Sie möchten auf Ihrem Grundstück einen Stellplatz einrichten? Oder Sie wollen den schon vorhandenen Stellplatz sicher und bequem erreichen, müssen dabei aber einen Bordstein oder einen Gehweg mit Bordstein überfahren?
Für die Einrichtung einer Gehwegüberfahrt oder Bordsteinabsenkung benötigen Sie eine Genehmigung.
Benötigte Dokumente
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Antrag
Bitte nutzen Sie das Formular unter Downloads und Infos.
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Lageplan
Bitte nutzen Sie die Skizze, die Sie unter Downloads und Infos finden. Darin sollen Grundstücksbreite, Gehwegbreite, Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Gebäude sowie die Standorte von Bäumen, Beleuchtung und Stromkästen enthalten sein.
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Fotos
Bitte fügen Sie Fotos bei, die die Lage des zukünftigen oder schon vorhandenen Stellplatzes zeigen.
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Katasterauszug
Bitte fügen Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster im Maßstab 1:500 bei. Liegt der Bordstein in einem Bereich ohne Bebauungsplan oder im Außenbereich, wird zusätzlich eine Flurkarte und eine Deutsche Grundkarte im Maßstab 1:5.000 benötigt. Eine Information über die Lage Ihres Grundstücks im Bebauungsplan sowie den Auszug aus dem Liegenschaftskataster, die Flurkarte und die Deutsche Grundkarte erhalten Sie beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster.
Wissenswertes
Bitte beachten Sie, dass eine Erlaubnis nur erteilt werden kann, wenn Ihr zu befahrender Stellplatz mindestens 2,65 mal 5,20 Meter groß ist.
Wenn Sie eine Genehmigung von uns erhalten, erfahren Sie, welche Fachunternehmen für diese Arbeiten zugelassen sind. Bevor Sie mit den Arbeiten beginnen, müssen Sie zunächst den aktuellen Zustand gemeinsam mit uns erfassen. Auch müssen Material und Bauweise mit uns abgestimmt werden. Grundsätzlich wird im Fall der Genehmigung eine Überfahrt von 3 Meter Breite (Zufahrtsbereich) gestattet. Ist ein Hochbord vorhanden (Bordstein, höher als 12 Zentimeter), muss zusätzlich je Seite ein Übergangsstein von je 1 Meter Breite eingebaut werden.
Alle baulichen Änderungen an der öffentlichen Straße sowie die Beseitigung der eventuell daraus entstehenden Schäden, gehen zu Ihren Lasten.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Für die Erteilung der Genehmigung fallen Gebühren in Höhe von 347 Euro an.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 18 in Verbindung mit § 14a Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Amt für Straßen und Radwegebau
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 115 oder 0221 / 221-0
- Telefax
- 0221 / 221-27800
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Amt für Straßen und Radwegebau
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linie 150 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)