Was möchten Sie über die Kommunale Wärmeplanung wissen? Was erwartet Immobilienbesitzer*innen? Worauf müssen sich Mieter*innen einstellen? Auf dieser Seite haben wir häufige Fragen und Antworten für Sie gesammelt.

Allgemeine Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung (KWP)

Was ist die Kommunale Wärmeplanung (KWP)?

Die KWP ist ein strategisches Planungsinstrument, das aufzeigt, wie die bestehende Wärmeversorgung in Köln auf erneuerbare Energien umgestellt werden könnte. Sie liefert Eigentümer*innen beheizbarer Gebäude eine umfassende Entscheidungsgrundlage für die Umsetzung einer kostengünstigen, verlässlichen und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung. Die kommunale Wärmeplanung bietet eine unverbindliche Empfehlung. Sie ersetzt keine Detailplanung und begründet keine Versorgungsansprüche gegenüber Energieversorgern. Die kommunale Wärmeplanung in Köln steht im Einklang mit dem Ratsbeschluss "Klimaneutralität 2035", dem Gutachten "Köln Klimaneutral" sowie dem "Aktionsplan Klimaschutz".

Welche Vorteile bringt eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) mit sich?

Die KWP ist ein wichtiges Instrument, mit dessen Hilfe der Wärmesektor klimafreundlicher und unabhängiger gestaltet werden kann. Sie hilft dabei, die Treibhaugasemissionen zu senken, die Versorgungssicherheit zu stärken und langfristige Investitionen gezielt zu steuern. Zudem fördert sie die regionale Wertschöpfung und schafft Synergien bei Infrastrukturprojekten, was die Attraktivität für Unternehmen und Einwohner*innen erhöht.

Die Kommunale Wärmeplanung unterstützt die kommunale Daseinsvorsorge, indem sie eine vorausschauende und koordinierte Entwicklung der Wärmeversorgung ermöglicht.

In Abwägungs- und Ermessensentscheidungen bei einer Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung eines Bauleitplans und anderer flächenbedeutsamer Planungen wird die KWP künftig berücksichtigt.

Warum braucht es eine nachhaltige Transformation des Wärmesektors?

Bisher liegt der Fokus der Energiewende in Deutschland vor allem auf dem Stromsektor. Allerdings macht die Wärmeversorgung – einschließlich Raumwärme, Prozesswärme, Warmwasser und Kälte – rund 60 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus. Sie trägt also erheblich zu den Treibhausgasemissionen bei. Auch wenn es immer mehr Wärmepumpen gibt und der Anteil an Fernwärme steigt, werden derzeit noch rund 80 Prozent der Wohnungen mit fossilen Energieträgern wie Gas und Öl beheizt. Somit spielt der Wärmesektor eine Schlüsselrolle in der Energiewende.

Die geopolitischen Entwicklungen der letzten Jahre haben gezeigt, welche Risiken eine starke Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen mit sich bringt – darunter schwankende Preise und Versorgungsunsicherheiten. Durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer, lokal erzeugter Wärme kann die Abhängigkeit reduziert und eine größere Preisstabilität erreicht werden.

Hinzu kommt, dass der CO2-Zerifikathandel für den Stromsektor im Jahr 2027 auf die Bereiche Wärme und Verkehr ausgeweitet wird. Expert*innen rechnen deshalb damit, dass die Zertifikatpreise deutlich in die Höhe gehen. Die Erfahrungen seit Einführung des Zertifikathandels im Jahr 2025 zeigen, dass es sich lohnt, erneuerbare Energien auszubauen und schnell Reduktionsmaßnahmen umzusetzen, um den Preisanstieg zu dämmen. Daher ist eine frühzeitige Reduktion im Wärmebereich so wichtig für die Preisstabilität und kommt sowohl Privathaushalten als auch Unternehmen zugute.

Wie kann die Kommunale Wärmeplanung (KWP) zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen?

Ein Großteil der Wärme in Deutschland wird mithilfe fossiler Brennstoffe erzeugt. Werden diese Energiequellen verbrannt, entstehen Treibhausgasemissionen. In Deutschland entfallen circa 20 Prozent der Emissionen auf das Heizen und Kühlen von Gebäuden und die Warmwasserversorgung. Die Kommunale Wärmeplanung zeigt, wie die bestehende Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann. Damit bildet sie ein wichtiges Instrument, um die Emissionen zu senken und die Klimaziele zu erreichen.    

Welche rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen liegen der Kommunale Wärmeplanung (KWP) zugrunde?

