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Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, wobei Sie die Möglichkeit haben, eigene Wünsche zum Kennzeichen zu äußern. 

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens besteht (vergleiche VG Köln, Beschluss vom 12. Februar 2025 - 18 L 106/25). Dies bezieht sich auch auf Kennzeichen-Reservierungen.

Bei Umzügen innerhalb Deutschlands können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen beibehalten. Voraussetzung ist, dass es dasselbe Fahrzeug ist und Sie der*die bisherige Halter*in sind.

Wunschkennzeichen online

Für Ihr Wunschkennzeichen nutzen Sie bitte das Online-Angebot. Sie tragen hiermit dazu bei, dass die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit in der Kfz-Zulassungsstelle ohne vermeidbare Verzögerung erfolgen kann.

Bei der Reservierung geben Sie unbedingt den Namen der Person beziehungsweise den Namen des Unternehmens, auf die oder das das Fahrzeug zugelassen werden soll, an. Eine Abtretung des Kennzeichens an Dritte ist nur mit Zustimmung der Zulassungsstelle möglich.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu speziellen und unerlaubten Kennzeichen weiter unten.

Ihr online reserviertes Kennzeichen ist 183 Tage für Sie reserviert. Sofern Ihre Kfz-Zulassung auf dieses Kennzeichen in dieser Zeit nicht erfolgt, ist eine erneute Online-Reservierung erforderlich. 

Die Online-Reservierung kostet 2,60 Euro und wird direkt im Reservierungsverfahren erhoben.

Eine Reservierungsbestätigung steht Ihnen am Ende des Vorgangs zum Download bereit.

Hier wählen Sie Ihr Wunschkennzeichen

Spezielle und verbotene Kennzeichen

Für Ihr Kennzeichen können Sie Buchstaben und Zahlen jeder beliebigen Kombination zusammenstellen, die momentan noch frei ist. Das sind mehr als vier Millionen Möglichkeiten. Ausgenommen sind lediglich Ausfuhrkennzeichen, rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. 

Kennzeichenkombinationen bestehen aus mindestens zwei und maximal sechs Zeichen, wobei das "K" nicht mitgerechnet wird. Für Ihr Motorrad gibt es spezielle Motorradkennzeichen, mit mindestens zwei und maximal fünf Zeichen, wobei auch hier das "K" nicht mitgerechnet wird.

Kombinationen mit zwei und drei Zeichen, zum Beispiel K-A 1 oder K-AB 1, können nicht mehr vorab reserviert werden, sondern werden, bei Verfügbarkeit, am Tag der Vorsprache zur Anmeldung des Fahrzeuges in der Zulassungsstelle zugeteilt. Kurze Kennzeichen (mit zwei und drei Zeichen) können bei nachgewiesenem Bedarf (bauartbedingt/technisch) nach Prüfung zugeteilt werden. Nachweise sind an kfz-besonderezulassungen@stadt-koeln.de zu richten. Eine Vorführung des Fahrzeuges kann erforderlich sein.

Ausgenommen von einer Zuteilung sind die unzulässigen Buchstaben-Kombinationen HJ, KZ, NS, SA, SS und ZZ und der Einzelbuchstabe Z.  

Die Kennzeichen K-TX 1 bis K-TX 9999 werden nur für Taxen ausgegeben, die Kennzeichen K-LN 1 bis K-LN 9999 sind für Fahrzeuge der Stadtverwaltung Köln vorgesehen.

Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen

Eine Wunschkennzeichenreservierung berechtigt Sie nicht zu Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen.

Unter welchen Bedingungen Sie Fahrten durchführen dürfen, erfahren Sie hier: Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen

Telefonisch oder schriftlich reservieren

Eine Reservierung des Wunschkennzeichens telefonisch oder schriftlich, zum Beispiel per E-Mail, ist nicht möglich.

Vorsprache

Das Wunschkennzeichen können Sie ausschließlich online reservieren. Auch eine Vorsprache ausschließlich zur Reservierung eines Wunschkennzeichens ist nicht möglich.

Gebühren

Die Online-Reservierung eines Wunschkennzeichens kostet 2,60 Euro.

Sie können im Online-Reservierungsverfahren mit PayPal oder Kreditkarte bezahlen.

Bei der anschließenden Zuteilung eines Wunschkennzeichens werden – vor Ort in der Zulassungsstelle oder Online – 10,20 Euro fällig.

  • Im Termin vor Ort in der Zulassungsstelle zahlen Sie bitte mit Karte, wir akzeptieren Girocard, Debit- oder Kreditkarten.
  • Im Rahmen der Online-Zulassung mit i-Kfz  zahlen Sie bitte mit PayPal oder Kreditkarte.

Wenn Sie als Halter*in für ein anderes Fahrzeug dieses Kennzeichen wieder zuteilen lassen möchten, werden die Gebühren für das Wunschkennzeichen erneut fällig.

Wenn Sie als Halter*in für dasselbe Fahrzeug dieses Kennzeichen wieder zuteilen lassen möchten, müssen Sie keine Gebühr für das Wunschkennzeichen bezahlen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag: 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag: 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch: 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag: 7 Uhr bis 13 Uhr

Servicezeiten für Kurzanliegen
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 10 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 9 Uhr bis 14 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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