Wenn Sie in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchten, benötigen Sie nach dem Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen gelbe Reitplaketten. Diese Reitplaketten müssen Sie gut sichtbar, beidseitig am Zaumzeug des Pferdes anbringen und mit den aktuellen Jahresaufklebern versehen. Für die Übersendung der aktuellen Aufkleber, die jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres gelten, wird eine Reitabgabe erhoben. Diese dient der Unterhaltung und Anlage von Reitwegen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Frau Cakal

0221 / 221-33166

 

Benötigte Dokumente

  • Erstantrag:

    Bitte senden Sie den Erstantrag an das Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Die Antragstellerin, der Antragsteller muss volljährig sein.

  • Verlängerung:

    Wenn Sie bereits Reitkennzeichen besitzen, werden Ihnen automatisch am Anfang eines neuen Jahres die aktuellen Jahresaufkleber zu geschickt.

  • Verlust oder Beschädigung

    Die Nummern der Reitplaketten sind einmalig. Bei Verlust oder Beschädigung kann dieses Reitkennzeichen nicht nochmal ausgegeben werden. Sollten Sie ein oder beide Reitkennzeichen verlieren, so zeigen Sie uns dies bitte unverzüglich an.

Antragstellung

Das Reitkennzeichen bezieht sich auf die Halterin oder den Halter des Pferdes.

Den Antrag oder die Änderungsmitteilung können Sie mit der Post oder per Fax an uns senden. Die Adresse finden Sie weiter unten.

Ansprechpartnerin

Frau Cakal
Telefon: 0221 / 221-33166
Fax: 0221 / 221-24612

Weitere Informationen

  • Das Kennzeichen bezieht sich auf den Halter oder die Halterin des Pferdes. Er oder sie hat dafür Sorge zu tragen, dass in geeigneter Weise aufgezeichnet wird, wer jeweils mit dem Pferd geritten ist und legt den zuständigen Behörden die Aufzeichnung auf Verlangen vor.
  • Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Adresse mit: Nur so erhalten Sie Ihre neuen Jahresaufkleber rechtzeitig.
  • Sofern Sie Ihre Jahresaufkleber nicht mehr benötigen, informieren Sie uns bitte, damit wir Ihre Adresse im Verteiler löschen können.
  • Möchte eine neue Halterin, ein neuer Halter des Pferdes vorhandene Reitplaketten übernehmen, kann sie oder er unter Angabe der Plakettennummer einen Neuantrag stellen. Hierzu muss die schriftliche Zustimmung der vorherigen Halterin oder des vorherigen Halters vorliegen.
  • Die Nummern der Reitplaketten sind einmalig. Bei Verlust oder Beschädigung kann dieses Reitkennzeichen nicht nochmal ausgegeben werden.
  • Sollten Sie ein oder beide Reitkennzeichen verlieren, so zeigen Sie uns dies bitte unverzüglich an.
  • Die Reitplakette ist in ganz Nordrhein-Westfalen gültig.

Hinweis zum Pferdepass

Für jedes Pferd muss ein Pferdepass, auch Equidenpass genannt, ausgestellt werden. Sie können den Pass bei der

Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN)
Telefon: 02581 / 63620
beantragen.

Im Equidenpass werden bestimmte Identifikationsmerkmale des Pferdes vermerkt. Er ist bei jedem "Verbringen" des Tieres, beispielsweise beim Transport zum Tierarzt oder zum Turnier, mitzuführen.

Die Besitzerin oder der Besitzer bestimmt im Pferdepass außerdem, ob das Tier zur Lebensmittelgewinnung verwandt werden darf. Wenn Sie die Frage bejahen, muss die Tierärztin oder der Tierarzt die Behandlung mit Medikamenten, die nicht für Lebensmittel liefernde Tiere zugelassen sind, in den Pferdepass eintragen.

Deutsche Reiterliche Vereinigung e. V.

Reitwege

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Die Reitabgabe bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr (1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres) und beträgt für Privatpersonen für den Erstantrag 41,70 Euro (Plakettenpaar mit Jahresaufklebern) und für eine Verlängerung 30,30 Euro.

Für Reiterhöfe beträgt die Reitabgabe bei einem Erstantrag 91,70 Euro (Plakettenpaar mit Jahresaufklebern) und für die Verlängerung 80,30 Euro.

Die Gebühren können Sie jeweils zur Fälligkeit überweisen oder per SEPA-Lastschriftmandat entrichten (siehe Downloadservice).

Bei einem Erstantrag schicken wir Ihnen einen entsprechender Vordruck mit dem Gebührenbescheid zu.

 

Rechtliche Voraussetzungen

 § 62, § 77 Abs. 1 Nr. 15 und § 78 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 15. November 2016, sowie § 17 der Durchführungsverordnung zum Landesnaturschutzgesetzes vom 22. Oktober 1986 jeweils in gültiger Fassung.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Naturschutzbehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
siehe Servicenummern in den einzelnen Abteilungen
Telefax
0221 / 221-24612
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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Downloads und Infos