Sie möchten in Deutschland eine Berufs- oder Weiterbildung absolvieren? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu diesem Zweck.
Voraussetzungen
Sie benötigen ein konkretes Angebot für Ihre mindestens zweijährige betriebliche Aus- oder Weiterbildung oder schulische Ausbildung. Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Ausbildung können Sie erhalten, wenn die Bundesagentur für Arbeit Ihrer Tätigkeit zugestimmt hat oder die Tätigkeit ohne Zustimmung zulässig ist. Die Aufenthaltserlaubnis umfasst auch den Besuch eines Deutschsprachkurses zur Vorbereitung. Eine Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Weiterbildung setzt eine abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung oder einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss voraus.
Für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer schulischen Berufsausbildung muss Ihre Berufsausbildung zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führen. Der Bildungsgang darf sich außerdem nicht überwiegend an Staatsangehörige eines Staates richtet.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen verfügen oder über die für die Ausbildung erforderlichen Deutschkenntnisse.
Ihr Lebensunterhalt muss für die Dauer Ihres Aufenthalts gesichert sein. Dies trifft zu, wenn Ihr monatliches Einkommen (im Jahr 2025) mindestens 903 Euro bei einer Ausbildung oder 934 Euro bei einer Weiterbildung beträgt. Wenn Sie nachweisen können, dass Ihre Miet- und Nebenkosten geringer sind als 360 Euro, mindert sich der nachzuweisende Betrag entsprechend.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular, auch online möglich:
- Anerkannter und gültiger Nationalpass
- Falls erforderlich die Kopie des Einreisevisums
- Biometrisches Passfoto, nicht älter als drei Monate
- Aus- oder Weiterbildungsvertrag oder Schulvertrag bei einer schulischen Ausbildung
- Bei betrieblicher Aus- oder Weiterbildung: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Sie müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse Stufe B1 durch ein geeignetes Sprachstandszeugnis der Stufe B1 (zum Beispiel "Deutsch-Test für Zuwanderer") nachweisen. Die Nachweise müssen durch das Goethe-Institut, TestDaF-Institut oder telc gGmbH zertifiziert sein. Eine Ausnahme ist möglich, wenn Ihre Sprachkenntnisse durch die Bildungseinrichtung geprüft werden, oder Sie einen vorbereitenden Deutschsprachkurs besuchen.
- Sie müssen einen Nachweis über die vollständige Lebensunterhaltssicherung mit mindestens 959 Euro monatlich (Stand 2025) vorlegen. Den Nachweis können Sie zum Beispiel durch Ihr Ausbildungsgehalt, die Eröffnung eines Sperrkontos oder die Abgabe einer Verpflichtungserklärung erbringen.
- Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Bei Verlängerungsanträgen müssen Sie zusätzlich eine Bescheinigung der Krankenversicherung über durchgehenden Versicherungsschutz vorlegen.
- Sie müssen Ihren Mietvetrag zusammen mit einem Nachweis über die aktuelle Miethöhe vorlegen, zum Beispiel einem aktuellen Kontoauszug.
- Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, benötigen wir eine schriftliche Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Person.
Darf ich während meiner Berufsausbildung/Weiterbildung zusätzlich arbeiten?
Ja, Sie dürfen während Ihrer Berufsausbildung beziehungsweise Weiterbildung zusätzlich bis zu 20 Stunden pro Woche bei einer anderen Arbeitsstelle arbeiten. Eine selbständige Erwerbstätigkeit ist nicht erlaubt.
Wie geht es nach meiner Berufsausbildung/Weiterbildung weiter?
Wenn Sie nach Ihrer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in Deutschland bleiben möchten, gibt es für Sie zwei Möglichkeiten: Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung als Fachkraft beantragen, wenn Sie bereits einen Arbeitsplatz in Ihrem Ausbildungsberuf gefunden haben oder Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Arbeitsplatzsuche erhalten. Diese Aufenthaltserlaubnis dient der Suche nach einem Arbeitsplatz, der Ihrem Ausbildungsabschluss entspricht.
Vorsprache
Ihren Antrag für die Aufenthaltserlaubnis zur Aus- oder Weiterbildung können Sie uns online zuschicken. Wenn wir Ihren Antrag geprüft haben, erhalten Sie von uns eine Rückmeldung. Sie erhalten eine Termineinladung zur Vorsprache, wenn wir Ihnen die Aufenthaltserlaubnis zur Aus- oder Weiterbildung ausstellen können.
Gebühren
Folgende Kosten fallen für die Aufenthaltserlaubnis an:
- Ersterteilung bis 18 Jahre: 50 Euro
- Ersterteilung ab 18 Jahre: 100 Euro
- Verlängerung bis 18 Jahre: 46,50 Euro
- Verlängerung ab 18 Jahre: 93 Euro
Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige gilt:
- bis 24 Jahre: 22,80 Euro
- ab 24 Jahre: 37 Euro
Gebührenfrei:
Die Erteilung beziehungsweise Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist für Personen gebührenfrei, die ihren Lebensunterhalt nur mit Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch oder Asylbewerberleistungsgesetz bestreiten können. Bitte legen Sie einen aktuellen Bescheid des Jobcenters oder Sozialamts zum Nachweis vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Ausländerangelegenheiten - Arbeitsmigration/ Studierendenservice
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln -
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- Telefon
- Montag bis Donnerstag, 8 bis 15 Uhr Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-93381
- Telefax
- 0221 / 221-98710
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Ausländerangelegenheiten - Arbeitsmigration/ Studierendenservice
- Öffnungszeiten
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Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 150 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)