Aufgrund der derzeitigen Lage im Nahen Osten stellen Sie sich eventuell die Frage, welche Folgen dies für Ihren Besuch in Deutschland hat, wenn Sie Staatsangehörige*r eines betroffenen Landes im Nahen Osten sind.
Daher haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Welche Länder im Nahen Osten sind betroffen?
Von der derzeitigen Krisensituation im Nahen Osten sind folgende Länder betroffen:
Bahrain, Irak, Iran, Israel, Katar, Kuwait, Libanon, Palästina, Syrien und die Vereinigten Arabischen Emirate.
Ich bin Staatsangehörige*r eines betroffenen Landes und mein Besuchsvisum ist abgelaufen. Eine Heimreise ist jedoch nicht möglich.
Wenn Ihr Besuchsvisum abgelaufen ist und eine Heimreise aufgrund fehlender Flugverbindungen nicht möglich ist, dann kann Ihr Besuchsvisum für maximal weitere 90 Tage verlängert werden.
Dafür wenden Sie sich bitte an das Bezirksausländeramt in Ihrem Stadtteil, in dem Sie sich gerade aufhalten und stellen dort einen Antrag auf Visaverlängerung.
Welches Bezirksausländeramt für Sie zuständig ist, finden Sie unter dem folgenden Link.
Zuständigkeit Bezirksausländerämter
Das Bezirksausländeramt entscheidet dann über Ihren Antrag.
Voraussetzungen für die Visaverlängerungen
Ihr Besuchsvisum kann nur verlängert werden, wenn Sie nachweisen, dass Ihre Heimreise nicht möglich ist und dass Ihr Lebensunterhalt weiter gesichert ist.