Die Grundlage der Kommunalen Wärmeplanung bildet das Wärmeplanungsgesetz (WPG) auf Bundesebene, das Anfang 2024 in Kraft getreten ist. Daran schließt sich die Umsetzung in Landesrecht an (in Kraft seit Ende 2024). Unter welchen Umständen die Gebäudehülle und der Heizungstyp baulich verändert werden dürfen, regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Für Köln gilt: Die Erstfassung des Wärmeplans muss bis spätestens 30. Juni 2026 vorliegen. Von diesem Zeitpunkt an müssen Kommunen die Wärmeplanung bis 2045 alle fünf Jahre aktualisieren.

Das Wärmeplanungsgesetz gibt darüber hinaus den Prozentanteil an erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination aus beidem vor, die Wärmenetze erfüllen müssen:

  • bis 2030: 30 Prozent
  • bis 2040: 80 Prozent
  • bis 2045: 100 Prozent

Aus welchen Prozessschritten besteht die Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans?

Die KWP ist ein kontinuierlicher Prozess. Der Weg für Köln ist im Abschnitt "So entsteht der Kommunale Wärmeplan" beschrieben.

So entsteht der Kommunale Wärmeplan

Ist die Kommunale Wärmeplanung (KWP) öffentlich einsehbar?

Bevor der finale Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung dem Rat zum Beschluss vorgelegt wird, erhalten die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, die Träger öffentlicher Belange und die gesetzlich benannten Beteiligten gemäß des Wärmeplanungsgesetzes (WPG, §13) die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen. Die Kommunale Wärmeplanung ist vom 7. November bis 8. Dezember 2025 Uhr öffentlich einsehbar.

Die vom Rat beschlossene Kommunale Wärmeplanung wird dann online veröffentlicht.

Wo ist die Bestands- und Potenzialanalyse der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) öffentlich einsehbar?

Die detaillierte Veröffentlichung der Zwischenergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse der Kommunalen Wärmeplanung finden Bürger*innen im Ratsinformationssystem. Damit erfüllen wir als Trägerin der Planung die gesetzliche Vorgabe des Wärmeplanungsgesetzes (§7 WPG), die KWP unter Einbindung fachlicher Stakeholder sowie der Öffentlichkeit durchzuführen.

Wann wird die Kommunale Wärmeplanung (KWP) abgeschlossen sein?

Der Kommunale Wärmeplan muss bis spätestens 30. Juni 2026 fertiggestellt sein. Der Entwurf soll dem Rat im Frühjahr 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Wärmeplanung selbst ist ein kontinuierlicher Prozess. Spätestens alle fünf Jahre muss er laut den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes aktualisiert werden. 

Wer wird an der Erstellung der Wärmeplanung beteiligt?

Bei der Kommunalen Wärmeplanung sind laut Gesetz (§7 WPG) die Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange, Netzbetreiber sowie weitere natürliche oder juristische Personen zu beteiligen. Vor allem die Beteiligung der Energieversorger und Netzbetreiber ist im WPG explizit herausgestellt.

Wie findet der Datenschutz bei der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) Berücksichtigung?

Gemäß des Kommunalen Wärmeplanungsgesetzes dürfen Energieverbräuche von Gas oder Wärme durch die Kommune nur erhoben werden, wenn sie keine personenbezogenen Daten beinhalten. Zur weiteren Anonymisierung werden bei Bedarf benachbarte Hausnummern und Baublöcke zusammengefasst, um bei der Darstellung keine Rückschlüsse auf einzelne Verbraucher*innen zu ermöglichen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen, die ihre Daten zur Verfügung gestellt haben, werden gewahrt. Aus diesem Grund werden Ergebnisse immer für Baublöcke mit mehreren Objekten (Gebäude, Verbrauchern, Wärmequellen et cetera) dargestellt. Die gesetzlichen Vorgaben befinden sich in §10, §11 und §12 WPG.

Für Immobilienbesitzer*innen

Entstehen für Gebäude-Eigentümer*innen Pflichten aus der Kommunalen Wärmeplanung (KWP)?

Nein. Wann und wie eine Immobilie mit einer klimaneutralen Energieversorgung ausgestattet sein muss, gibt das GEG vor. Die Wärmeplanung dient als Orientierung und informiert Gebäude-Eigentümer*innen, welchen klimaneutralen Energiequellen für die Wärmeversorgung künftig in den einzelnen Stadtgebieten verfügbar sein könnten. Daraus ergeben sich jedoch keine Fristen oder Verpflichtungen für Eigentümer*innen.

Wie kann die Kommunale Wärmeplanung (KWP) Immobilienbesitzer*innen Orientierung bei der Heizungsentscheidung geben?

Der Wärmeplan kann eine individuelle Energieberatung nicht ersetzen. Aber er gibt Gebäude-Eigentümer*innen eine Orientierungshilfe für in ihrem Stadtgebiet bereits und künftig verfügbare klimafreundliche Wärmeversorgungsoptionen. Die KWP zeigt, ob ein Quartier für ein Wärmenetz geeignet erscheint, ob ein Wärmenetz bereits geplant wird oder eine Einzellösung wie eine Wärmepumpe sinnvoll betrieben werden kann. Er enthält jedoch keine verbindliche Planung, zum Beispiel für den Bau eines Fernwärmenetzes.

