Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II ist verloren gegangen oder wurde entwendet.

Bitte prüfen Sie zunächst, ob im Feld 16 im Fahrzeugschein: "OHNE-ZF-" eingetragen ist.

Sollte dies zutreffend sein, so ist Ihr Fahrzeug betriebserlaubnispflichtig und es existiert keine Zulassungsbescheinigung Teil II. Eine Beantragung eines Ersatzdokumentes kann somit nicht durchgeführt werden.

Benötigte Dokumente

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Bei finanzierten Fahrzeugen muss das Kreditinstitut oder Leasinggeber die Zulassungsbescheinigung Teil II als verloren melden.

  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung

    durch den Fahrzeugschein oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung. Hinweis: Sollten Sie neben der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) auch die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeuschein) verloren haben und trotzdem eine neue Hauptuntersuchung erwirken wollen, so kann Ihnen eine sogenannte "Karteiblattabschrift" ausgestellt werden. Für dieses sogenannte Kurzanliegen benötigen Sie keinen Termin.

  • Personalausweis oder Pass des*der Halter*in

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug

  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente

  • Gegebenenfalls die Bestätigung über eine Diebstahlsanzeige bei einer Polizeidienststelle

  • Im Todesfall

    In Erbangelegenheiten muss ein entsprechender amtlicher Nachweis wie Erbschein oder Testament sowie gegebenenfalls eine Einverständniserklärung der Miterb*innen inklusive Ausweiskopien vorgelegt werden.

Eidesstattliche Versicherung

Bei Verlust der Zulassungbescheinigung Teil II müssen Sie als Halter*in bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle eine Versicherung an Eides Statt leisten. Alternativ kann die eidesstattliche Versicherung vor einer Notar*in abgegeben werden.

Die abhanden gekommene Bescheinigung wird im Verkehrsblatt aufgeboten, das heißt, die Verlustmeldung wird dort veröffentlicht. Nach Ablauf der Aufbietungsfrist, etwa 3 Wochen nach der Verlustmeldung, wird Ihnen oder einer durch Sie bevollmächtigten Person dann die neu beantragte Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt.  

Die Umschreibung des Fahrzeugs auf eine*n andere*n Halter*in ist vor Ablauf der Aufbietungsfrist nicht möglich. 

Vorsprache

Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nur in Ausnahmefällen und unter Auflagen möglich.

Sie ist nur dann möglich, wenn eine notariell abgenommene eidesstattlichen Versicherung vorliegt. Die Vertretungsvollmacht legen Sie sowohl für die Beantragung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II vor, als auch bei der Abholung.

Gebühren

59,10 Euro bei Briefverlust

Die Erstausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist ebenfalls erforderlich. Dazu wird der Fahrzeugschein eingezogen und gegen das neue Dokument getauscht. Die Gebühr hierfür beträgt 10,90 Euro.  

Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit ec- oder Kreditkarte.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln