Sie wollen ein Kraftfahrzeug in Köln zulassen, das zuletzt in einem Land der Europäischen Union zugelassen war?

Bitte beachten Sie: Sie müssen das Fahrzeug am Tag der Zulassung zu Ihrem Termin an der Zulassungsstelle vorführen.

Benötigte Dokumente

  • Hauptuntersuchung

    Gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) (ggf. nicht erforderlich bei Gutachten gem. § 21 StVZO), sofern das Fahrzeug ab dem Erstzulassungsdatum je nach Fahrzeugart der Untersuchung zu unterziehen ist.

  • Ausländische Fahrzeugpapiere

  • COC-Dokument (für PKW ab Baujahr 2000 Pflicht)

    Beachten Sie hierzu bitte den Überblick in der Produkt-Info zu verschiedenen Zulassungsunterlagen in der rechten Produktspalte.

  • * Gutachten gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)

    siehe nachfolgende Informationen rund um die Einfuhr eines Fahrzeugs

  • Nachweis der Verfügungsberechtigung

    Kaufvertrag oder Originalrechnung

  • Versicherungsnachweis

    in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)

  • Personalausweis oder Pass der zukünftigen Halterin beziehungsweise des zukünftigen Halters im Original

  • Vollmacht bei Vertretung

    zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters im Original

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug

  • Bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente

    Die Zulassung des Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist nur zulässig aus steuerlichen Gründen auf Grund einer Schwerbehinderung des minderjährigen Kindes oder wenn das minderjährige Kind in Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.

Informationen rund um die Einfuhr eines Fahrzeugs

Die ausländischen Fahrzeugpapiere werden hier eingezogen.

Ist das Fahrzeug nicht älter als sechs Monate oder hat es weniger als 6.000 Kilometer zurückgelegt, ist bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abzugeben. Diese wird durch die Zulassungsstelle an das zuständige Finanzamt zur Festsetzung der Umsatzsteuer weitergegeben. In diesem Fall müssen Sie außerdem innerhalb von zehn Tagen nach dem Erwerb gegenüber dem zuständigen Finanzamt die "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" gemäß Vordruck 'USt 1 B' abgeben und die Steuer entrichten, so regelt es § 18 Absatz 5a Satz 4 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nummer 7 des Umsatzsteuergesetzes.

SEPA-Lastschriftmandat

Seit dem 30. Januar 2014 muss bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilt werden. Ohne dieses Mandat darf die Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges nicht bearbeiten. Das SEPA-Mandat ist auch dann nötig, wenn die Daten bereits zu einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.

Das SEPA-Mandat muss zwingend mit zwei Unterschriften versehen werden. Es ist die Unterschrift der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers und die Unterschrift der Fahrzeughalterin beziehungsweise des Fahrzeughalters erforderlich.

Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie im Downloadservice herunterladen.

Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Hauptzollamt Köln in der Stolberger Straße 200, 50933 Köln.

Beachten Sie zum SEPA-Mandat auch unsere allgemeinen Informationen:

Zulassung von Kraftfahrzeugen nur noch mit SEPA-Lastschriftmandat

Hilfreiche Links

Vorsprache

Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters und das ausgefüllte Sepa-Mandat vorzulegen sind.

Terminbuchung online

Gebühren

Die Gebühren betragen, soweit nicht aus bauartbedingten Gründen eine Ausnahmegenehmigung notwendig ist, inklusive Zulassung 30,60 Euro plus 10,20 Euro für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 Euro, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.

Wunschkennzeichen kosten 10,20 Euro. Wenn Sie sie vorab online oder telefonisch reservieren, betragen die Gebühren 12,80 Euro.

Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie unter Wunschkennzeichen in der rechten Produktspalte.

Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit ec- oder Kreditkarte.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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