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Aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten am e-Payment sind die Online-Anwendungen i-Kfz und Wunschkennzeichenreservierung in den folgenden Zeiträumen nicht verfügbar:

  • Dienstag, 17. Dezember 2024, 18 Uhr bis Mittwoch, 18. Dezember 2024, 7:30 Uhr
  • Donnerstag, 19. Dezember 2024, 8 Uhr bis 9:30 Uhr

Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, wobei Sie die Möglichkeit haben, eigene Wünsche zum Kennzeichen zu äußern. 

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens besteht. Dies bezieht sich auch auf Kennzeichen-Reservierungen, die jemand anderes vorgenommen und anschließend verkauft beziehungsweise versteigert hat.

Bei Umzügen innerhalb Deutschlands können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen beibehalten. Voraussetzung ist, dass es dasselbe Fahrzeug ist und Sie der*die bisherige Halter*in sind.

 

Wunschkennzeichen online

Für Ihr Wunschkennzeichen nutzen Sie bitte das Online-Angebot. Sie tragen hiermit dazu bei, dass die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit in der Kfz-Zulassungsstelle ohne vermeidbare Verzögerung erfolgen kann.

Bei der Reservierung geben Sie unbedingt den Namen der Person beziehungsweise den Namen des Unternehmens, auf die oder das das Fahrzeug zugelassen werden soll, an. Eine Abtretung des Kennzeichens an Dritte ist nur mit Zustimmung der Zulassungsstelle möglich.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu speziellen und unerlaubten Kennzeichen weiter unten.

Ihr online reserviertes Kennzeichen ist 183 Tage für Sie reserviert. Sofern Ihre Kfz-Zulassung auf dieses Kennzeichen in dieser Zeit nicht erfolgt, ist eine erneute Online-Reservierung erforderlich. 

Hier wählen Sie Ihr Wunschkennzeichen

Schilder vorab kaufen

Mit der Reservierungs-Bestätigung können Sie die neuen Nummernschilder vorab kaufen und diese für die Fahrt zur Kfz-Zulassungsstelle nutzen. Die Schilder bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderprägebetrieben.

Mit den neuen Nummernschildern dürfen Sie nur innerhalb des Zulassungsbezirks Köln (K) oder aus den Zulassungsbezirken Erftkreis (BM), Rhein-Sieg-Kreis (SU), Rheinisch Bergischer Kreis (GL), Leverkusen (LEV) und Kreis Neuss (NE) fahren. Für Fahrten zur Durchführung der Haupt- und Abgasuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung können Sie die neuen Schilder ebenfalls nutzen.

Die Fahrten müssen von Ihrer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst und Ihnen eine elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nummer) zugeteilt worden sein. Diese eVB-Nummer müssen Sie anlässlich ordnungsbehördlicher Kontrollen angeben können, damit die Ordnungskräfte in der Lage sind, die Zulässigkeit der Fahrt mit den noch nicht gesiegelten Kennzeichen festzustellen.

Für andere Fahrten dürfen Sie diese Kennzeichen nicht benutzen!    

Spezielle und verbotene Kennzeichen

Für Ihr Kennzeichen können Sie Buchstaben und Zahlen jeder beliebigen Kombination zusammenstellen, die momentan noch frei ist. Das sind mehr als vier Millionen Möglichkeiten. Ausgenommen sind lediglich Ausfuhrkennzeichen, rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. 

Kennzeichenkombinationen bestehen aus mindestens 2 und maximal 6 Zeichen, wobei das "K" nicht mitgerechnet wird. Für Ihr Motorrad gibt es spezielle Motorradkennzeichen, mit mindestens 2 und maximal 5 Zeichen, wobei auch hier das "K" nicht mitgerechnet wird.

Kombinationen mit 3 Zeichen, zum Beispiel K-A 12 oder K-AB 1, können nicht vorab reserviert werden, sondern werden, bei Verfügbarkeit, am Tag der Vorsprache zur Anmeldung des Fahrzeuges in der Zulassungsstelle zugeteilt. Kurze Kennzeichen (mit 3 Zeichen) können bei nachgewiesenem Bedarf (bauartbedingt/technisch) nach Prüfung zugeteilt werden. Nachweise sind an kfz-besonderezulassungen@stadt-koeln.de zu richten. Eine Vorführung des Fahrzeuges kann kann erforderlich sein.

Ausgenommen von einer Zuteilung sind die unzulässigen Buchstaben-Kombinationen HJ, KZ, NS, SA, SS und ZZ und der Einzelbuchstabe Z.  

Die Kennzeichen K-TX 1 bis K-TX 9999 werden nur für Taxen ausgegeben, die Kennzeichen K-LN 1 bis K-LN 9999 sind für Fahrzeuge der Stadtverwaltung Köln vorgesehen.

Telefonisch oder schriftlich reservieren

Eine Reservierung des Wunschkennzeichens telefonisch oder schriftlich, zum Beispiel per E-Mail, ist nicht möglich.

Vorsprache

Das Wunschkennzeichen können Sie ausschließlich online reservieren. Auch eine Vorsprache ausschließlich zur Reservierung eines Wunschkennzeichens ist nicht möglich.

Gebühren

Die Vorab-Reservierung eines Wunschkennzeichens kostet 2,60 Euro.

Der Betrag wird zuzüglich einer Gebühr von 10,20 Euro bei der anschließenden Zuteilung eines Wunschkennzeichens – vor Ort in der Zulassungsstelle oder Online – fällig.

  • Im Termin vor Ort in der Zulassungsstelle zahlen Sie bitte mit Karte, wir akzeptieren Girocard und Kreditkarten.       
  • Im Rahmen der Online-Zulassung mit
    i-Kfz
    zahlen Sie bitte mit Kreditkarte oder PayPal.

Wenn Sie als Halter*in für ein anderes Fahrzeug dieses Kennzeichen wieder zuteilen lassen möchten, werden die Gebühren für das Wunschkennzeichen erneut fällig.

Wenn Sie als Halter*in für dasselbe Fahrzeug dieses Kennzeichen wieder zuteilen lassen möchten, müssen Sie keine Gebühr für das Wunschkennzeichen bezahlen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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