Beschreibung

Sie wollen ein Fahrzeug, das nicht in Köln zugelassen ist, abmelden, das heißt, außer Betrieb setzen?

Benötigt werden

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I

  • Kennzeichenschilder

  • Gegebenenfalls Verwertungsnachweis

    bei einer Verschrottung des Fahrzeuges durch einen anerkannten Demontagebetrieb.

Was Sie sonst noch wissen müssen

Für die Rückfahrt zum Wohnort, zum Autohandel oder zum Demontagebetrieb nach durchgeführter Außerbetriebsetzung beachten Sie bitte die Hinweise zu

Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen.

Beachten Sie bitte auch die

Hinweise zu den neuen Fahrzeugpapieren.

Vorsprache

Die Vorsprache kann durch eine*n Vertreter*in erfolgen. Eine Vollmacht ist nicht erforderlich.

Gebühren

16,50 Euro

12,60 Euro beträgt die Gebühr für die Außerbetriebsetzung mit gleichzeitig vorgelegtem Verwertungsnachweis.

Die Gebühr für die Online-Abmeldung beträgt 2,70 Euro.

Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit EC- oder Kreditkarte.

wird_geladen

War dieser Artikel hilfreich für Sie?

nein

Ihre Meinung ist uns wichtig:

Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern. Bitte beachten Sie! Alle Eingabefelder sind Pflichtfelder (mit * gekennzeichnet) und müssen von Ihnen ausgefüllt werden.

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln
Fahrradroute planen