Wie unterstützen wir bei Sanierung und Heizungstausch?

Für den Wechsel des Heizungssystems gibt es Unterstützungsangebote beispielsweise von der Verbraucherzentrale. Zudem haben wir Förderprogramme aufgesetzt, etwa für Zuschüsse zu Wärmepumpen, Photovoltaik oder energetischer Gebäudesanierung.

Unsere Förderprogramme – Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten Beratungsangebote der Verbraucherzentrale NRW

Wo und wann erfahren Eigentümer*innen, ob ihr Gebäude an ein (neues) Wärmenetz angeschlossen werden kann?

Die bestehenden Wärmenetze in Köln sollen ausgebaut werden. Zudem werden künftig neue Wärmenetze entstehen. Ein Anspruch auf einen Anschluss an eines der Netze besteht jedoch nicht. Die Möglichkeit eines Anschlusses muss im Einzelfall durch das Netzbetreiberunternehmen geprüft werden.

Wie erfahren Immobilienbesitzer*innen, ob und wann eine Straße an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird?

Befindet ich die Straße in unmittelbarer Nähe zu bestehenden oder geplanten Fernwärmeleitungen, können Immobilienbesitzer*innen bereits jetzt Anträge auf einen Fernwärmeanschluss bei der RheinEnergie AG stellen. Informationen inklusive einer Karte der bestehenden Fernwärmenetze stehen auf der Internetseite der RheinEnergie AG zur Verfügung.

Karte der bestehenden Fernwärmenetze

Gibt es einen Anschlusszwang, wenn Fern- und Nahwärme in einer Straße verfügbar ist?

Nein. Ein Anschluss- und Benutzungszwang existiert derzeit nicht.

Das Wärmenetz soll erst in Jahren konkretisiert werden. Ist es sinnvoll, zeitnah eine Wärmepumpe zu installieren?

Wenn ein zeitnaher Heizungstausch ansteht, könnte die Installation einer Wärmepumpe sinnvoll sein. Um dies zu prüfen, empfehlen wir vorab eine individuelle und unabhängige Beratung, zum Beispiel der Verbraucherzentrale NRW.

Derzeit kann noch keine verbindliche Aussage darüber getroffen werden, ob, wann und wo genau ein Wärmenetz gebaut wird. Dies wird erst anhand von Machbarkeitsstudien geprüft. Informationen zu bestehenden Fernwärmenetzen finden Sie unter dem Link weiter unten.

Ist in einem Gebäude kein zeitnaher Heizungstausch nötig, könnten Eigentümer*innen als ersten Schritt den energetischen Gebäudezustand ihrer Immobilie prüfen. Es kann sich zum Beispiel lohnen, ein Installationsunternehmen mit einem hydraulischen Abgleich zu beauftragen. Eventuell ist es sinnvoll, die Vorlauftemperatur der Heizkörper absenken zu lassen. Mit diesen ersten Schritten werden Gebäude auf den Einbau einer Wärmepumpe vorbereitet und Eigentümer*innen sparen zudem Wärme, wenn später ein Wärmenetz realisiert wird.

Auch in diesem Fall ist eine individuelle und unabhängige Beratung, zum Beispiel durch die Verbraucherzentrale NRW, ratsam.

Beratung bei der Verbraucherzentrale NRW Informationen zu betehenden Fernwärmenetzen

Was machen Eigentümer*innen, wenn die Heizung jetzt kaputtgeht?

Da viele Faktoren für den Heizungstausch eine Rolle spielen, kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden.

Die Verbraucherzentrale hat einen Leitfaden herausgegeben, der einen ersten Überblick verschafft. Generell raten wir dazu, den Zustand der Immobilie im Rahmen einer unabhängigen Energieberatung zu analysieren und einen individuellen Sanierungsplan zu erstellen.

Leitfaden der Verbraucherzentrale

Welche Schritte müssen Immobilieneigentümer*innen gehen, um Erdwärme zu nutzen (Grundwasser oder Sole)?

Anträge auf die Genehmigung einer Geothermiebohrung können bei der unteren Wasserbehörde gestellt werden.

Auf der Übersichtsseite Wärmepumpen finden Eigentümer*innen Antworten auf die häufigsten Fragen zur Nutzung von Geothermie.

Wärmepumpen

Was wird Immobilieneigentümer*innen empfohlen, in deren Wohngebiet aus baulichen Gründen der Einbau einer Wärmepumpe nicht möglich ist?

