Erneut Urnenwahl im Wahlraum, Briefwahl und Direktwahl möglich
Bei der Wahl des*der Oberbürgermeister*in am 14. September 2025 erhielt Berîvan Aymaz (Bündnis 90/Die Grünen) mit 28,12 Prozent die meisten Wählerstimmen im heute beschlossenen amtlichen Endergebnis. Die zweitmeisten Stimmen erzielte ihr Mitbewerber Torsten Burmester (SPD) mit 21,33 Prozent. Beide haben nicht die 50-Prozent-Marke erreicht, die für eine sofortige Entscheidung notwendig ist. Das bedeutet, dass sie am Sonntag, 28. September 2025, in der Stichwahl erneut zur Wahl stehen.
Nach der Feststellung des Wahlergebnisses der OB-Wahl durch den Wahlausschuss am 15. September 2025 wird nun unmittelbar mit dem Druck der erforderlichen Stimmzettel begonnen. Ab dem 19. September 2025 startet voraussichtlich der Versand der Briefwahlunterlagen. Ebenfalls voraussichtlich ab dem 19. September 2025 ist es zudem wieder möglich, per Direktwahl zu wählen.
Versand und Beantragung der Briefwahlunterlagen
Wer bereits im Rahmen der Hauptwahl am 14. September 2025 einen Antrag auf Briefwahlunterlagen für die Stichwahl gestellt hat, muss keinen neuen Antrag stellen.
Wer seine Briefwahlunterlagen online oder auf anderem Weg (Brief, Fax, E-Mail) beantragt und dabei nicht angegeben hat, dass er/sie auch bei der Stichwahl die Briefwahl nutzen möchte, muss die Briefwahl - falls gewünscht - noch beantragen.
Gleiches gilt, wenn Wähler*innen bisher noch keine Briefwahl beantragt hatten und hiervon nun aber bei der Stichwahl Gebrauch machen wollen.
Möglichkeiten zur Teilnahme an der Wahl – Online-Briefwahlantrag bereits möglich
Am Wahltag, 28. September 2025, besteht die Möglichkeit an der Urnenwahl im auf der Wahlbenachrichtigung benannten Stimmbezirk in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr teilzunehmen. Die Urnenwahl ist mit der Wahlbenachrichtigung oder mit Personalausweis beziehungsweise Reisepass möglich. Die jeweiligen Wahlräume sind online abrufbar über die sogenannte Wahlgebäudesuche.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Direktwahl als Sonderform der Briefwahl. Die Direktwahl zur Stichwahl startet voraussichtlich am 19. September 2025 und endet am Freitag, 26. September 2025, 15 Uhr.
- Die jeweiligen Öffnungszeiten sowie die Örtlichkeiten sind auf den städtischen Internetseiten (www.stadt-koeln.de/direktwahl) abrufbar.
- Da erfahrungsgemäß in den letzten Tagen der Öffnung der Direktwahlschalter ein hohes Publikumsaufkommen zu verzeichnen ist, werden die Wähler*innen gebeten, den gesamten Direktwahlzeitraum zu nutzen, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Briefwahl kann auf verschiedenen Wegen bequem beantragt werden: Das Wahlamt empfiehlt die Online-Beantragung per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder unter www.stadt-koeln.de/briefwahl-beantragen.
- Die Nutzung des Online-Briefwahlantrages für die OB-Stichwahl ist ab heute/Montag, 15. September 2025, 18 Uhr, bis Dienstag, 23. September 2025, 23.59 Uhr, möglich.
- Danach findet keine automatisierte Verarbeitung von Briefwahlanträgen mehr statt. Alle danach noch eingehenden (Post, Fax, E-Mail) Briefwahlanträge werden händisch vom Wahlamt bearbeitet.
Wichtiger Hinweis: Wer Briefwahl beantragt hat, kann nicht mehr per Direktwahl wählen. Anstelle der gegebenenfalls zeitkritisch werdenden Briefwahl empfiehlt das Wahlamt, für die Stichwahl verstärkt die Möglichkeiten der Direktwahl und – vor allem am Wahlsonntag selbst – der Urnenwahl im Wahlraum zu nutzen.
Alternativ kann die Beantragung per Post mit dem Formular, das sich im unteren Teil der Wahlbenachrichtigung befindet (Wahlscheinantrag), per formlosen Brief an das Wahlamt der Stadt Köln, Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln (Kalk), per Fax an 0221 / 221-21922 oder per E-Mail an wahlamt-fortschreibung@stadt-koeln.de erfolgen.
Letzter Zeitpunkt für die Beantragung von Wahlscheinen beziehungsweise Briefwahlunterlagen ist Freitag, 26. September 2025, 15 Uhr. Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung von Briefwahl noch am Wahltag (Stichwahl, Sonntag, 28. September 2025) bis 15 Uhr möglich.
Die Briefwahlunterlagen für die OB-Stichwahl werden voraussichtlich ab dem 19. September 2025 versandt. Wahlbriefe müssen am Wahltag, Sonntag, 28. September 2025, bis spätestens 16 Uhr beim Wahlamt der Stadt Köln, Dillenburger Straße 68-70, Köln (Kalk), eingegangen sein. Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt beim Wahlamt der Stadt Köln abgegeben werden. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Wahlberechtigten sind selbst für den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefs beim Wahlamt verantwortlich.
Ausschließlich am Wahltag (28. September 2025) voraussichtlich von 12.30 bis 16 Uhr können Wahlbriefe auch im Briefwahlzentrum in der Koelnmesse am Infopoint des Wahlamtes abgegeben werden. Die Adresse wird rechtzeitig unter www.stadt-koeln.de/briefwahl-beantragen veröffentlicht.
Wählen ohne Wahlbenachrichtigung
Wer seine Wahlbenachrichtigung vernichtet oder verloren hat, kann am 28. September 2025 auch einfach mit seinem Personalausweis oder einem sonstigen amtlichen Ausweisdokument wählen.
Ersatzausstellung von nicht zugegangenen oder verlorenen Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen: Wer Briefwahl beantragt und die Unterlagen nicht erhalten oder verloren hat, kann in der Regel neue Unterlagen beantragen. Dazu ist der Sachverhalt glaubhaft darzulegen. Dies geht telefonisch unter 0221 / 221-34567 oder per E-Mail an wahlamt-fortschreibung@stadt-koeln.de.
Der letzte Zeitpunkt für die Ersatzausstellung ist Samstag, 27. September 2025, 12 Uhr. Die Ersatzausstellung ist an diesem Tag ausschließlich im Wahlamt, Dillenburger Straße 68-70, Köln-Kalk, ab 8 Uhr möglich.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt und diese nicht erhalten hat, kann am Wahltag nicht im Wahlraum wählen.
Mit vorhandenem Wahlschein ist die Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum in Kölner Stadtgebiet möglich.