Beschreibung

Ihr zugelassenes Fahrzeug wurde gestohlen und nun wollen Sie es abmelden, das heißt außer Betrieb setzen? Diese Bearbeitung ist nur bei der Zulassungsstelle möglich!

Benötigt werden

  • Fahrzeugbrief

  • Fahrzeugschein, falls noch vorhanden

    oder

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

    sofern schon vorhanden. Dies ist der Fall, wenn der bisherige Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief bereits in einer vorherigen Zulassungsangelegenheit umgetauscht wurden.

  • Bescheinigung einer deutschen Polizeidienststelle über den Fahrzeugdiebstahl

    Diese Bescheinigung einer deutschen Polizeidienststelle benötigen Sie in jedem Falle. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug im Ausland gestohlen wurde, denn die deutsche Polizei stellt sicher, dass die Fahndung nach dem Fahrzeug eingeleitet wurde. Die Vorlage der Übersetzung einer Diebstahlsanzeige einer ausländischen Polizeibehörde reicht nicht aus!

Weitere Informationen

Beachten Sie bitte auch unsere Hinweise zu

Vorsprache

Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der*des Vertreter*in vorzulegen sind.

Gebühren

16,50 Euro

Die Gebühr für die Online-Abmeldung beträgt 2,70 Euro.

Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit EC- oder Kreditkarte.

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Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Downloads und Infos

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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