Beschreibung
Sie wollen ein in Köln zugelassenes Fahrzeug abmelden, das heißt, außer Betrieb setzen? Bei Fahrzeugdiebstahl beachten Sie bitte die gesonderten Informationen unter "Abmelden eines Fahrzeugs nach Diebstahl".
Wenn Ihr Fahrzeug die neuen Kennzeichen ab 2015 hat, können Sie es mit dem neuen Personalausweis auch online abmelden.
Benötigt werden
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Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
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Kennzeichenschilder
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Gegebenenfalls Verwertungsnachweis
bei einer Verschrottung des Fahrzeuges durch einen anerkannten Demontagebetrieb.
Fahrzeuge online abmelden
Für Fahrzeuge mit einem Kennzeichen ab 2015 können Sie die Abmeldung online durchführen. Damit wird eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle entbehrlich.
Was Sie sonst noch wissen müssen
Sie haben die Möglichkeit, sich nach der Abmeldung Ihres Fahrzeuges die Kennzeichenkombination für 60 Tage zu reservieren und diese dann für Ihr neues Fahrzeug zu verwenden. Dadurch können Sie sich auch die Kosten für neue Kennzeichenschilder ersparen.
Wenn Sie die notwendigen Unterlagen nicht vollständig vorlegen können, ist die Abmeldung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese Außerbetriebsetzung können wir nur in der Kfz-Zulassungsstelle in Köln-Poll vornehmen.
Für die Rückfahrt zum Wohnort, zum Autohandel oder zum Demontagebetrieb nach durchgeführter Stilllegung beachten Sie bitte die Hinweise zu
Beachten Sie bitte auch die
Hinweise zu den neuen Fahrzeugpapieren.Vorsprache
Eine Abmeldung ist ein Kurzanliegen, Sie benötigen keinen Termin.
Die Abmeldung kann auch ein*e Vertreter*in für Sie erledigen. Eine Vollmacht ist nicht erforderlich.
Gebühren
16,50 Euro
12,60 Euro beträgt die Gebühr für die Abmeldung mit gleichzeitig vorgelegtem Verwertungsnachweis.
Wenn Sie den Verwertungsnachweis erst später nachreichen, fallen zusätzlich 10,20 Euro an.
Die Gebühr für die Online-Abmeldung beträgt 2,70 Euro.
Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit EC- oder Kreditkarte.
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