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Ganztagsangebote

Wir haben 3 Ganztagsangebote

An der "Offenen Ganztagsschule" ist die Teilnahme freiwillig, jedoch für ein Schuljahr verpflichtend. Beim "Gebundenen Ganztag" ist der Ganztag ein wesentlicher Teil des Schulprogramms. Bei der "Erweitert Gebundenen Ganztagsschule" müssen alle Schüler*innen an fünf Wochentagen am Ganztags-Angebot teilnehmen.

Offene Ganztagsschulen

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Offener Ganztag

Ihr Kind kann Angebote aus den Bereichen Betreuung, Förderung und Freizeit annehmen. Die Teilnahme ist freiwillig, jedoch für ein Schuljahr verbindlich. Die "Offene Ganztagsschule" ist nicht zu verwechseln mit der "Gebundenen Ganztagsschule", in der auch nachmittags Unterricht stattfindet. Das Angebot gibt es an Grund- und Förderschulen.

Gebundener Ganztag

In "Gebundenen Ganztagsschulen" ist in dem Zeitrahmen an mindestens drei Unterrichtstagen über mindestens sieben Zeitstunden, in der Regel von 8 bis 15 Uhr die Teilnahme aller Schüler*innen am Unterricht verpflichtend. Darüber hinaus können die Schulen, wenn sie über entsprechende Mittel verfügen, weitere außerunterrichtliche Angebote, beispielsweise nach 15 Uhr oder an weiteren Wochentagen nachmittags, organisieren. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Der gesamte Zeitrahmen der "Gebundenen Ganztagsschule" richtet sich nach dem Bedarf der Eltern, der Schüler*innen und nach der Unterrichtsorganisation.

Erweitert Gebundener Ganztag

In Ergänzung zur "Gebundenen Ganztagsschule" sind alle Schüler*innen dazu verpflichtet, an fünf Tagen am Ganztagsangebot teilzunehmen. Der Ganztagsbetrieb findet an mindestens drei Tagen von 8 bis 16 Uhr statt.

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