In Nordrhein-Westfalen gibt es fünf Regierungsbezirke. In jedem dieser Bezirke ist eine Stadt- oder Kreisverwaltung zusätzlich mit speziellen Aufgaben im Ausländerrecht betraut – als sogenannte Zentrale Ausländerbehörde, kurz ZAB. Wir sind Teil der Stadtverwaltung Köln und übernehmen als zentrale Stelle spezielle Aufgaben für den gesamten Regierungsbezirk Köln. Dieser umfasst die Städte Köln, Bonn, Leverkusen und Aachen sowie die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Städteregion Aachen und den Oberbergischen Kreis. 

Wie unterscheidet sich die ZAB von der kommunalen Ausländerbehörde?

Die kommunale sowie die Zentrale Ausländerbehörde sind Teil unseres Ausländeramts. Alle ausländerrechtlichen Fragestellungen sind in unserem Ausländeramt gebündelt. Unsere ZAB ist für die ausländerrechtlichen Angelegenheiten von Personen zuständig, die in den Einrichtungen des Landes im Regierungsbezirk Köln untergebracht sind. Unsere kommunale Ausländerbehörde ist für die Anliegen von Menschen zuständig, die dauerhaft in Köln – nicht in einer Landeseinrichtung – leben.

Was sind die Aufgaben der ZAB?

Ausländerrechtliche Betreuung

Wir übernehmen die ausländerrechtliche Betreuung von ausländischen Personen, die in unserem Zuständigkeitsbereich, dem Regierungsbezirk Köln, in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder in einer Zentralen Unterkunft des Landes Nordrhein-Westfalen leben. In unserem Zuständigkeitsbereich sind das zurzeit die Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) in Köln und Bonn sowie die Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) in Bonn, Düren, Euskirchen, Leverkusen, Schleiden, Sankt Augustin und Wegberg. Wenn Sie eine Frage oder ein Anliegen haben, die Ihre Unterkunft betreffen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirksregierung Köln. Auf der Seite der Bezirksregierung finden Sie Informationen zur Unterbringung von Geflüchteten.

Unterbringung von Geflüchteten

In welchen Fällen wohnen Menschen in einer Landesunterkunft?

Personen, die in Deutschland einen Asylantrag stellen möchten, können in der Regel nicht selbst entscheiden, an welchem Ort sie leben wollen. Zunächst greift nach § 47 des Asylgesetzes eine sogenannte Wohnverpflichtung für eine Landesunterkunft. Die Dauer der Wohnverpflichtung ergibt sich aus dem Asylgesetz und hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Nähere Informationen zum Verfahren zur Unterbringung von asylsuchenden Menschen erhalten Sie auf der Seite des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.

Verfahren zur Unterbringung von asylsuchenden Menschen

Was bedeutet ausländerrechtliche Betreuung?

Während der Wohnverpflichtung nach einem Asylantrag prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, ob Anspruch auf die Anerkennung eines Schutzstatus besteht. In dieser Zeit können sich weitere Fragen ergeben wie etwa die Frage nach einer Erlaubnis der Beschäftigung, die Erteilung eines Aufenthaltstitels oder die Ausstellung notwendiger Dokumente.

Informationen zum Asylverfahren

Haben Sie ein ausländerrechtliches Anliegen? So erreichen Sie uns:

Telefon: 0221 / 221-30099

Montag bis Donnerstag 8 bis 15 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr

Ausländerrechtliche Anliegen ZAB Köln

Rückkehrberatung

Wird Ihnen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Schutz gewährt, erfolgt eine Überleitung in ein reguläres Aufenthaltsrecht und in den Zuständigkeitsbereich einer Kommune.

Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ihren Asylantrag ablehnt, sind Sie ausreisepflichtig. Grundsätzlich haben alle ausreisepflichtigen Personen zunächst die Möglichkeit ihre Ausreisepflicht freiwillig zu erfüllen. Wir unterstützen Sie dabei, den Entschluss über eine freiwillige Ausreise selbstbestimmt zu treffen. Hierzu informieren wir umfassend über die Möglichkeiten einer finanziellen Förderung der Ausreise sowie über eine Unterstützung bei der Reintegration im Herkunftsstaat.

Wenn Sie Ihre Ausreise planen oder sich hierzu beraten lassen möchten, melden Sie sich gern bei uns: 

Telefon: 0221 / 221-33321

Montag bis Donnerstag 8 bis 15 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr

Rückkehrberatung der ZAB Köln

Für den Fall, dass eine freiwillige Ausreise nicht erfolgt, sind wir auch dafür zuständig, die Rückkehr in den Herkunftsstaat zwangsweise durchzusetzen. Hier ist dann von einer sogenannten Abschiebung die Rede.

Passersatzpapierbeschaffung

Wir sind in ganz Nordrhein-Westfalen für die Beschaffung von Passersatzpapieren für bestimmte Staaten zuständig. Im Einzelfall arbeiten wir mit den Konsulaten und Botschaften der Herkunftsländer in Deutschland zusammen, um die Rücknahmeabkommen der Bundesregierung umzusetzen.

In Angelegenheiten der Passersatzpapierbeschaffung erreichen Behörden uns unter:

Telefon: 0221 / 221-30085

Montag bis Donnerstag 8 bis 15 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr

Passersatzpapierbeschaffung ZAB Köln

Landestransportkoordination

Wir sind zuständig für die sogenannte Landestransportkoordination. Das bedeutet, dass die ZAB Köln landesweit Transportfahrten, die im Rahmen der Rückführung erforderlich sind, koordiniert. Unsere Kolleg*innen des Außendienstes werden hierbei auch im Gebiet des Regierungsbezirks Köln in Amtshilfe bei der Durchführung des Abschiebungsvollzugs und damit verbundenen Transportfahrten tätig. Werden wir in Amtshilfe tätig, tragen wir keine Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der durchgeführten Maßnahme, sondern nur für die Art und Weise der Durchführung. Wir unterstützen die kommunalen Ausländerbehörden darüber hinaus bei vielfältigen anderen Fragestellungen im Rückführungsprozess. Aus diesem Grund gelten wir im Regierungsbezirk Köln als zentrale Fachbehörde und Dienstleisterin für andere Behörden im Bereich der Rückkehr.

Behörden erreichen unsere Landestransportkoordination unter:

Telefon: 0221 / 221-33322

Montag bis Donnerstag 8 bis 15 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr

Landestransportkoordination ZAB Köln

Beantragung von Abschiebehaft

Wir sind zur Sicherung von Rückführungsverfahren auch für die Beantragung von Abschiebungshaft bei den Amtsgerichten und für andere Sicherungsmaßnahmen zuständig.

Ausländerbehörden und Polizeidienststellen erreichen uns in Haftangelegenheiten, Angriffsfällen und Eilsachen unter:

Telefon: 0221 / 221-33320

Montag bis Donnerstag 8 bis 15 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr

Haftangelegenheiten ZAB Köln

Kontakt

Weitere Informationen zu unseren Kontaktdaten finden Sie hier:

Zentrale Ausländerbehörde