Wärmeplanung liefert umfassende Entscheidungsgrundlage für Wärmeversorgung

Die Stadt Köln hat planmäßig die ersten Zwischenergebnisse der kommunalen Wärmeplanung auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Sie stellen erstmals den aktuellen Stand der Wärmeversorgung auf Gebäudeebene detailliert dar und geben Informationen zu den Einspar- und Nutzungspotenzialen. Diese Ergebnisse bilden die zentrale Datengrundlage für die Entwicklung konkreter Szenarien einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Gemäß des Wärmeplanungsgesetzes (WPG, §7) können nun die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger*innen öffentlicher Belange und die gesetzlich benannten Beteiligten bis Sonntagabend, 15. Juni 2025, 23.59 Uhr, Stellungnahmen zu den Ergebnissen einreichen. Die Beteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Zentrale Zwischenergebnisse aus der abgeschlossenen Bestands- und Potenzialanalyse sind:

Rund 74 Prozent der Gebäude in Köln wurden vor 1979 errichtet. Ein Viertel weist einen hohen spezifischen Wärmebedarf von mehr als 100 kWh/m² auf. In vielen Stadtgebieten liegt das theoretische Einsparpotenzial beim Wärmebedarf zwischen 20 bis 40 Prozent. Derzeit deckt Erdgas 76 Prozent der Wärmeversorgung, während Fernwärme mit etwa 16 Prozent einen vergleichsweise kleinen, lokal begrenzten Anteil ausmacht. Auch die Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Wärmequellen und industrieller Abwärme wurden identifiziert. Besonders geprüft wurden Umweltenergie (Luft, Geothermie, Grundwasser), Abwasser- und Kläranlagenwärme, die wichtige Ansatzpunkte für zukünftige, dezentrale Versorgungslösungen bieten.

Seit Dezember 2024 wurden rund 150 Akteur*innen aus den Bereichen Energieversorgung, Verwaltung, Wissenschaft und Verbänden eingeladen, sich in die Planung einzubringen. Die Datenerhebung erfolgte gemäß gesetzlicher Vorgaben, unter anderen durch Energieversorger*innen und Netzbetreiber*innen, Schornsteinfeger*innen und Landesbehörden.

Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und verpflichtet die Stadt Köln als Kommune mit mehr als 100.000 Einwohner*innen, bis 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung zu erstellen. Diese liefert Eigentümer*innen beheizbarer Gebäude eine umfassende Entscheidungsgrundlage für die Umsetzung einer kostengünstigen, verlässlichen und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung. Die kommunale Wärmeplanung bietet eine unverbindliche Empfehlung. Sie ersetzt keine Detailplanung und begründet keine Versorgungsansprüche gegenüber Energieversorger*innen. Die kommunale Wärmeplanung in Köln steht im Einklang mit dem Ratsbeschluss "Klimaneutralität 2035" (Vorlagennummer 1377/2021), dem Gutachten "Köln Klimaneutral" (Vorlagennummer 2547/2022) sowie dem "Aktionsplan Klimaschutz" (Vorlagennummer 2243/2023).

Stellungnahmen können bis Sonntagabend, 15. Juni 2025, 23.59 Uhr, per E-Mail gerichtet werden an waermeplanung@stadt-koeln.de

Die Zwischenergebnisse und weiterführende Informationen zur kommunalen Wärmeplanung sind abrufbar unter www.stadt-koeln.de/kommunale-waermeplanung

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit