Aufgrund von Wartungsarbeiten des KBA sind die Online-Anwendungen i-Kfz und Wunschkennzeichenreservierung im folgenden Zeitraum nicht verfügbar: 

Mittwoch, 10. Dezember 2025 von 12 Uhr bis Donnerstag, 11. Dezember 2025 bis 7:30 Uhr    

Sie wollen ein stillgelegtes Fahrzeug, das zuletzt in Köln zugelassen war, als bisherige*r Halter*in wieder in Betrieb nehmen?

Benötigte Dokumente

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • Abmeldebestätigung oder Fahrzeugschein mit Vermerk über die Außerbetriebsetzung

    oder

  • Vollmacht bei Vertretung

    zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertretung - nutzen Sie hierzu auch unser Formular bei "Downloads und Infos" und das ausgefüllte Sepa-Mandat für die Kfz-Steuer

  • Personalausweis oder Pass des*der Halter*in

  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung

    durch die Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Versicherungsbestätigung

    durch Vorlage einer sogenannten eVB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

    bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug

  • Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente

    Die Zulassung des Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist nur zulässig aus steuerlichen Gründen auf Grund einer Schwerbehinderung des minderjährigen Kindes oder wenn das minderjährige Kind in Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

  • Noch vorhandene Kennzeichenschilder

  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Wiederzulassung online durchführen

Alternativ zu einer persönlichen Vorsprache können Sie die Wiederzulassung Ihres Fahrzeuges auch online durchführen. 

Wiederzulassung online durchführen

SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer

Seit dem 30. Januar 2014 muss bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilt werden. Ohne dieses Mandat darf die Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges nicht bearbeiten. Das SEPA-Mandat ist auch dann nötig, wenn die Daten bereits zu einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.

Das SEPA-Mandat muss zwingend mit 2 Unterschriften versehen werden. Es ist die Unterschrift des*der Kontoinhaber*in und die Unterschrift des*der Fahrzeughalter*in erforderlich.

Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie bei "Downloads und Infos" herunterladen.

Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Hauptzollamt Köln in der Stolberger Straße 200, 50933 Köln.

Beachten Sie zum SEPA-Mandat auch unsere allgemeinen Informationen:

Zulassung von Kraftfahrzeugen nur noch mit SEPA-Lastschriftmandat

Hilfreiche Links

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin. Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die Vollmacht muss im Original mit handschriftlicher Unterschrift vorliegen. Das Formular zur Vollmacht finden Sie unter "Downloads und Infos". Sie können es digital ausfüllen, ausdrucken und von Hand unterschreiben. Bitte beachten Sie: Ihre bevollmächtigte Person muss die unterschriebene Vollmacht, ein gültiges Ausweisdokument von sich und ein gültiges Ausweisdokument von Ihnen mitbringen.

Denken Sie auch an das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.

Gebühren

Ab 23,60 Euro 

Behalten Sie Ihre Kennzeichen und bringen die alten Schilder mit, kommt eine Gebühr von 2,60 Euro hinzu.

Die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall anzuwenden sind.

Die Gebühren zahlen Sie vor Ort bitte mit Karte, wir akzeptieren Girocard, Debit- oder Kreditkarten. 

Gebühren für die Online-Wiederzulassung:

  • 11,20 Euro für die Wiederzulassung, inklusive der Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (0,60 Euro)
  • 2,85 Euro für den Versand der Unterlagen

Zahlen Sie online bitte mit Kreditkarte oder PayPal.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern oder online.

 

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag: 7 bis 14 Uhr
Dienstag: 7 bis 18 Uhr
Mittwoch: 7 bis 13 Uhr
Donnerstag: 7 bis 16 Uhr
Freitag: 7 bis 13 Uhr

Servicezeiten für Kurzanliegen
Montag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 10 bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 9 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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Downloads und Infos