Wenn Sie Ihre ausländerrechtlichen Dokumente, zum Beispiel Ihren elektronischen Aufenthaltstitel, nicht persönlich abholen können, kann eine andere Person stellvertretend Ihre Dokumente bei uns abholen.

Dafür müssen Sie der Person eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Sie muss außerdem ihren Ausweis sowie Ihr altes aufenthaltsrechtliches Dokument vorlegen.

Bitte drucken Sie die Vollmacht aus. Füllen Sie diese vollständig aus und kreuzen Sie an, welches Dokument abgeholt werden soll. Diese Vollmacht ist nur einmalig für die Abholung von aufenthaltsrechtlichen Dokumenten gültig.

 

 

Mustervollmacht für stellvertretende Abholung von aufenthaltsrechtlichen Dokumenten
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