Im Rahmen einer Einwohnerfragestunde können Sie als Einwohner*in Ihres Stadtbezirkes Fragen an die Verwaltung stellen, die bezirkliche Fragestellungen zum Inhalt haben müssen. Hierbei dürfen Sie nur eine Frage mit maximal fünf Unterfragen pro Einwohnerfragestunde stellen. Diese müssen spätestens am fünften Arbeitstag vor der Sitzung der Bezirksvertretung bis 12 Uhr bei dem*der Bezirksbürgermeister*in schriftlich eingereicht werden.

In der Regel erfolgt eine Beantwortung durch die Verwaltung in der Form, dass in der Bezirksvertretungssitzung zunächst die Frage verlesen und anschließend direkt mündlich beantwortet wird. Sollte eine umgehende Beantwortung aus sachlichen Gründen nicht möglich sein oder der Zeitraum der Einwohnerfragestunde von 30 Minuten erreicht sein, so fertigt die Verwaltung in höchstens vier Wochen eine schriftliche Stellungnahme an, die sowohl Ihnen als auch den Bezirksvertretungsmitgliedern übermittelt wird.

Rechtsgrundlagen

Die näheren Regelungen zur Einwohnerfragestunde finden Sie im § 39 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen.

Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen, 18. Juni 2020
PDF, 155 kb

Kontakt

Bei Fragen stehen Ihnen die Geschäftsstellen der Bezirksvertretungen in den jeweiligen Bürgerämtern gerne zur Verfügung.

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