Die Verlustmeldung der verlorenen Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) erfolgt im Verkehrsblatt (Aufbietung).

Nach erfolgter Aufbietung der verlorenen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) können Sie die neu erstellte Zulassungsbescheinigung Teil II nach einer gesetzlichen Sperrfrist von drei Wochen abholen.  

Für die Abholung der neu erstellten Zulassungsbescheinigung Teil II müssen Sie einen Termin vereinbaren. Nähere Informationen zur Abholung entnehmen Sie bitte dem Online-Terminkalender der Kfz-Zulassungsstelle:

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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