Sie möchten ein Neufahrzeug zulassen, das technisch verändert wurde und eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV von einer Prüforganisation erhalten hat?
Bitte beachten Sie: Für dieses Anliegen benötigen Sie einen Termin.
Benötigte Dokumente
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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Wenn diese nicht vorhanden ist, benötigen Sie eine Bestätigung der Händler- oder Herstellerfirma, dass keine Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt wurde. Zusätzlich benötigen Sie einen Verfügungsnachweis, zum Beispiel die Rechnung oder den Kaufvertrag.
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Gutachten nach § 13 Einzelgenehmigung Fahrzeuggenehmigungsverordnung
ausgestellt durch eine technische Prüforganisation, bestehend aus: Rechtsakte, technisches Datenblatt und Genehmigungsbogen
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Versicherungsbestätigung
durch Vorlage einer sogenannten elektronischen Versicherungsbestätigungs-Nummer einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
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Personalausweis oder Pass
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Vollmacht bei Vertretung
zusätzlich Personalausweis oder Pass der vertretenden Person
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Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
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Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
Die Zulassung des Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist nur zulässig aus steuerlichen Gründen aufgrund einer Schwerbehinderung des minderjährigen Kindes oder wenn das minderjährige Kind in Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
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Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
wenn es sich um ein Neufahrzeug gemäß § 13 Einzelgenehmigung Fahrzeuggenehmigungsverordnung aus einem Land außerhalb der Europäischen Union handelt.
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SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
SEPA-Lastschriftmandat
Seit 2014 müssen Sie bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilen. Ohne dieses Mandat dürfen wir Ihren Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges nicht bearbeiten. Das SEPA-Mandat ist auch dann nötig, wenn die Daten bereits zu einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.
Das SEPA-Mandat muss zwingend mit zwei Unterschriften versehen werden. Es ist die Unterschrift des*der Kontoinhaber*in und die Unterschrift des*der Fahrzeughalter*in erforderlich.
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie unter Downloads und Infos herunterladen.
Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Hauptzollamt Köln im Grünen Weg 4, 50933 Köln.
Beachten Sie zum SEPA-Mandat auch unsere allgemeinen Informationen:
Vorsprache
Beim Termin müssen Sie persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben unter Download und Infos. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte legen zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der vertretenden Person vor und das Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer.
Terminvereinbarung onlineGebühren
Die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall anzuwenden ist.
- Ausnahmegenehmigung: 39,50 Euro
- Allgemeine Zulassungsgebühr: 30,00 Euro
- Abruf der Fahrzeugdaten: 15,30 Euro
- Wunschkennzeichen: 10,20 Euro zuzüglich 2,60 Euro bei vorheriger Reservierung
Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit EC- oder Kreditkarte.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellerfirmen.
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-26635
- Telefax
- 0221 / 221-26435
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Kfz-Zulassungsstelle Köln
- Öffnungszeiten
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Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)