Über eine Million Wahlbenachrichtigungen werden verschickt

Am 14. September 2025 wählen die Kölner*innen eine neue Oberbürgermeisterin beziehungsweise einen neuen Oberbürgermeister, die Mitglieder des neuen Stadtrates und der neun Bezirksvertretungen sowie 22 Mitglieder des Integrationsrates. Wahlberechtigte erhalten in den nächsten Tagen ihre Wahlbenachrichtigung per Post.

Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die anstehende Kommunalwahl beginnt ab Samstag, 9. August 2025, für die Integrationsratswahl ab Samstag,16. August 2025. Insgesamt werden in den nächsten Tagen rund 1,1 Millionen Wahlbenachrichtigungen von der Deutschen Post versandt und bis zum 24. August 2025 die Kölner Haushalte erreichen. Ab Montag, 11. August 2025, kann bereits per Direktwahl gewählt werden. Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bereits möglich. Wahlberechtigte, die bis zum 24. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten, werden gebeten, sich an das Wahlamt der Stadt Köln unter der Rufnummer 0221/221-34567 zu wenden.

Für die Kommunalwahl werden insgesamt 811.535 Wahlbenachrichtigungen in die Zustellung gehen, für die Wahl des Integrationsrates voraussichtlich rund 350.000 (Stand 4. August 2025). Personen, die für die Kommunal- und die Integrationsratswahl wahlberechtigt sind, erhalten zwei separate Wahlbenachrichtigungen, die getrennt voneinander verschickt und daher an verschiedenen Tagen eingehen werden.
Wichtiger Hinweis: Soll für beide Wahlen Briefwahl in Anspruch genommen werden, muss diese auch für beide Wahlen beantragt werden. Wer Briefwahl beantragt hat, kann nicht mehr per Direktwahl wählen.

Anzahl der Stimmzettel, Wahlart und Stimmenzahl
Bei der Kommunalwahl werden drei Stimmzettel ausgegeben. Der Stimmzettel für die Wahl der Oberbürgermeisterin*des Oberbürgermeisters hat die Farbe weiß, der für die Wahl des Stadtrats hat die Farbe grün und der für die Wahl zu den Bezirksvertretungen rosa. Wähler*innen der Integrationswahl erhalten einen hellblauen Stimmzettel. Pro Stimmzettel darf jeweils nur ein Kreuz gesetzt werden, sonst ist die Stimme ungültig.
Bei der Wahl des Stadtrates hat jede*r Wähler*in eine Stimme, mit der gleichzeitig ein*e Wahlbezirksbewerber*in sowie gegebenenfalls die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt werden, für die die*der Wahlbezirksbewerber*in aufgestellt ist.
Bei der Wahl der Bezirksvertretung handelt es sich um eine reine Listenwahl, bei der die Wähler*in ebenfalls eine Stimme hat. Die Oberbürgermeisterin beziehungsweise der Oberbürgermeister wird durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede*r Wähler*in eine Stimme. Erhält am 14. September 2025 kein*e Kandidat*in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 28. September 2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerber*innen statt, die bei der ersten Wahl am 14. September 2025 die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei der Integrationsratswahl hat jede*r Wähler*in eine Stimme, mit der Einzel- oder Listenbewerber*innen gewählt werden.

Möglichkeiten zur Teilnahme an der Wahl – Online-Briefwahlantrag bereits möglich
(1) Am Wahltag, 14. September 2025, beziehungsweise bei einer Stichwahl am 28. September 2025, besteht die Möglichkeit, an der Urnenwahl im auf der Wahlbenachrichtigung benannten Stimmbezirk, in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr teilzunehmen. Die Urnenwahl ist mit der Wahlbenachrichtigung oder mit Personalausweis beziehungsweise Reisepass möglich. Die jeweiligen Wahlräume sind in den nächsten Tagen online abrufbar unter: wahlen.koeln

(2) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Direktwahl als Sonderform der Briefwahl. Die Direktwahl beginnt für die Kommunal- und die Integrationsratswahl ab Montag, 11. August 2025, und endet am Freitag, 12. September 2025, 15 Uhr. Die Wahlberechtigten haben somit über einen Zeitraum von fünf Wochen die Gelegenheit, ihre Stimme per Direktwahl abzugeben. Wer Briefwahl beantragt hat, kann nicht mehr per Direktwahl wählen.

Bei einer Stichwahl am 28. September 2025 beginnt die Direktwahl voraussichtlich am 19. September 2025 und endet am Freitag, 26. September 2025, 15 Uhr. Die jeweiligen Öffnungszeiten sowie die Örtlichkeiten sind auf den städtischen Internetseiten www.stadt-koeln.de/direktwahl abrufbar.
Da erfahrungsgemäß in der letzten Woche und insbesondere am letzten Tag der Öffnung der Direktwahlschalter ein hohes Publikumsaufkommen zu verzeichnen ist, werden die Wähler*innen gebeten, den gesamten Direktwahlzeitraum zu nutzen, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

(3) Briefwahl kann auf verschiedenen Wegen bequem beantragt werden: Das Wahlamt empfiehlt die Online-Beantragung per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder unter www.stadt-koeln.de/briefwahl-beantragen

 

Die Nutzung des Online-Briefwahlantrages für die

  • Kommunalwahl ist vom 4. August bis 9. September 2025, 23.59 Uhr, möglich.
  • Integrationsratswahl vom 11. August bis 9. September 2025, 23.59 Uhr, möglich.

