Wir stellen Ihnen eine Duldung aus, wenn sie eigentlich kein Aufenthaltsrecht haben, aber aus bestimmten Gründen trotzdem vorübergehend hierbleiben dürfen. Diese Gründe können beispielsweise familiäre Bindungen oder eine Erkrankung sein.
Was muss ich als Duldungsinhaber*in beachten?
Wichtig ist, dass eine Duldung kein rechtmäßiger Aufenthaltstitel ist. Sie sollten sie nicht mit einer Aufenthaltserlaubnis verwechseln. Die Duldung ist nur im Bundesgebiet gültig und erlischt, wenn Sie Deutschland – auch nur kurz – verlassen.
Ihrer Duldung können Sie immer entnehmen, ob Sie in Köln wohnhaft sein müssen und ob und, wenn ja, welcher Beschäftigung Sie in welchem Umfang nachgehen dürfen. Die genaue Auflage, die für Sie gilt, können Sie der Duldung auf Seite sechs entnehmen.
Wenn keine Gründe für die Verlängerung Ihrer Duldung vorliegen, besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeiten einer freiwilligen Rückkehr. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite zur Rückkehrberatung.
Darf ich als Duldungsinhaber*in umziehen?
Innerhalb des Stadtgebiets Kölns dürfen Sie jederzeit umziehen. Wichtig ist, dass Sie sich in einem unserer Kundenzentren ummelden.
Wenn in Ihren Auflagen zur Duldung eine Wohnsitzauflage für das Stadtgebiet Köln enthalten ist und Sie in eine andere Stadt umziehen wollen, müssen Sie das bei uns beantragen. Schreiben Sie uns, aus welchen Gründen Sie Ihren Wohnort wechseln möchten. In manchen Fällen können wir die Wohnsitzauflage eigenständig streichen. Zum Beispiel, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt vollständig sicherstellen. In allen anderen Fällen kontaktieren wir die Ausländerbehörde des gewünschten Zuzugsortes.
Darf ich als Duldungsinhaber*in arbeiten?
Wir haben auf Seite sechs Ihrer Duldung vermerkt, ob Sie einer Beschäftigung nachgehen dürfen. Haben wir auf Ihrer Duldung den Satz "Beschäftigung erlaubt" vermerkt, dann dürfen Sie überall arbeiten. Sie dürfen sich nur nicht selbstständig machen.
Haben wir auf Ihrer Duldung den Satz "Beschäftigung nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde erlaubt" vermerkt, müssen Sie vor einer Arbeitsaufnahme die Genehmigung bei uns beantragen.
Wenn Ihnen ein konkretes Arbeitsangebot vorliegt, prüfen wir mit Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit, ob wir Ihnen hierfür eine Beschäftigungserlaubnis erteilen können. Bitte reichen Sie hierfür die von Ihrem*Ihrer geplanten Arbeitgeber*in vollständig ausgefüllt und unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis ein.
Staatsangehörige aus den sicheren Herkunftsländern Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Republik Moldau, Senegal und Serbien unterliegen in der Regel einem gesetzlichen Beschäftigungsverbot. Ob dieses Beschäftigungsverbot bei Ihnen zutrifft, können Sie Ihren Auflagen zur Duldung entnehmen oder bei uns nachfragen.
Die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ist generell nicht möglich.
Habe ich als Duldungsinhaber*in die Möglichkeit, einen gesicherten Aufenthalt zu bekommen?
Das ist möglich, wenn Sie sich während Ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet nachhaltig in die deutschen Lebensverhältnisse integriert haben:
Wichtig ist, dass Sie nicht straffällig geworden sind, Deutsch sprechen und für Ihren Lebensunterhalt durch Arbeit sorgen können.
Auch können Sie eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis beantragen:
Wenn Sie eine Ausbildung aufnehmen wollen, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Ausbildungsduldung oder eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken erteilt werden.
Auch ist die Erteilung einer Beschäftigungsduldung möglich, wenn Sie vor dem 1. August 2018 in das Bundesgebiet eingereist sind und sich seit 30 Monaten in einem Beschäftigungsverhältnis befinden.
Sowohl eine Ausbildungs- als auch eine Beschäftigungsduldung sind Vorstufen für eine Bleibeperspektive.
Vorsprache
Wenn Sie sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten und die Ausstellung einer Duldung beantragen möchten, benötigen Sie einen Termin zur Vorsprache. Einen Termin können Sie online über unser Kontaktformular beantragen. Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und den Grund für Ihre Beantragung an. Wenn Sie im Besitz einer Duldung sind, ist eine persönliche Vorsprache zur Verlängerung Ihrer Duldung erforderlich. Hierfür wird in Ihrem Duldungstermin bereits ein Folgetermin mit Ihnen vereinbart oder wir schicken Ihnen eine Woche vor Ablauf Ihrer Duldung einen Termin per Post oder per E-Mail zu. Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich.
KontaktformularRechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Ausländeramt
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln -
-
- Telefon
- siehe Abteilungen
- Sicheres Formular
- Öffnungszeiten
-
Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben von uns möglich.
Termine können Sie schriftlich vereinbaren, per E-Mail, Kontaktformular oder Post.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 150 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)