Sie möchten zwei Fahrzeuge mit ein und derselben Erkennungsnummer ausstatten?
Bitte beachten Sie, dass dabei immer nur ein Fahrzeug im öffentlichen Raum betrieben werden darf!
Benötigte Dokumente
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
beider Fahrzeuge
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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
beider Fahrzeuge
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Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung beider Fahrzeuge
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Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
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Versicherungsbestätigung
durch Vorlage einer sogenannten eVB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung für beide Fahrzeuge
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Personalausweis oder Pass des*der Halter*in
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Vollmacht bei Vertretung
zusätzlich Personalausweis oder Pass des*der Vertreter*in und das ausgefüllte Sepa-Mandat für die Kfz-Steuer
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Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente
bei Minderjährigen
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Bisherige Kennzeichenschilder beider Fahrzeuge
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SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Das Mandat ist nur erforderlich, wenn mit der Zuteilung eines Wechselkennzeichens auch die Zulassung eines anderen Fahrzeuges erfolgt.
Weitere Informationen zum Wechselkennzeichen
Da eine komplette Darstellung der Thematik "Wechselkennzeichen" an dieser Stelle nicht möglich ist, rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns über das folgende Kontaktformular:
SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Seit dem 30. Januar 2014 muss bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilt werden. Ohne dieses Mandat darf die Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges nicht bearbeiten. Das SEPA-Mandat ist auch dann nötig, wenn die Daten bereits zu einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.
Das SEPA-Mandat muss zwingend mit zwei Unterschriften versehen werden. Es ist die Unterschrift des*der Kontoinhaber*in und die Unterschrift des*der Fahrzeughalter*in erforderlich.
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie im Download-Service herunterladen.
Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Hauptzollamt Köln, Grüner Weg 1b, 50825 Köln.
Beachten Sie zum SEPA-Mandat auch unsere allgemeinen Informationen:
Vorsprache
Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie unter "Downloads und Infos". Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass des*der Vertreter*in und das ausgefüllte Sepa-Mandat für die Kfz-Steuer vorzulegen sind.
Gebühren
Es fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 66 Euro an.
Die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall anzuwenden sind.
Die Gebühren zahlen Sie bitte mit Karte, wir akzeptieren Girocard, Debit-oder Kreditkarten.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei ortsansässigen Schilderherstellerfirmen erhalten.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-26635
- Telefax
- 0221 / 221-26435
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Kfz-Zulassungsstelle Köln
- Öffnungszeiten
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Montag: 7 bis 14 Uhr
Dienstag: 7 bis 18 Uhr
Mittwoch: 7 bis 13 Uhr
Donnerstag: 7 bis 16 Uhr
Freitag: 7 bis 13 Uhr
Servicezeiten für Kurzanliegen
Montag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 10 bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 9 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)