Wir bieten Ihnen den Direktversand von elektronischen Aufenthaltstiteln an Ihre Meldeadresse an. Den Direktversand können Sie bei der Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels auswählen. Für diesen Service fällt eine zusätzliche Gebühr von 15 Euro an, die Sie bei der Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels bezahlen müssen. Sie müssen diesen Betrag auch zahlen, wenn Sie von der regulären Gebühr befreit sind. Der Direktversand ist für Personen ab 16 Jahren möglich.
Sie erhalten von der Deutschen Post AG per E-Mail eine Information zum voraussichtlichen Zustelltag. Sie müssen sich dem Postzustelldienst gegenüber mit einem gültigen Nationalpass ausweisen.
Die Aushändigung des elektronischen Aufenthaltstitels darf nur an Sie persönlich erfolgen. Bevollmächtigte, Eltern oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung dürfen die Sendung nicht in Empfang nehmen.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause sind, bewahrt die Postfiliale Ihre Sendung mit dem elektronischen Aufenthaltstitel sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung auf.
Holen Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel innerhalb dieser Frist nicht ab, leitet die Post ihn an uns weiter. Wir informieren Sie dann über die Abholmöglichkeiten. In diesem Fall erstatten wir Ihnen die Gebühr von 15 Euro nicht zurück.