Bebauungsplanentwurf "Südliche Schmiedegasse"
In der Schmiedegasse im Stadtteil Weidenpesch soll eine vierzügige Gesamtschule für rund 880 Schüler*innen und knapp über 100 Beschäftigte entstehen. Ziel des Bebauungsplans "Südliche Schmiedegasse" ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Schule zu schaffen. Das Schulgrundstück ist eingebettet in ein städtebauliches Gesamtkonzept für das Gebiet nördlich und südlich der Schmiedegasse sowie im Bereich der Merheimer Straße. Ein Fuß- und Radweg soll die Schule in das bestehende Wegenetz einbinden und zugleich die gesamte Erschließung für den Fuß- und Radverkehr im Bereich der Merheimer Straße, Schmiede-, Klosterfrau- und Jesuitengasse sowie dem Clarissenweg verbessern. Im Vordergrund steht hierbei eine fußgänger- und fahrradfreundliche Erschließung nördlich der Schmiedegasse sowie eine neue Wegeverbindung zwischen der Merheimer Straße und der Schmiedegasse als Fuß- und Radweg. Südlich der Schmiedegasse, gegenüber dem Schulneubau ist eine Fläche für einen öffentlichen Spielplatz vorgesehen.
Nördlich der Schmiedegasse und auf der Südseite des Cellitinnenweges wird im Bebauungsplan eine Vorgartenzone festgesetzt. Ziel ist es, einen geordneten, begrünten und gestalterisch ansprechenden Raum zu entwickeln und gleichzeitig die Flächenversiegelung zu minimieren. PKW-Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder und Müllbehälter sind weiterhin zulässig. Für die Bestandssituation gilt darüber hinaus der einfache Bestandsschutz.
Der Entwurf des Bebauungsplans (Nr. 66499/09) mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 12. Februar 2026 bis 17. März 2026 einschließlich auf der neugestalteten Beteiligungsplattform "Bauleitplanung Online" veröffentlicht und ist über den Link beteiligung-bauleitplanung.koeln abrufbar.
Die Planunterlagen sind auch im Stadtplanungsamt der Stadt Köln, Stadthaus Westgebäude, Raum 09 B 44 (Gebäuderiegel B/ Ebene 09), Willy-Brandt-Platz 2, Köln-Deutz, einzusehen. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags, 9 bis 15 Uhr sowie freitags von 9 bis 13 Uhr. Für Einsichtnahme außerhalb dieser Zeiten ist eine vorherige Terminvereinbarung telefonisch unter der Nummer 0221 / 221-33112 oder per E-Mail an bauleitplanung@stadt-koeln.de notwendig.
Bebauungsplanverfahren "Feldgärtenstraße in Köln-Niehl"
Im Stadtteil Niehl, nördlich des Niehler Friedhofs und südlich der Wohnbebauung "Im Grund", soll eine drei- bis fünfgeschossige Wohnbebauung mit 290 bis zu 320 Wohneinheiten in Form von Geschosswohnungsbau entstehen, ergänzt durch eine Kindertageseinrichtung bei Bedarf. Der westliche Teil des Plangebietes soll, so die Planung der Vorhabenträgerin Bonova Wohnbau GmbH, als Freiraum zur Erholung dienen.
Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. In der Bezirksvertretung Nippes (BV5) sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit wird in den am Donnerstag, 29. Januar 2026, stattfindenden Sitzungen der Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren "Feldgärtenstraße in Köln-Niehl" behandelt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens werden unter anderem die Aspekte Umwelt, verkehrliche Erschließung und Altlasten gutachterlich untersucht. Gemäß Kooperativem Baulandmodell soll ein Mindestanteil von 30 Prozent öffentlich gefördertem Wohnungsbau entstehen. Die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse aus dem Qualifizierungsverfahren.