Sie wollen ein Fahrzeug für einen begrenzten, jedes Jahr wiederkehrenden Zeitraum zulassen oder umschreiben.

Benötigte Dokumente

  • Versicherungsbestätigung

    durch Vorlage einer sogenannten VB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Je nach Zulassungsart die dazu erforderlichen Unterlagen

    Es gibt verschiedene Arten der Fahrzeugzulassung. Bitte wählen Sie bei "Ähnliche Dienstleistungen" die zu Ihrer gewünschten Zulassungsart passende Internetseite aus. Auf dieser finden Sie dann unter "benötigt werden" die Unterlagen, die Sie für die Zulassung vorbereiten und vorlegen müssen.

Informationen rund um das Saisonkennzeichen

Der Betriebszeitraum wird auf volle Monate bemessen, er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen. Auch der Wechsel von einer "normalen" Zulassung zu einem Saisonkennzeichen ist möglich. Das Saisonkennzeichen kann auch zugeteilt werden, wenn Sie von der Zahlung der Kraftfahrzeug-Steuer befreit sind.

Die Kombination eines Saisonkennzeichens mit einem H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge ist seit dem 01. Oktober 2017 möglich.

Für den Wechsel bei einem bereits in Köln zugelassenen Fahrzeug zum oder vom Saisonkennzeichen oder für die Änderung des Betriebszeitraumes werden die Unterlagen benötigt, die auf der Seite "Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Köln" beschrieben sind, inklusive der Versicherungsbestätigung.

Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Köln
Informationen zur Versicherungsbestätigung

Vorsprache

Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.

Die Kooperation mit dem Rhein-Erft-Kreis ist bis auf weiteres ausgesetzt!

Seit dem 23. Mai 2014 können Sie als Privatperson aus Köln auch die Zulassungsstellen in Bergheim und Hürth für diese Dienstleistung in Anspruch nehmen. Umgekehrt können Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Erft-Kreis auch zur Kfz-Zulassungsstelle Köln-Poll gehen.

Terminbuchung online

Gebühren

Die Gebühren sind unterschiedlich und entsprechend der jeweiligen Zulassungsart "Zulassung eines Neuwagens" oder "Umschreibung eines Fahrzeuges ausgenommen ausländischer Fahrzeuge". Informationen dazu finden Sie auf den dazu gehörigen Internetseiten.

Bitte wählen Sie in der Service-Box unter "Ähnliche Dienstleistungen" die für Sie passende Zulassungsart aus.

Der Wechsel bei einem in Köln zugelassenen Fahrzeug zum oder vom Saisonkennzeichen oder die Änderung des Betriebszeitraumes kostet 32,60 Euro.

Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit EC- oder Kreditkarte.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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Downloads und Infos