Sie wollen ein fabrikneues Fahrzeug erstmals für den Verkehr zulassen?
Benötigte Dokumente
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Zulassungsbescheinigung Teil II
wenn bereits vorhanden, ansonsten die Bestätigung des Fahrzeughändlers, dass das Fahrzeug bislang im In- und Ausland nicht zugelassen wurde und keine Fahrzeugzulassungsdokumente ausgestellt wurden.
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EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
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Versicherungsnachweis
in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
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Personalausweis oder Pass der zukünftigen Halterin oder des zukünftigen Halters
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Vollmacht bei Vertretung
zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreter*in und das ausgefüllte Sepa-Mandat - die Formulare finden Sie bei "Downloads und Infos"
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Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
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Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung des oder der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
Die Zulassung des Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist nur zulässig aus steuerlichen Gründen auf Grund einer Schwerbehinderung des minderjährigen Kindes oder wenn das minderjährige Kind in Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
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SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Zulassung online
Dieses Anliegen können Sie online durchführen, damit wird eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle entbehrlich.
SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Seit dem 30. Januar 2014 muss bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilt werden. Ohne dieses Mandat darf die Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges nicht bearbeiten. Das SEPA-Mandat ist auch dann nötig, wenn die Daten bereits zu einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.
Das SEPA-Mandat muss zwingend mit 2 Unterschriften versehen werden. Es ist die Unterschrift der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers und die Unterschrift der Fahrzeughalterin beziehungsweise des Fahrzeughalters erforderlich.
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie bei "Downloads und Infos" herunterladen.
Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Hauptzollamt Köln in der Stolberger Straße 200, 50933 Köln.
Beachten Sie zum SEPA-Mandat auch unsere allgemeinen Informationen:
Hilfreiche Links
Vorsprache
Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.
Alternativ nutzen Sie unseren Online-Service!
Die Kooperation mit dem Rhein-Erft-Kreis ist bis auf weiteres ausgesetzt!
Terminbuchung onlineGebühren
30,00 Euro
Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 Euro, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.
Bei der Zuteilung eines sogenannten Wunschkennzeichens erhöhen sich die Gebühren um 10,20 Euro. Sie können das Wunschkennzeichen auch vorab online zu einem Aufpreis von 2,60 Euro reservieren. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie unter Wunschkennzeichen.
Bitte beachten Sie: die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall abgestimmt sind.
Die Gebühren für die Online-Neuzulassung:
- 12,80 Euro
- sowie 2,85 Euro für den Versand der Unterlagen an Sie per Einschreiben.
Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos mit Karte.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-26635
- Telefax
- 0221 / 221-26435
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Kfz-Zulassungsstelle Köln
- Öffnungszeiten
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Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)
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- Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf dieselbe Person
- Wunschkennzeichen
- Zulassung eines technisch veränderten Neufahrzeuges gemäß § 13 Einzelgenehmigung Fahrzeuggenehmigungsverordnung
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