Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, wobei Sie die Möglichkeit haben, eigene Wünsche zum Kennzeichen zu äußern. So können Sie das Kennzeichen des bisherigen Fahrzeuges grundsätzlich auch auf das neue Fahrzeug übernehmen.
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens besteht. Dies bezieht sich auch auf Kennzeichen-Reservierungen, die jemand anderes vorgenommen und anschließend verkauft beziehungsweise versteigert hat.
Bei Umzügen innerhalb Deutschlands können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen beibehalten. Voraussetzung ist, dass es dasselbe Fahrzeug ist und Sie der*die bisherige Halter*in sind.
Seit dem 1. Oktober 2019 können Sie nun auch als neue*r Fahrzeughalter*in das Kennzeichen eines bislang in einer anderen Stadt noch zugelassenen und nun in Köln zu registrierenden Kraftfahrzeuges übernehmen.
Wunschkennzeichen online
Für Ihr Wunschkennzeichen nutzen Sie bitte das Online-Angebot. Sie tragen hiermit dazu bei, dass die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit in der Kfz-Zulassungsstelle ohne vermeidbare Verzögerung erfolgen kann.
Bei der Reservierung geben Sie unbedingt den Namen der Person beziehungsweise den Namen des Unternehmens, auf die oder das das Fahrzeug zugelassen werden soll, an. Eine Abtretung des Kennzeichens an Dritte ist nur mit Zustimmung der Zulassungsstelle möglich.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu speziellen und unerlaubten Kennzeichen weiter unten.
Ihr online reserviertes Kennzeichen ist 60 Tage für Sie reserviert. Sofern Ihre Kfz-Zulassung auf dieses Kennzeichen in dieser Zeit nicht erfolgt, ist eine erneute Online-Reservierung erforderlich.
Hier wählen Sie Ihr Wunschkennzeichen
Schilder vorab kaufen
Mit der Reservierungs-Bestätigung können Sie die neuen Nummernschilder vorab kaufen und diese für die Fahrt zur Kfz-Zulassungsstelle nutzen. Die Schilder bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderprägebetrieben.
Mit den neuen Nummernschildern dürfen Sie nur innerhalb des Zulassungsbezirks Köln (K) oder aus den Zulassungsbezirken Erftkreis (BM), Rhein-Sieg-Kreis (SU), Rheinisch Bergischer Kreis (GL), Leverkusen (LEV) und Kreis Neuss (NE) fahren. Für Fahrten zur Durchführung der Haupt- und Abgasuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung können Sie die neuen Schilder ebenfalls nutzen.
Die Fahrten müssen von Ihrer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst und Ihnen eine elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nummer) zugeteilt worden sein. Diese eVB-Nummer müssen Sie anlässlich ordnungsbehördlicher Kontrollen angeben können, damit die Ordnungskräfte in der Lage sind, die Zulässigkeit der Fahrt mit den noch nicht gesiegelten Kennzeichen festzustellen.
Für andere Fahrten dürfen Sie diese Kennzeichen nicht benutzen!
Spezielle und verbotene Kennzeichen
Für Ihr Kennzeichen können Sie Buchstaben und Zahlen jeder beliebigen Kombination zusammenstellen, die momentan noch frei ist. Das sind mehr als vier Millionen Möglichkeiten. Ausgenommen sind lediglich Ausfuhrkennzeichen, rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen.
Kennzeichenkombinationen bestehen aus mindestens 2 und maximal 6 Zeichen, wobei das "K" nicht mitgerechnet wird. Für Ihr Motorrad gibt es spezielle Motorradkennzeichen, mit mindestens 2 und maximal 5 Zeichen, wobei auch hier das "K" nicht mitgerechnet wird.
Kombinationen mit 3 oder 4 Zeichen, zum Beispiel K-A 12 oder K-AB 11, können nicht vorab reserviert werden, sondern am Tag der Vorsprache zur Anmeldung des Fahrzeuges in der Zulassungsstelle zugeteilt.
Ausgenommen von einer Zuteilung sind die unzulässigen Buchstaben-Kombinationen HJ, KZ, NS, SA, SS und ZZ und der Einzelbuchstabe Z.
Die Kennzeichen K-TX 1 bis K-TX 9999 werden nur für Taxen ausgegeben, die Kennzeichen K-LN 1 bis K-LN 9999 sind für Fahrzeuge der Stadtverwaltung Köln vorgesehen.
Telefonisch oder schriftlich reservieren
Eine Reservierung des Wunschkennzeichens telefonisch oder schriftlich, zum Beispiel per E-Mail, ist nicht möglich.
Vorsprache
Das Wunschkennzeichen können Sie ausschließlich online reservieren. Auch eine Vorsprache ausschließlich zur Reservierung eines Wunschkennzeichens ist nicht möglich.
Gebühren
Die Zuteilung eines Wunschkennzeichens kostet 10,20 Euro.
Wenn Sie das Kennzeichen vorab online reservieren, kommen 2,60 Euro dazu, insgesamt sind das also 12,80 Euro.
Sie können diese Gebühr zusammen mit den anderen Gebühren für die Zulassung bei uns vor Ort in der Zulassungsstelle bezahlen.
Wenn Sie als Halter*in für ein anderes Fahrzeug dieses Kennzeichen wieder zuteilen lassen möchten, werden die Gebühren für das Wunschkennzeichen erneut fällig.
Wenn Sie als Halter*in für dasselbe Fahrzeug dieses Kennzeichen wieder zuteilen lassen möchten, müssen Sie keine Gebühr für das Wunschkennzeichen bezahlen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-26635
- Telefax
- 0221 / 221-26435
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Kfz-Zulassungsstelle Köln
- Öffnungszeiten
-
Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)
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