Beschreibung
Sie haben ein Fahrzeug verkauft oder verschenkt? Was müssen Sie nun der Zulassungsstelle mitteilen?
Benötigt werden
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vollständige Verkaufsanzeige (unter Download und Infos)
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Kaufvertrag in Kopie mit der Bestätigung, dass die Käuferin oder der Käufer alle Unterlagen erhalten hat (siehe "Was ist noch zu tun?"), sowie Name und Adresse der Käuferin oder des Käufers.
Was ist zu beachten und zu tun?
Nach dem Verkauf abmelden
Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen oder verschenken, sollten Sie es nur im abgemeldeten Zustand übergeben. Wenn das Fahrzeug später abgemeldet wird, aber die Käuferin oder der Käufer es vorher nicht sofort auf ihren oder seinen Namen zugelassen hat, können Probleme entstehen.
Verkauf sofort der Zulassungsstelle melden
Unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug im noch zugelassenen oder bereits abgemeldeten Zustand übergeben, sind Sie nach dem Gesetz verpflichtet, den Verkauf unverzüglich der Zulassungsstelle mitzuteilen, bei der Sie zuletzt ein Kennzeichen für Ihr Fahrzeug erhalten haben. Dazu können Sie beispielsweise den Kaufvertrag in Kopie übersenden oder faxen.
Was ist noch zu tun?
Es ist wichtig, dass im Kaufvertrag steht, dass die Käuferin oder der Käufer alle wichtigen Unterlagen erhalten hat (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sowie die amtlichen Kennzeichen).
Außerdem muss der vollständige Name der Käuferin oder des Käufers mit Anschrift angegeben werden. Die Übergabe der Dokumente muss von der Käuferin beziehungsweise dem Käufer per Unterschrift belegt sein.
Dazu können Sie die Verkaufsanzeige unter "Download und Infos" nutzen.
Die neue Besitzerin oder der neue Besitzer benötigt außerdem den Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU), sofern aufgrund des Alters des Fahrzeuges eine solche Untersuchung schon fällig war.
Als bisherige Halterin oder bisheriger Halter sollten Sie auch Ihre Kfz-Versicherung über den Verkauf des Fahrzeugs informieren.
Neue Fahrzeugpapiere
Vorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Gebühren werden nicht erhoben.
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln - Zugänglichkeit
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- Telefon
- 0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692 (Montag bis Freitag während der Geschäftszeiten)
- Telefax
- 0221 / 221-26435
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Kfz-Zulassungsstelle Köln
- Öffnungszeiten
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Montag, Mittwoch, Freitag, 7:15 bis 12 Uhr
Dienstag, 7:15 bis 18 Uhr
Donnerstag, 7:15 bis 14 Uhr
Samstag, 10 bis 15 Uhr (nicht alle Leistungen, mit Extragebühr 9 Euro pro Anliegen)
Im Einzelfall, wenn aufgrund außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens abzusehen ist, dass die Wartezeiten erheblich über die üblichen Öffnungszeiten hinausgehen, ist eine frühere Schließung der Kfz-Zulassungsstelle möglich. Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch über den jeweiligen Stand.
Das sogenannte "Sondersachgebiet", zuständig unter anderem für die Wiederbeschaffung von Fahrzeugbriefen/Zulassungsbescheinigungen Teil II oder die Bearbeitung von Angelegenheiten für Fahrzeuge mit ausländischen Fahrzeugpapieren, schließt bis auf weiteres dienstags bereits um 16 Uhr.
Am Samstag bieten wir nicht alle Dienstleistungen an. Erkundigen Sie sich bitte vorab, ob Ihre Angelegenheit erledigt werden kann. Beachten Sie, dass samstags eine zusätzliche Servicegebühr von 9 Euro je Zulassungsangelegenheit erhoben wird.
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Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)
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