Karneval 2026

Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten an den Karnevalstagen.

Alle Informationen finden Sie hier

Die Jägerprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines. Die Prüfung verläuft dabei wie folgt:
1. Tag - Schriftlicher Teil
2. Tag - Schießprüfung
3. Tag - Mündlicher/praktischer Teil
Nach bestandener Jägerprüfung wird ein Zeugnis ausgehändigt.

Benötigte Dokumente

  • Zwei Lichtbilder

  • Personalausweis

    zur Aufnahme der Personalien.

Prüfungstermine, Anmeldeschluss, Prüfungsort

Die schriftliche Jägerprüfung findet statt:

Schriftlicher Teil:

20. April 2026, 15 Uhr

Prüfungsort: Liebfrauenhaus
Adamsstraße 21
51063 Köln-Mülheim

Schießprüfung:

21. April 2026

Schießstand Kalkstraße,
Kalkstraße 157
51377 Leverkusen

Mündlicher und Praktischer Teil:

22. bis 24. April 2026

Gut Leidenhausen
Gut Leidenhausen 1a
51147 Köln

Anmeldeschluss ist der 19. Februar 2026.

Die Untere Jagd- und Fischereibehörde ist an den Prüfungstagen nicht besetzt.

Vorsprache

Sie müssen im Stadthaus Deutz, Westgebäude, Zimmer 11 F 40 oder 11 E 44  persönlich bei unserer Unteren Jagd- und Fischereibehörde vorsprechen.

Gebühren

265 Euro
Keine Bargeldannahme. Nach der Anmeldung wird Ihnen ein Gebührenbescheid zugeschickt.

Rechtliche Voraussetzungen

Sie müssen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Köln haben. Der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung ist spätestens zwei Monate vor der Prüfung bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde einzureichen.

Dem Antrag sind abweichend von der Frist nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 und § 3 DVO LJG-NRW beizufügen:

  1. Ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.
  2. Ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004.
  3. Ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf.
  4. Das Antragsformular für die Anmeldung der Jägerprüfung kann unter untere-jagd-fischereibehoerde@stadt-koeln.de angefordert werden.

     

Es werden nur Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und bei denen keine Versagungsgründe im Sinne des § 17 Absatz 1 Nummer 2 Bundesjagdgesetz vorliegen, zugelassen; hierzu holt die Untere Jagdbehörde eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein. Versagungsgründe sind beispielsweise die nicht gegebene Zuverlässigkeit oder die körperliche Eignung.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Jagd- und Fischereibehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-22137 und -25181
Telefax
0221 / 221-6569713
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag: 14 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Für den Zeitraum vom 2. Februar bis 9. April 2026 gelten erweiterte Öffnungszeiten wie folgt:
Montag: 14 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr
(Achtung: An Weiberfastnacht, 12. Februar 2026, KEIN Publikumsverkehr!)

Telefonische Anfragen unter Telefon 0221 / 221-25181 und 0221 / 221-22137 sind täglich möglich sowie schriftlich per Post oder per E-Mail.

Aufgrund der Jäger- und Fischerprüfungen ist die Untere Jagd- und Fischereibehörde am
- 20. April bis 24. April
- 23. Juni bis 25. Juni
- 1. Dezember bis 3. Dezember
nicht erreichbar.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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