Sie wollen ein Fahrzeug in Köln zulassen, das zuletzt in einem Land zugelassen war, das nicht der Europäischen Union angehört?

Bitte beachten Sie: Sie müssen das Fahrzeug am Tag der Zulassung zu Ihrem Termin an der Zulassungsstelle vorführen.

Benötigte Dokumente

  • Ausländische Fahrzeugpapiere

    werden durch die Zulassungsstelle eingezogen.

  • Vollabnahme durch den TÜV gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)

  • Hauptuntersuchung

    Gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) (ggf. nicht erforderlich bei Gutachten gem. § 21 StVZO), sofern das Fahrzeug ab dem Erstzulassungsdatum je nach Fahrzeugart der Untersuchung zu unterziehen ist.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes

  • Nachweis der Verfügungsberechtigung

    Kaufvertrag oder Originalrechnung

  • Versicherungsbestätigung

    durch Vorlage einer sogenannten eVB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung.

  • Personalausweis oder Pass des*der zukünftigen Halter*in

  • Vollmacht bei Vertretung

    zusätzlich Personalausweis oder Pass des*der Vertreter*in

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug

  • Bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente

    Die Zulassung des Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist nur zulässig aus steuerlichen Gründen auf Grund einer Schwerbehinderung des minderjährigen Kindes oder wenn das minderjährige Kind in Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

Damit Sie feststellen können, ob das zu importierende Fahrzeug nicht aus einem EU-Land stammt, haben wir hier noch einmal die Mitgliedsstaaten der europäischen Union aufgeführt:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

SEPA-Lastschriftmandat

Seit dem 30. Januar 2014 muss bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilt werden. Ohne dieses Mandat darf die Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges nicht bearbeiten. Das SEPA-Mandat ist auch dann nötig, wenn die Daten bereits zu einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.

Das SEPA-Mandat muss zwingend mit zwei Unterschriften versehen werden. Es ist die Unterschrift des*der Kontoinhaber*in und die Unterschrift des*der Fahrzeughalter*in erforderlich.

Das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie unter "Download und Infos".

Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Hauptzollamt Köln, Grüner Weg 1b, 50825 Köln.

Beachten Sie zum SEPA-Mandat auch unsere allgemeinen Informationen:

Zulassung von Kraftfahrzeugen nur noch mit SEPA-Lastschriftmandat

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die Vollmacht muss im Original mit handschriftlicher Unterschrift vorliegen. Das Formular zur Vollmacht finden Sie unter „Downloads und Infos“. Sie können es digital ausfüllen, ausdrucken und von Hand unterschreiben.

Bitte beachten Sie: Ihre bevollmächtigte Person muss die unterschriebene Vollmacht, ein gültiges Ausweisdokument von sich und ein gültiges Ausweisdokument von Ihnen mitbringen. Denken Sie auch an das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.

Gebühren

Die Gebühren betragen, soweit nicht aus bauartbedingten Gründen eine Ausnahmegenehmigung notwendig ist, inklusive Zulassung 45,90 Euro zuzüglich 10,20 Euro für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall anzuwenden sind.  

Die Gebühren zahlen Sie bitte mit Karte, wir akzeptieren Girocard, Debit-oder Kreditkarte.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellerfirmen.

 

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag: 7 bis 14 Uhr
Dienstag: 7 bis 18 Uhr
Mittwoch: 7 bis 13 Uhr
Donnerstag: 7 bis 16 Uhr
Freitag: 7 bis 13 Uhr

Servicezeiten für Kurzanliegen
Montag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 10 bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 9 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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Downloads und Infos