Sie möchten auf öffentlichem Straßenland eine laufsportliche Veranstaltung (Volkslauf) durchführen.

Benötigte Dokumente

  • Formloser schriftlicher Antrag

  • Angaben zu Datum und Uhrzeit der Veranstaltung

  • Angaben zum Startort

  • Angaben zur Streckenführung

  • Angaben zum Zielort

Antragstellung, Fristen und Pflichten

Antragstellung
Den Antrag müssen Sie in der Regel zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung einreichen. Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die eine Veranstalterin oder ein Veranstalter organisiert und verantwortlich durchführt.

Rücksichtnahmepflicht
Auf das Erholungs- und Ruhebedürfnis der Bevölkerung ist besonders Rücksicht zu nehmen. Veranstaltungen, gleich welcher Art, die geeignet sind, die Nachtruhe der Bevölkerung zu stören, dürfen für die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht genehmigt werden. An Sonn- und Feiertagen dürfen Veranstaltungen, die Gottesdienste zu stören geeignet sind, erst ab 11 Uhr beginnen.

Versicherungspflicht
Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie je nach Größe der Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 75.000 Euro bis maximal 250.000 Euro (je nach Veranstaltung) als Rahmendeckungssumme abschließen.

Sanitätsdienst
Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie je nach Größe der Veranstaltung einen Sanitäts- oder einen Rettungsdienst beauftragen. Sie können sich vorab unter den Telefonnummern

  • 0221 / 9748-4110,
  • 0221 / 9748-4111 oder
  • 0221 / 9748-4113

bei der Feuerwehr informieren, in welchem Umfang Sie die Betreuung durch einen anerkannten Sanitäts- oder Rettungsdienst sicherstellen müssen.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich.

Gebühren

Die Gebühr wird im Einzelfall festgesetzt. Die Spanne reicht von 60 bis 300 Euro.

Die Gebühren können Sie auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte bezahlen.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
siehe Servicenummern
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

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