Ein oder beide Kennzeichenschilder oder eventuell Teile davon sind verloren gegangen, wurden entwendet oder zerstört.
Das Fundbüro leitet die Kennzeichenschilder unverzüglich an unsere Kfz- Zulassungsstelle weiter.
Bei diesem Anliegen handelt es sich um ein Kurzanliegen, das Sie ohne Termin innerhalb unserer Servicezeiten in der Kfz-Zulassungsstelle erledigen können.
Benötigte Dokumente
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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
oder
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Personalausweis oder Pass des*der Halter*in
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Vollmacht bei Vertretung
zusätzlich Personalausweis oder Pass des*der Vertreter*in
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Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente
bei Minderjährigen
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Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
durch den Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung.
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Bei Diebstahl eine Bestätigung über eine Diebstahlsanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle
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Eventuell noch vorhandene Kennzeichen oder Kennzeichen-Reste
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SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Wichtig bei finanzierten Fahrzeugen
Informationen rund um das Ersatz-Kennzeichen
Bei Verlust eines oder beider Kennzeichen ist aus Sicherheitsgründen die Umkennzeichnung des Fahrzeuges zwingend erforderlich. Wurden Kennzeichen lediglich beschädigt, können bereits vorab neue Kennzeichen geprägt und diese zur Zulassungsstelle mitgebracht werden. Eine Umkennzeichnung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Ein Formblatt zur Verlusterklärung haben wir für Sie vorbereitet. Sie können es unter "Downloads und Infos" aufrufen, digital ausfüllen, ausdrucken und bei Ihrem Besuch der Zulassungsstelle mitbringen.
Neue Fahrzeugpapiere seit 1. Oktober 2005
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die Vollmacht muss im Original mit handschriftlicher Unterschrift vorliegen. Das Formular zur Vollmacht finden Sie unter "Downloads und Infos". Sie können es digital ausfüllen, ausdrucken und von Hand unterschreiben. Bitte beachten Sie: Ihre bevollmächtigte Person muss die unterschriebene Vollmacht, ein gültiges Ausweisdokument von sich und ein gültiges Ausweisdokument von Ihnen mitbringen.
Gebühren
- 5,50 Euro, wenn nur Ersatzschilder abgestempelt werden,
- 30,60 Euro, wenn eine Umkennzeichnung erforderlich ist,
- eventuell zusätzlich 2,50 Euro für die Aufnahme einer Verlusterklärung,
- eventuell zusätzlich 10,20 Euro oder 12,80 Euro, wenn die Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen erfolgt.
- Die zusätzliche Gebühr beim Umtausch des alten Fahrzeugbriefs auf die Zulassungsbescheinigung Teil II oder der Austausch einer vollgeschriebenen Zulassungsbescheinigung Teil II, in der kein weiterer Haltereintrag möglich ist, beträgt 8,70 Euro.
- Kann keine Bescheinigung einer deutschen Polizeidienststelle vorgelegt werden, werden die Fahndungsmaßnahmen durch die Zulassungsstelle eingeleitet. Die zusätzliche Gebühr hierfür beträgt 15 Euro.
Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall anzuwenden sind.
Die Gebühren zahlen Sie bitte mit Karte, wir akzeptieren Girocard, Debit- oder Kreditkarten.
Zusätzlich fallen jeweils Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern oder online erhalten.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-26635
- Telefax
- 0221 / 221-26435
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Kfz-Zulassungsstelle Köln
- Öffnungszeiten
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Montag: 7 bis 14 Uhr
Dienstag: 7 bis 18 Uhr
Mittwoch: 7 bis 13 Uhr
Donnerstag: 7 bis 16 Uhr
Freitag: 7 bis 13 Uhr
Servicezeiten für Kurzanliegen
Montag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 10 bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 9 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)