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Die Stadtverwaltung Köln ist bemüht, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.stadt-koeln.de sowie für eigenständige Internetauftritte unterhalb dieser Domain (Subdomains).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite www.stadt-koeln.de ist mit dem

  • Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der 
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW)

 teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • In unserem Geoportal bieten wir interaktive Kartenanwendungen an. Die Karten werden über einen externen Anbieter eingebunden und sind nicht barrierefrei. Zusätzlich zu den Karten bieten wir barrierefreie Tabellen an.
  • Seit März 2014 werden barrierefreie PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt. Wir können nicht ausschließen, dass vereinzelt ältere nicht barrierefreie PDF-Dokumente vorhanden sind. In vielen Fällen finden Sie diese Inhalte zusätzlich auf unseren Seiten, die barrierefrei sind.

    Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, dessen Inhalt nicht zusätzlich auf stadt-koeln.de zur Verfügung steht, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte zugänglich zu machen.
  • Auf den Seiten der Beihilfekasse der Stadt Köln bieten wir PDF-Dokumente an. Teilweise sind diese Dokumente nicht barrierefrei. Sollten Sie auf ein solches nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, von dem Sie die Informationen in barrierefreier Form benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
  • Videos auf www.stadt-koeln.de sind in der Regel untertitelt, es sei denn sie werden von externen Anbietern bereitgestellt.
  • Auf www.stadt-koeln.de und zugehörigen Subdomains sind vereinzelt Anwendungen eingebunden, mit denen städtische Dienstleistungen auf elektronischem Wege beantragt werden können. Aus technischen Gründen lassen sich einige Funktionen dieser Anwendungen nicht immer barrierefrei realisieren. Wir arbeiten hier stetig an Verbesserungen und bieten Ihnen stets eine Alternative, um die jeweilige Dienstleistung auf nichtelektronischem Wege in Anspruch nehmen zu können.
  • Für die Darstellung von Kölner Wahlergebnissen nutzen wir die Anwendung Votemanager des Herstellers vote IT. Gemäß eines BITV-Selbsttestes durch den Hersteller im Juli 2021 sind folgende Punkte nur teilweise erfüllt:
    - Kontraste von Texten ausreichend
    - Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend
    - Auszeichnung von Bedien-/Formularelementen für Screenreader

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15. Juli 2021 erstellt und am 27. Oktober 2022 aktualisiert. Nach einer Überprüfung durch die Überwachungsstelle NRW wurden einige geringfügige Mängel im Januar 2023 behoben. 

Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte Im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung. 

Feedback und Kontakt

Über das folgende Kontaktformular können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen bezüglich der Barrierefreiheit auf www.stadt-koeln.de.

Insbesondere können Sie uns Fragen stellen, etwaige Mängel mitteilen und Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte einholen.

Kontaktformular an die Online-Redaktion der Stadt Köln

Ansprechpartner für Barrierefreiheit der Website www.stadt-koeln.de

Florian Steden, Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Online-Redaktion, Hohe Straße 115, 50667 Köln, Telefon: 0221 / 221-33991

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Stadt Köln nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 / 8553451 erreichbar oder per E-Mail:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Informationen in Leichter Sprache

Wir erklären in Leichter Sprache:

  • Was auf unseren Seiten steht.
  • Und wie Sie Inhalte finden.

Diese Infos haben wir hier für Sie:

Informationen in Leichter Sprache
Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Erklärvideos in Gebärdensprache

Über die Bedienung und die Inhalte von stadt-koeln.de informieren wir Sie in einem Video in Deutscher Gebärdensprache (DGS). Für Nutzerinnen und Nutzer, die lichtempfindliche Augen haben, bieten wir dieses Video auch mit dunklem Hintergrund an.

Video zu Bedienung und Inhalt in Deutscher Gebärdensprache