Ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wird als Plastikkarte im Scheckkartenformat ausgestellt und ist nur in Verbindung mit einem gültigen Pass oder Passersatz gültig.
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zum elektronischen Aufenthaltstitel.
Welche Daten enthält der elektronische Aufenthaltstitel?
Der elektronische Aufenthaltstitel enthält einen Chip (elektronisches Speichermedium), auf dem
- persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Adresse),
- biometrische Merkmale (Lichtbild und Fingerabdrücke) sowie
- Nebenbestimmungen (Auflagen)
gespeichert sind.
Verfügt der elektronische Aufenthaltstitel über eine Online-Ausweisfunktion?
Durch die gespeicherten Daten verfügt der elektronische Aufenthaltstitel über eine Online-Ausweisfunktion. Mit dieser Online-Ausweisfunktion können Sie Behördendienstleistungen und Online-Angebote anderer Anbieter, die über das Internet bereitgestellt werden, einfach und schnell nutzen.
Die Online-Ausweisfunktion ist bei Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 16 Jahre als sind, automatisch aktiviert.
Wie lange ist der elektronische Aufenthaltstitel bei befristetem Aufenthaltsrecht gültig?
Die Gültigkeit des elektronischen Aufenthaltstitels richtet sich bei befristetem Aufenthaltsrecht nach der Entscheidung der Ausländerbehörde.
Grundsätzlich ist der elektronische Aufenthaltstitel aber immer nur so lange gültig wie der dazugehörige und im elektronischen Aufenthaltstitel eingetragene Nationalpass oder Passersatz.
Wie lange ist der elektronische Aufenthaltstitel bei unbefristetem Aufenthaltsrecht gültig?
Bei einem unbefristeten Aufenthaltsrecht ist die technische Gültigkeitsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels auf 10 Jahre begrenzt. Nach 10 Jahren müssen Sie einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen.
Grundsätzlich ist der elektronische Aufenthaltstitel auch bei unbefristetem Aufenthaltsrecht nur so lange gültig wie der dazugehörige und im elektronischen Aufenthaltstitel eingetragene Nationalpass oder Passersatz.
Hinweis: Diese Gültigkeitsdauer bezieht sich nur auf den elektronischen Aufenthaltstitel als Karte und nicht auf das unbefristete Aufenthaltsrecht.
Was passiert mit meinem unbefristeten Aufenthaltsrecht, wenn der elektronische Aufenthaltstitel nicht mehr gültig ist?
Das unbefristete Aufenthaltsrecht muss in einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel übertragen werden. Sie müssen vor Ablauf der Gültigkeit Ihres elektronischen Aufenthaltstitels einen Antrag auf Übertragung des unbefristeten Aufenthaltsrechts bei der Ausländerbehörde stellen.
Mein elektronischer Aufenthaltstitel wurde als Ausweisersatz erteilt. Was muss ich beachten?
Der elektronische Aufenthaltstitel wird als Ausweisersatz erteilt, wenn Sie keinen Pass besitzen und auch keinen Pass bekommen können. Mit dem Ausweisersatz wird die Passpflicht erfüllt, da der Ausweisersatz als Identitätsdokument gilt.
Der Ausweisersatz gilt nur innerhalb von Deutschland. Reisen außerhalb von Deutschland sind mit dem Ausweisersatz nicht möglich.
Ich habe ein Zusatzblatt zum elektronischen Aufenthaltstitel bekommen. Muss ich dieses Zusatzblatt immer mit mir führen?
Auf der Rückseite des elektronischen Aufenthaltstitels kann oben links der Hinweis auf ein Zusatzblatt vorhanden sein. Auf diesem Zusatzblatt stehen Nebenbestimmungen oder Auflagen, die sich auf Ihren Aufenthaltstitel beziehen.
Enthält der elektronische Aufenthaltstitel den Hinweis "siehe Zusatzblatt", dann müssen Sie das Zusatzblatt immer mitführen.
Was muss ich tun, wenn ich meinen elektronischen Aufenthaltstitel verloren habe oder wenn er gestohlen wurde?
Den Verlust Ihres elektronischen Aufenthaltstitels müssen Sie unverzüglich bei der Ausländerbehörde melden.
Wir empfehlen, den Diebstahl Ihres elektronischen Aufenthaltstitels zusätzlich bei der Polizei anzuzeigen.
In beiden Fällen sollten Sie die Online-Ausweisfunktion sperren lassen. Die Sperrung ist über die bundesweite Sperr-Hotline 116 116 möglich. Hierzu benötigen Sie Ihr Sperrkennwort, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels
Zur Abholung müssen Sie persönlich erscheinen oder eine von Ihnen dazu bevollmächtigte Person. Ihre Vertretung muss eine Vollmacht und zusätzlich den eigenen Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Vollmacht muss auch die Ein- oder Ausschaltung der eID-Funktion beinhalten.
Kann ich weiter arbeiten, wenn mein elektronischer Aufenthaltstitel abgelaufen ist?
Was bedeutet das für Sie als Arbeitnehmer*in?
Wenn Sie rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung oder einen neuen Aufenthaltstitel gestellt haben, das heißt vor Ablauf der Befristung, gilt Ihr bisheriger Aufenthaltstitel als fortbestehend, bis wir über Ihren Antrag entschieden haben. Sofern der bisherige Aufenthaltstitel Sie zur Erwerbstätigkeit berechtigte, ist das Arbeiten ohne Einschränkungen möglich.
Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber*in?
Falls der Aufenthaltstitel Ihres Mitarbeitenden abgelaufen ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass Sie ihn*sie nicht weiter beschäftigen dürfen. Sofern Ihr*e Mitarbeiter*in den Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels rechtzeitig (vor Ablauf der alten Aufenthaltserlaubnis) gestellt hat, darf er*sie weiterhin arbeiten.
Weitere Informationen zur Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen bei einer abgelaufenen Arbeitserlaubnis finden Sie hier:
Haben Sie weitere Fragen?
Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen gerne an uns.