einem Jahr abgelaufen ist und Sie keine Verlängerung beantragt haben.
Ihr anschließender Aufenthalt ist somit auch zunächst unerlaubt.
Für das weitere Vorgehen ist es entscheidend, ob Sie ohne Erlaubnis eingereist sind oder zuvor mit einer gültigen Erlaubnis, wie beispielsweise visafrei oder mit einem Aufenthaltstitel, in Deutschland waren.
Wie ist das Verfahren nach einer unerlaubten Einreise?
Bitte kommen Sie zu uns und bringen Sie Reisedokumente oder andere Identitätsdokumente mit, wenn Sie welche haben. Dann registrieren wir Sie mit Ihren Personalien. Dafür können Sie montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr in unserer Beratungsstelle vorsprechen: Dillenburger Straße 64, 51105 Köln
Wenn Sie aus Ihrem Herkunftsland geflohen sind vor Gewalt, Krieg und Terror und hierzulande Schutz suchen, also einen Asylantrag stellen möchten, leiten wir Sie an die Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum weiter. Gerne können Sie auch direkt dort vorsprechen.
Termin der Anhörung
Einen Termin für eine Anhörung bekommen Sie von uns, wenn Sie keinen Asylantrag stellen möchten und keine andere Stadtverwaltung für Sie zuständig ist. Sind Sie schon in einer anderen Stadt registriert, dann ist diese andere Stadt für Sie zuständig. Bei der Anhörung können Sie alles Wichtige besprechen: Wie sind Sie nach Deutschland gekommen? Warum möchten Sie in Deutschland bleiben? Wie lange sind Sie schon in Deutschland auf? Haben Sie Familie hier? Haben Sie finanzielle Mittel/Geld? Möchten Sie unbedingt in Köln wohnen?
Bei der Anhörung steht eine dolmetschende Person zur Verfügung, damit wir ohne Probleme mit Ihnen sprechen können. Es ist wichtig, dass Sie pünktlich zu dem Termin kommen, da die Person extra für Ihre Anhörung bestellt wird. Nach Ihrer Anhörung müssen wir die Bezirksregierung Arnsberg für das Verteilverfahren nach § 15a Aufenthaltsgesetz beteiligen. In dem Verfahren wird festgelegt, in welche Stadt oder an welchem Ort Sie in Nordrhein-Westfalen bleiben können.
So kann es nach Ihrer Anhörung weitergehen:
- Ein Asylantrag muss gestellt werden: Sie haben Ihre Situation beschrieben und die Fakten zeigen, dass Sie Schutz suchen. Dann werden Sie aufgefordert ein Asylantrag zu stellen. Sie erhalten eine Anlaufbescheinigung, mit der Sie zur Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum gehen.
- Eine andere Stadtverwaltung wird für Sie zuständig: Wir können nicht alle in Köln unterbringen. Deshalb müssen Sie in eine andere Stadt oder in eine andere Aufnahmeeinrichtung wechseln. Diese Stadt oder Aufnahmeeinrichtung ist dann für Ihren weiteren Aufenthaltsstatus zuständig. Wenn notwendig, ist sie auch für die Unterbringung in einer Unterkunft verantwortlich. Bitten gehen Sie direkt zu der neuen Adresse. Nur so können Sie verhindern, obdachlos zu werden. Wenn Sie kein Geld für die Weiterreise haben, können Sie ein Ticket bei der Bahnhofsmission bekommen. Dort zeigen Sie die Anlaufbescheinigung, die Sie von uns bekommen.
- Wir bearbeiten Ihr Anliegen weiter: Die Bezirksregierung Arnsberg hat entschieden, dass Sie in Köln verbleiben. Mit der Zuweisung nach Köln, werden wir für Sie zuständig. Sie erhalten von uns zunächst eine Duldung. Die Duldung ist eine vorübergehende Aussetzung der Rückführung. Sie können also eine gewisse Zeit in Köln bleiben. Wir besprechen genau mit Ihnen, wie es weitergeht. Sie können uns alle Gründe sagen, warum Sie in Deutschland bleiben möchten. Sie können auch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wie ist das Verfahren bei einem unerlaubten Aufenthalt ohne unerlaubte Einreise?
Wir klären mit Ihnen Ihre aufenthaltsrechtliche Situation, wenn
- keine andere Stadt für Sie zuständig ist, Sie sich also nicht in einer anderen Stadt vorgestellt/registriert haben
- oder schon früher in einer anderen Stadt gewohnt haben.
Bitte sagen Sie uns, wo Sie sich während Ihres unerlaubten Aufenthalts aufgehalten haben. Zeigen Sei uns bitte, wenn Sie Nachweise haben wie Mietvertrag oder Untermietvertrag, Kontoauszüge, Arzt- oder Krankenhausbesuche, Bußgeldbescheide, Schul- oder Kindergartenbescheinigungen oder Fahrkarten. Wenn Sie zu uns kommen (Vorsprache), stellen wir Ihnen erst einmal eine Duldung aus und entscheiden über Ihren weiteren Aufenthalt.
Ich habe keine Unterkunft und kein Geld
Wenn Sie kein Zuhause und kein Geld haben, helfen wir Ihnen mit verschiedenen Unterstützungsangeboten, damit Sie schnell wieder Sicherheit finden. Auch helfen Ihnen verschiedene soziale Organisation weiter. Eine Übersicht der wichtigsten Anlaufstellen finden Sie auf den folgenden Seiten:
Vorsprache
Wenn Sie unerlaubt eingereist sind, können Sie erstmalig ohne Termin montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr, in der Dillenburger Straße 64, 51105 Köln, bei uns vorsprechen. Wenn Sie sich unerlaubt hier aufhalten (aber erlaubt eingereist sind), dann müssen Sie einen Termin über unser Kontaktformular vereinbaren. Ohne Termin können Sie nicht zum Gespräch kommen.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin unseren Brief mit der Einladung oder unsere E-Mail mit, in der wir Ihnen den Termin bestätigt haben. Diese müssen Sie am Eingang vorzeigen. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie sich wegen einer unerlaubten Einreise hier unerlaubt aufhalten, dann kommen Sie zu uns: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr, in der Dillenburger Straße 64, 51105 Köln. Oder Sie füllen unser Kontaktformular aus. Wir helfen Ihnen weiter.
Befinden Sie sich aktuell unerlaubt in Deutschland, weil Ihre Aufenthaltserlaubnis seit mehr als einem Jahr abgelaufen ist und Sie keine Verlängerung beantragt haben, kontaktieren Sie uns bitte ebenfalls über das Kontaktformular.
Ich möchte freiwillig ausreisen
Wenn Sie unerlaubt in Deutschland sind, freiwillig zurückreisen möchten, aber das Geld dafür fehlt, können wir Ihnen helfen. Informationen rund um das Thema freiwillige Ausreise haben wir Ihnen hier zusammengefasst:
Unabhängige Beratungen durch Wohlfahrtsverbände
Wenn Sie sich eine Erst- oder Verweisberatung durch Wohlfahrtsverbände wünschen, können Sie sich beispielsweise an folgende Wohlfahrtsverbände wenden.
Sie sind ein Wohlfahrtsverband und bieten ebenfalls Unterstützung für Menschen ohne Papiere an, dann kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.