Das größte Schulbauprogramm in der Geschichte der Stadt Köln

© Volker Glasow

Um beim Schulbau noch schneller zu werden, genehmigte uns der Rat im April 2017 ein "Maßnahmenpaket Schulbau" mit General- und Totalunternehmen für inzwischen 22 Schulbaumaßnahmen an 11 Standorten. Das erste Paket war mit rund 745 Millionen Euro Investitionsvolumen schon groß. Das zweite Paket ist mit einem Gesamtvolumen von rund 1,7 Milliarden Euro riesig und so in der Geschichte der Stadt Köln noch nie vorgekommen. Es wurde im Juni 2020 für zusätzliche 50 Maßnahmen an 20 Standorten beschlossen. Bei allen Maßnahmen mit dieser besonderen Vergabeform handelt es sich entweder um Neubauten, Erweiterungen, Generalinstandsetzungen. Auch beinhaltet das Paket die dafür erforderliche Errichtung von Interimsbauten, damit der Schulbetrieb während der Bauarbeiten so wenig wie möglich gestört wird. 

1. Maßnahmenpaket Schulbau
PDF, 178 kb
2. Maßnahmenpaket Schulbau
PDF, 239 kb

Auswahl einiger Schulbauprojekte mit General- oder Totalunternehmen

Menschen machen Schulen – für Menschen

Hinter den modernen Projekten stecken allein im ersten Programm nicht weniger als 1.000 miteinander verbundene Gesichter, 975 Ansprech- und Vertragspartner*innen und 11 Projektleitungen. Sie waren selbst Schüler*innen. Sie sind Väter und Mütter, Schwestern und Brüder, Tanten und Onkels. Und zum Glück für Köln auch lngenieur*innen und Architekt*innen. Sie haben zuvor die Grundlagen ermittelt, haben Flächenbedarfe festgelegt, alle relevanten Daten zusammengetragen. Sie haben Bau- und Planungsrecht geklärt. Und die höchst komplexen Vergaben juristisch vorbereitet. Sie halten alle Fäden zusammen. Denn: Menschen machen Schulen – für Menschen. 

Europaschule zieht auf Brauerei-Gelände

Auch für das zweite Maßnahmenpaket laufen alle Grundlagenermittlungen oder bereits Gebäude- sowie Grundstückssuchen auf Hochtouren, um die Schulen während der Bauarbeiten auszulagern. Im Fall der anstehenden Sanierung der denkmalgeschützten Europaschule am Raderthalgürtel haben wir mit viel Glück ein ausreichend großes und dazu sehr ausgefallenes Interimsareal an der Alteburger Straße gefunden. Es wird derzeit durch ein Gemeinschaftsgartenprojekt bewirtschaftet, das den Grund nur eingeschränkt nutzen kann, da der Boden des ehemaligen Brauerei-Geländes mit Altlasten verunreinigt ist. Wenn die Schule an ihren ursprünglichen Standort zurückgekehrt ist, wird das Gelände Teil der geplanten Parkstadt-Süd.

 

Was sind General- und Totalunternehmen?

Generalunternehmen nehmen uns sämtliche Bauleistungen ab, Totalunternehmen noch dazu die meisten der Planungsleistungen. Unsere Vorarbeiten und unsere enge Begleitung waren und sind dennoch enorm. Der Vorteil liegt mehr darin, dass wir uns ab einer bestimmten Leistungsphase auf unsere Kernaufgaben konzentrieren können. Vor allem aber bleiben privaten General- oder Totalunternehmen zeitlich sehr aufwändige und terminlich wie kostenriskante Vergaben nach Einzelgewerken erspart, anders als uns als öffentliche Auftraggeberin. 

Aufgrund der seit Jahren äußerst angespannten Lage im Bausektor und des Fachkräftemangels ist Hochbau insbesondere für öffentliche Auftraggeber*innen immer herausfordernder. Da helfen uns solche besonderen Vergabeformen mit privaten Unternehmen, Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit vorausgesetzt. Das heißt aber nicht, dass wir mit dem Projekt nichts mehr zu tun hätten. Wir erbringen umfassende Vorarbeiten in der Planung und bereiten die höchst komplexen Vergaben juristisch und baufachlich vor.

Mit Beginn der Bauausführung überwachen wir diese, um die gewünschte Kosten- und Terminsicherheit zu erzielen. Wir übernehmen das Controlling der Leistungen, sondieren den Markt, bereiten Ausschreibungen vor, regeln alles Vertragliche, ermitteln die Grundlagen und koordinieren fortlaufend ämterübergreifend bis zur Fertigstellung und darüber hinaus. Wir bleiben immer Bauherrin des Verfahrens, Vorarbeiterin bei der Planung, Kontrollinstanz sowie Eigentümerin der Objekte und geben unsere Verantwortung nie ab. Wenn sie fertiggestellt sind, tragen wir die Betreiberverantwortung.

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