Danach findet keine automatisierte Verarbeitung von Briefwahlanträgen mehr statt. Alle danach noch eingehenden Briefwahlanträge (Post, Fax, E-Mail) werden händisch vom Wahlamt bearbeitet.
Wichtiger Hinweis: Soll für beide Wahlen Briefwahl in Anspruch genommen werden, muss dies auch für beide Wahlen beantragt werden. Wer Briefwahl beantragt hat, kann nicht mehr per Direktwahl wählen.
Alternativ kann die Beantragung per Post mit dem Formular, das sich im unteren Teil der Wahlbenachrichtigung befindet (Wahlscheinantrag), per formlosen Brief an das Wahlamt der Stadt Köln, Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln, per Fax an 221-21922 oder per E-Mail an wahlamt-fortschreibung@stadt-koeln.de erfolgen.

Letzter Zeitpunkt für die Beantragung von Wahlscheinen beziehungsweise Briefwahlunterlagen ist Freitag, 12. September 2025, 15 Uhr. Für den Fall einer Stichwahl ist es Freitag, 26. September 2025, 15 Uhr. Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung der Briefwahl noch am Wahltag (14. September 2025, Stichwahl: 28. September 2025) bis 15 Uhr möglich.
Versichert ein*e Wahlberechtigte*r glaubhaft, dass ihm*ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er*sie ihn verloren hat, kann ihm*ihr bis zum Tage vor der Wahl (Samstag, 13. September 2025, für den Fall einer Stichwahl, 27. September 2025, 12 Uhr) ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Die Briefwahlunterlagen für die Kommunal- und Integrationsratswahl werden ab 11. August 2025 versandt. Wahlbriefe müssen am Wahltag bis spätestens 16 Uhr beim Wahlamt der Stadt Köln, Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln, eingegangen sein. Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt beim Wahlamt der Stadt Köln abgegeben werden. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht, trägt man selbst.
Ausschließlich am Wahltag (14. September 2025) voraussichtlich von 12.30 bis 16 Uhr können Wahlbriefe auch im Briefwahlzentrum in der Koelnmesse am Infopoint des Wahlamtes abgegeben werden: Eingang Ost, Deutz-Mülheimer Straße 51, 50679 Köln. Anschließend der Beschilderung zum Eingang West folgen. Rote Wahlbriefe können jedoch nicht in einem Wahlraum der Urnenwahl abgegeben werden.
Bei einer eventuellen Stichwahl beginnt der Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich am 19. September 2025. Auch hier müssen die Wahlbriefe am Wahltag (28. September 2025) bis spätestens 16 Uhr beim Wahlamt beziehungsweise im Briefwahlzentrum (analog Hauptwahl) eingegangen sein.

Wahlberechtigt zur Wahl des Rates, der Bezirksvertretungen und der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters ist gemäß § 7 Kommunalwahlgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KWahlG), wer,

  • am Wahltag Deutsche*r im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • mindestens seit dem 29. August 2025 (16. Tag vor der Wahl) in Köln seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat sowie
  • nicht nach § 8 Kommunalwahlgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.  

Wahlberechtigt zur Integrationsratswahl sind gemäß § 6 der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln vom 2. Mai 2025 (IRWahlO) Personen, die

  • nicht Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind,
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder
  • die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) erworben haben.

Darüber hinaus müssen die Personen am Wahltag

  • 16 Jahre alt sein,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • mindestens seit dem 29. August 2025 (16. Tag vor der Wahl) in Köln ihre Hauptwohnung haben.

Wahlberechtigte Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten oder nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) erworben haben, müssen sich bis 29. August 2025 in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Nicht wahlberechtigt sind Ausländer*innen, auf die

  • das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 332) geändert worden ist, nach seinem § 1 Abs. 2 Nummer 2 oder 3 keine Anwendung findet oder
  • die Asylbewerber*innen sind.

Zur Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln vom 2. Mai 2025 (IRWahlO): Öffentliche Bekanntmachung vom 12. Mai 2025.

 KOW 2025*KOW 2020KOW 2014
Wahlberechtigte811.535*820.526802.891
Wahlbeteiligung 51,41%49,66%
Wahltag14.9.202513.9.202025.05.2014
Wahlalter16 Jahre16 Jahre16 Jahre
Anzahl Urnenstimmbezirke503800800
Anzahl Briefwahlbezirke503431224

 

Wahlberechtigte KOW 2025*811.535
davon Erstwähler*innen zur Kommunalwahl4.633 seit der Bundestagswahl 2025 43.627 seit der Kommunalwahl 2020 16 geworden
davon weiblich420.416
davon männlich390.837
davon divers / unbekannt147 / 99
16. Geb. am Wahltag29
Älteste*r Wähler*in109

*Stand 4. August 2025

 IRW 2025*IRW 2020IRW 2014
Wahlberechtigteca. 350.000*307.597225.251
Wahlbeteiligung 15,08%15,45%
Wahltag14.9.202513.9.202025.05.2014
Wahlalter16 Jahre16 Jahre16 Jahre
Anzahl Urnenstimmbezirke503800800
Anzahl Briefwahlbezirke452626

* Stand 4. August 2025. Die genaue Anzahl wird nach Ziehung des Wählerverzeichnisses für die Integrationsratswahl am 10. August 2025 auf den städtischen Internetseiten www.stadt-koeln.de/integrationsratswahl veröffentlicht.

Entscheidend für die Wahlteilnahme ist die Eintragung im Wählerverzeichnis.

  • Stichtag für die Ziehung des Wählerverzeichnisses für die Kommunalwahl ist der 3. August 2025. In dieses kann vom 25. bis 29. August 2025 Einsicht genommen werden (Stadt Köln, Bürgerdienste – Wahlamt, Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln).
  • Stichtag für die Ziehung des Wählerverzeichnisses für die Integrationsratswahl ist der 10. August 2025. In dieses kann vom 25. bis 29. August 2025 Einsicht genommen werden (Stadt Köln, Bürgerdienste – Wahlamt, Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln).
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit