Aufgrund der derzeitigen Lage in Syrien stellen Sie sich eventuell die Frage, welche Folgen dies für Sie in Deutschland hat. Daher haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Die aktuellen Informationen zur Lage in Syrien erhalten Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes oder des Bundesministeriums des Innern.

Asylverfahren

Wenn Sie einen Asylantrag gestellt haben oder noch stellen möchten, werden Sie aufgrund der schwer zu bewertenden Lage vorerst keine Entscheidung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten. Das gilt nicht, wenn Sie aus einem anderen europäischen Land nach Deutschland eingereist sind und als sogenannter Dublin-Fall gelten.

Aktuelle Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Widerruf von bereits erhaltenen Schutzstatus im Asylverfahren  

Wenn Sie im Asylverfahren vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Schutzstatus bekommen, bleibt dieser Schutz vorerst bestehen. Das gilt besonders für die Flüchtlingseigenschaft oder den subsidiären Schutz. Solange das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Entscheidungen für laufende Asylverfahren aussetzt, überprüft es Ihren bestehenden Schutzstatus nicht. Ob und wann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Widerrufsverfahren einleitet, hängt davon ab, wie sich die Lage in Syrien weiterentwickelt.

Verlängerung von Aufenthaltstiteln

Wir verlängern Ihren Aufenthaltstitel, wenn Sie einen befristeten Aufenthaltsstatus wegen eines Schutzstatus im Asylverfahren besitzen. Ein Schutzstatus liegt vor, wenn Ihr Asyl anerkannt ist, Sie als Flüchtling anerkannt sind oder wenn Hindernisse gegen eine Abschiebung vorliegen. Dies gilt, solange keine anderen Gründe, wie etwa Straftaten, gegen die Verlängerung sprechen. Die veränderte Lage in Syrien ist für uns kein Grund, die Verlängerung des Aufenthaltstitels auszusetzen.

Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung  

Wenn Sie einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gestellt oder die Einbürgerung beantragt haben, prüfen wir Ihren Antrag und entscheiden darüber. Das gilt, solange das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kein Widerrufsverfahren einleitet.

Erkundungsreisen nach Syrien  

Derzeit haben wir noch keine Informationen zu den geplanten Erkundungsreisen nach Syrien. Sobald wir nähere Informationen haben, werden wir sie hier veröffentlichen.