Wir wissen, dass das Thema Aufenthalt ganz schön kompliziert sein kann, deshalb möchten wir dir helfen, deine Rechte besser zu verstehen. Am wichtigsten für dich zu wissen ist: Deine Eltern oder Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, sich um deine Rechte zu kümmern. Wir wollen dich trotzdem unterstützen, dass du deine eigenen Rechte kennenlernst, verstehst und nutzen kannst.

Was ist das Aufenthaltsgesetz?

Das Aufenthaltsgesetz ist ein Gesetz in Deutschland, das bestimmt, wer in Deutschland leben darf und welche Regeln von der Einreise bis zur Einbürgerung dafür gelten. Es ist sehr wichtig für Menschen, die weder Deutsche noch Bürger*innen der Europäischen Union sind. 

EU-Bürger*innen sind alle Personen aus folgenden Staaten:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

 

 

Weitere Informationen für EU-Bürger*innen

Was ist eine Aufenthaltserlaubnis?

Ausländische Personen, die in Deutschland für längere Zeit leben wollen, brauchen dafür eine Aufenthaltserlaubnis. Diese Erlaubnis muss zu einem bestimmten Zweck von einem deutschen Amt ausgestellt werden. Die Zwecke, zu denen eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden kann , sind vielfältig. Ein Zweck kann zum Beispiel die Familienzusammenführung, eine Ausbildung oder ein Studium sein. 

Wie erhalte ich meine Aufenthaltserlaubnis?

Wenn du unter 18 Jahren bist, leitet sich deine Aufenthaltserlaubnis in der Regel von deinen Eltern ab. Das bedeutet: Wenn deine Eltern eine Erlaubnis haben, in Deutschland zu leben, hast du meistens auch das Recht, hier zu bleiben.

Ab deinem 14. Geburtstag kannst du, wenn du gut integriert bist, eine eigene Aufenthaltserlaubnis beantragen. Folgende Voraussetzungen musst du hierfür erfüllen:

  • Du bist seit mindestens drei Jahren in Deutschland.
  • Du bist mindestens 14 Jahre alt.
  • Wenn du noch zur Schule gehst, dann musst du regelmäßig versetzt werden und nur wenige unentschuldigte Fehlstunden haben. Wenn du nicht mehr zur Schule gehst, brauchst du mindestens einen Hauptschulabschluss und musst eine Ausbildung machen oder eine Arbeit haben.
  • Du warst noch nie straffällig. Das bedeutet, du musstest noch nie zum Amtsgericht oder zur Polizei wegen etwas Verbotenem, was du gemacht hast.
  • Du hast seit mindestens 12 Monaten eine Duldung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Aufenthaltsgesetz.
  • Du besitzt einen Reisepass von dem Land, aus dem du kommst, beziehungsweise dessen Staatsangehörigkeit du hast.

 Ausführliche Informationen findest du auf unserer Internetseite:

Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene

Ich bin alleine in Deutschland

Wenn du ohne deine Eltern nach Deutschland gekommen bist und niemand hier ist, der sich um dich kümmert musst du dich an das Jugendamt wenden. Das Jugendamt ist für deine erste Inobhutnahme, also Aufnahme, Unterkunft und Betreuung zuständig. Es gewährleistet, dass du Schutz, Hilfe und Unterstützung erhältst. Das für dich zuständige Jugendamt findest du hier:

Jugendamt der Stadt Köln, Ortsfremdenbetreuung und Unbegleitete Minderjährige Ausländer

Ottmar-Pohl-Platz 1

4. Etage (C-Trakt) Zimmer 4 B 28

51103 Köln

Telefon: 0221 / 221-23555  

Solltest du dich in einer akuten Gefährdungssituation befinden, zum Beispiel, weil du nicht weißt, wo du schlafen sollst, kannst du dich, außerhalb der Dienstzeit, an den Gefährdungsdienst der Stadt Köln wenden. Diesen erreichst du telefonisch unter 0221 / 221-90999.

Informationen rund um das Thema Inobhutnahme und die Möglichkeit der Stellung eines Asylantrags findest du auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Unbegleitete Minderjährige in Deutschland

Wichtig für dich zu wissen ist, dass wir deinen Aufenthalt in der Regel nicht beenden, solange du minderjährig, also jünger als 18 Jahre bist.

Was ist eine Duldung?

Wenn du im Besitz einer Duldung bist, heißt das, dass du Deutschland eigentlich verlassen musst, aber deine Ausreise vorübergehend nicht möglich ist. Auf der Duldung steht deshalb: Aussetzung der Abschiebung. Sie ist ein grünes Papier, das zweimal gefaltet ist. Über eine Seite ist ein schräger roter Strich gezogen.

Es gibt auch Möglichkeiten für Menschen mit einer Duldung, einen sicheren Aufenthalt zu bekommen. Der sicherste Weg ist eine gute Integration.

Kann ich in Deutschland zur Schule gehen, auch wenn ich keine Aufenthaltserlaubnis besitze?

Ja, in Deutschland besteht bis zur Vollendung deines 18. Lebensjahres Schulpflicht. Das bedeutet, alle Kinder müssen zur Schule gehen, egal woher sie kommen. Es ist dein Recht, zur Schule zu gehen und zu lernen.  

Ich möchte an einer Klassenfahrt teilnehmen

Für deine Klasse ist eine Klassenfahrt außerhalb von Deutschland geplant? In diesem Fall gibt es für dich manchmal mehr zu beachten als für deutsche Kinder. Zum Beispiel musst du schauen, ob du einen Reisepass hast. Vielleicht brauchst du auch ein Visum. Sprich am besten mit deinen Eltern oder Erziehungsberechtigten und deinen Lehrkräften. Wichtige Informationen haben wir auf der folgenden Seite zusammengefast:

(Seite folgt in Kürze)

Unbefristete Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis

Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis nennt man auch Niederlassungserlaubnis. Mit einer Niederlassungserlaubnis darfst du unbefristet, also solange du möchtest, in Deutschland bleiben. Anders als die Aufenthaltserlaubnis muss sie nicht verlängert werden. Wenn du als minderjährige Person eine Aufenthaltserlaubnis  erhalten hast und bereits seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis hast, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Welche Voraussetzungen du genau erfüllen muss, erfährst du auf der folgenden Seite:

Niederlassungserlaubnis für Jugendliche

Hinweis für Eltern:

Diese Seite ist kindgerecht gestaltet, um unseren jüngeren Besucher*innen die Informationen verständlich zu vermitteln. 

 

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte