Beschreibung

Sie möchten ein Neufahrzeug zulassen, das technisch verändert wurde und eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV von einer Prüforganisation erhalten hat?

Bitte beachten Sie: Für dieses Anliegen benötigen Sie einen Termin.

 

Benötigt werden

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

    Wenn diese nicht vorhanden ist, benötigen Sie eine Bestätigung der Händler- oder Herstellerfirma, dass keine Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt wurde. Zusätzlich benötigen Sie einen Verfügungsnachweis, zum Beispiel die Rechnung oder den Kaufvertrag.

  • Gutachten nach § 13 Einzelgenehmigung Fahrzeuggenehmigungsverordnung

    ausgestellt durch eine technische Prüforganisation, bestehend aus: Rechtsakte, technisches Datenblatt und Genehmigungsbogen

  • Versicherungsbestätigung

    durch Vorlage einer sogenannten elektronischen Versicherungsbestätigungs-Nummer einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

  • Personalausweis oder Pass

  • Vollmacht bei Vertretung

    zusätzlich Personalausweis oder Pass der vertretenden Person

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

    bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug

  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente

    Die Zulassung des Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist nur zulässig aus steuerlichen Gründen aufgrund einer Schwerbehinderung des minderjährigen Kindes oder wenn das minderjährige Kind in Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes

    wenn es sich um ein Neufahrzeug gemäß § 13 Einzelgenehmigung Fahrzeuggenehmigungsverordnung aus einem Land außerhalb der Europäischen Union handelt.

  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

SEPA-Lastschriftmandat

Seit 2014 müssen Sie bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilen. Ohne dieses Mandat dürfen wir Ihren Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges nicht bearbeiten. Das SEPA-Mandat ist auch dann nötig, wenn die Daten bereits zu einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.

Das SEPA-Mandat muss zwingend mit zwei Unterschriften versehen werden. Es ist die Unterschrift des*der Kontoinhaber*in und die Unterschrift des*der Fahrzeughalter*in erforderlich.

Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie unter Downloads und Infos herunterladen.

Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Hauptzollamt Köln im Grünen Weg 4, 50933 Köln.

Beachten Sie zum SEPA-Mandat auch unsere allgemeinen Informationen:

Zulassung von Kraftfahrzeugen nur mit SEPA-Lastschriftmandat

Vorsprache

Beim Termin müssen Sie persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben unter Download und Infos. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte legen zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der vertretenden Person vor und das Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer.

Terminvereinbarung online

Gebühren

Die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall anzuwenden ist.

  • Ausnahmegenehmigung: 39,50 Euro 
  • Allgemeine Zulassungsgebühr: 30,00 Euro 
  • Abruf der Fahrzeugdaten: 15,30 Euro
  • Wunschkennzeichen: 10,20 Euro zuzüglich 2,60 Euro bei vorheriger Reservierung

Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit EC- oder Kreditkarte.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellerfirmen.

Rechtliche Voraussetzungen

wird_geladen

War dieser Artikel hilfreich für Sie?

nein

Ihre Meinung ist uns wichtig:

Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern. Bitte beachten Sie! Alle Eingabefelder sind Pflichtfelder (mit * gekennzeichnet) und müssen von Ihnen ausgefüllt werden.

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Downloads und Infos

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln
Fahrradroute planen