Wenn Sie ein Fahrzeug zulassen wollen, müssen Sie durch eine Versicherungsbestätigung nachweisen, dass Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Kraftfahrzeug abgeschlossen haben. So schreibt es das Pflichtversicherungsgesetz vor. Die Versicherungsbestätigung erhalten Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung.

Die VB-Nummer

Seit dem 1. März 2008 können wir online prüfen, ob für Ihr Fahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Hierzu müssen Sie uns einen Zahlencode (VB-Nummer) nennen. Diesen Zahlencode erhalten Sie von Ihrer Versicherung, die Ihnen die VB-Nummer in die Versicherungsbestätigungskarte, auch Doppelkarte oder Deckungskarte genannt, eindruckt. Diese Karte legen Sie uns bitte bei der Zulassung vor. Viele Versicherungen sind bereits dazu übergegangen, ihren Kunden die VB-Nummer lediglich telefonisch oder zum Beispiel auch per SMS mitzuteilen. Auch die auf diesem Weg übermittelten VB-Nummern werden von uns als Nachweise einer bestehenden Haftpflichtversicherung anerkannt.

Doppelkarte oder Deckungskarte

  • Verwendbare Deckungskarten
    Die Deckungskarten müssen den Formvorschriften der Anlage 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) entsprechen. Sie müssen gedruckt und nicht handschriftlich oder mit Schreibmaschine hergestellt sein.
    Mittlerweile ist auch die Übermittlung der Versicherungsbestätigung vom Versicherungsunternehmen an die Kundinnen und Kunden über das Internet oder per E-Mail zulässig.
  • Arten von Deckungskarten
    Die Unterschiede zwischen den einzelnen Deckungskarten sind inzwischen weggefallen. Für "normale" Zulassungen, Kurzzeit-Kennzeichen und rote Kennzeichen muss die Versicherungsbestätigung nach Anlage 11 verwendet werden. Hinzu kommen besondere Versicherungsnachweise für Ausfuhrkennzeichen. Deckungskarten der alten Art nach Muster 6 (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) werden seit dem 1. April 2008 nicht mehr akzeptiert.
  • Eintragungen auf Deckungskarten
    Die Deckungskarten legen Sie bitte ausgefüllt bei der Zulassungsstelle vor. Sie können sie auch selbst vervollständigen oder ergänzen, wobei die Zulassungsstelle diese Daten mit den von der Versicherung online eingestellten Daten abgleicht. Bei Unstimmigkeiten muss die Deckungskarte zurückgewiesen werden.
  • Weicht die zukünftige Halterin oder der zukünftige Halter von der Versicherungsnehmerin oder vom Versicherungsnehmer ab,
    müssen deren beziehungsweise dessen Personalien in einem eigenen Feld zusätzlich aufgeführt werden. Die Art des beantragten Kennzeichens kreuzen Sie bitte am linken Rand an. Änderungen dieser Eintragungen, insbesondere der durch das Versicherungsunternehmen vorgedruckten Angaben, sind nicht zulässig. Solche Deckungskarten werden von den Zulassungsstellen zurückgewiesen.

Wo bekommen Sie Ihre Versicherungsbestätigung?

Doppelkarten oder Versicherungsbestätigungen mit VB-Nummer erhalten Sie bei Ihrer Kraftfahrzeugversicherung.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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