Sie möchten Ihre Stimme bei der Stichwahl zur Wahl des*der Oberbürgermeister*in abgeben, können aber nicht in den Wahlraum kommen? Dann können Sie per Brief wählen. Dazu müssen Sie Briefwahlunterlagen beantragen.

Die Beantragung für die Wahl am 28. September 2025 ist nicht mehr möglich. 

Sie haben Ihre Briefwahlunterlagen erhalten, aber noch nicht abgeschickt? Dann bringen Sie sie bitte bis 16 Uhr zu uns ins Wahlamt oder geben sie im Briefwahlzentrum ab, statt sie zu verschicken. Alternativ können Sie mit den vollständigen Unterlagen inklusive Wahlschein in Ihren Wahlraum gehen. Mehr erfahren Sie unter "Wann muss mein Wahlbrief beim Wahlamt sein? Kann ich ihn auch abgeben statt verschicken?".

Wann muss mein Wahlbrief beim Wahlamt sein? Kann ich ihn auch abgeben statt verschicken?

Ihr Wahlbrief muss uns spätestens am Wahltag, 28. September 2025, 16 Uhr, vorliegen. Die Verantwortung dafür tragen Sie als Briefwähler*in.

Wenn Sie Ihren Wahlbrief noch nicht verschickt haben, geben Sie Ihn am besten an einem dieser Ort ab:

  • Bis Sonntag, 16 Uhr, in unseren Briefkasten in Kalk: Stadt Köln – Wahlamt, Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln
  • Sonntag, 12:30 bis 16 Uhr, am Infopoint des Briefwahlzentrums in der Koelnmesse in Deutz: Tor H (Confex), Koelnmesse Congress-Centrum West, Barmer Straße 20, 50679 Köln, am besten zu Fuß oder mit dem Fahrrad
© Stadt Köln
Rückseite eines Wahlscheins

Alternativ können Sie mit Ihren Briefwahlunterlagen mit Wahlschein in Ihren Wahlraum gehen. Dort geben Sie die Unterlagen ab und erhalten einen neuen Stimmzettel, den Sie in der Wahlkabine ausfüllen. Der Wahlschein ist Teil Ihrer Briefwahlunterlagen. Auf der Vorderseite ist er mit "Wahlschein" beschriftet, auf der Rückseite mit "Versicherung an Eides statt".

Bis wann kann ich einen Briefwahlantrag stellen? Was, wenn ich kurzfristig krank werde?

Sie konnten bis 26. September 2025, 15 Uhr, Briefwahl beantragen. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei plötzlicher, nachgewiesener Erkrankung, konnten Sie Ihren Antrag auf Briefwahl am Wahltag, 28. September 2025, bis 15 Uhr stellen.

Kontaktformular wahlamt-fortschreibung@stadt-koeln.de

Was kann ich tun, wenn die Unterlagen nicht bei mir angekommen sind oder ich sie verloren habe?

Sie konnten bis Samstag, 27. September 2025 Ersatz beantragen. 

Anleitung zu den Unterlagen

Rechtliche Grundlagen