In solchen Fällen kann eine unabhängige Energieberatung, zum Beispiel der Verbraucherzentrale NRW, alternative Versorgungsoptionen für ein Gebäude zusammenstellen.

Unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW

Für Mieter*innen

Welche Auswirkungen hat die Kommunale Wärmeplanung (KWP) auf Mieter*innen?

Für Mieter*innen entstehen keine Verpflichtungen zu Handeln. Vorgaben entstehen gegenüber Eigentümer*innen von beheizbaren Immobilien aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt und begrenzt jedoch, dass Mieten nach energetischen Modernisierungsmaßnahmen angepasst werden dürfen.

Werden für die Modernisierung öffentliche Fördergelder in Anspruch genommen, können 10 Prozent der aufgewendeten Kosten abzüglich der Förderung auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Ist keine Förderung in Anspruch genommen worden, können 8 Prozent der Kosten auf die Miete umgelegt werden.  

Die Mieterhöhungen sind dabei begrenzt. Bei Austausch der Heizungsanlage darf die Monatsmiete nicht mehr als 0,50 Euro pro Quadratmeter steigen. Bei anderen Modernisierungsmaßnahmen liegt die Grenze bei 3 Euro je Quadratmeter, da davon auszugehen ist, dass die Heizkosten dadurch gesenkt werden.

Ist der Einbau von Gas- und Ölheizungen auch nach der Fertigstellung der Wärmeplanung erlaubt?

Grundsätzlich ist es gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab dem 30. Juni 2026 nur noch erlaubt, maximal 35 Prozent der benötigten Wärmemenge im Jahr durch fossile Energieträger zu erzeugen. Ab 2045 muss diese Wärmemenge entweder eingespart oder durch erneuerbare Energien ersetzt werden.

Sollten Sie bereits eine vertragliche Vereinbarung mit einem Wärmenetzbetreiber geschlossen haben, die Ihnen zusichert, dass Sie innerhalb von 5 Jahren an ein Wärmenetz angeschlossen werden, können Sie in der Zwischenzeit für den Ersatz der Heizungsanlage erneut eine Heizung mit fossilen Energieträgern einbauen lassen. Diese wird dann durch den Anschluss an das Wärmenetz ersetzt.

Sollte das Gebäude über Etagenheizungen beheizt werden, gelten verlängerte Fristen. Entschließen sich sie Eigentümer*innen nach Ersatz der ersten Etagenheizung im Gebäude eine Zentralheizung zu installieren, verlängert sich die Frist um 8 Jahre. Der Umstieg auf eine GEG-konforme Wärmeversorgung erfolgt in diesem Fall spätestens 13 Jahre nach Ersatz der ersten Etagenheizungsanlage.

Wie werden Bürger*innen und Stakeholder in den Prozess der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) einbezogen?

Bürger*innen und Stakeholder werden je nach Fachwissen und Betroffenheit in unterschiedlichem Umfang in die Wärmeplanung einbezogen, da die Wärmeplanung ein übergeordneter strategischer Prozess auf kommunaler Ebene ist. In Köln werden Fachakteure durch verschiedene Workshops in den Prozess eingebunden, während Bürger*innen über die Website über die Fortschritte informiert werden und im Zuge der Offenlegung ihre Vorschläge in Form von Stellungnahmen einbringen können.

Wann können Bürger*innen ihre Anmerkungen zur Kommunalen Wärmeplanung (KWP) einbringen?

Bürger*innen können im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeit zur Stellungnahme (§13 Abs. 4 WPG) ihre Anmerkungen, Bedenken, Wünsche und Anregungen zum Entwurf der Wärmeversorgungskarte, zu den Zielszenarien und zur Umsetzungsstrategie einbringen. Diese Stellungnahmen werden für die Erstellung der Beschlussvorlage des Wärmeplans einzeln geprüft und abgewogen.

Die Offenlage der fachlich abgestimmten Kommunalen Wärmeplanung erfolgt im November 2025.

Was kostet die Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans?

Da die kommunale Wärmeplanung (KWP) eine gesetzliche Pflicht-Aufgabe ist, werden Gelder vom Bund bereitgestellt.

In der Diskussion um die Wärmewende werden die hohen Investitions- und Transformationskosten oft in den Fokus gerückt. Das ist allerdings kurzfristig betrachtet. Wichtig an dieser Stelle ist es, Kosten und Investitionen zu unterscheiden. Energieimporte sind mit Kosten verbunden. Investitionen in neue Technologien vor Ort, bringen einen langfristigen Vorteil für die Menschen mit sich.

Bezieht man die prognostizierten steigenden Energiekosten fossiler Träger mit ein, blickt auf die nicht mehr in dem Umfang nötigen Energieimporte und die Förderung der lokalen Wertschöpfung, zeigt sich ein anderes Bild. Daraus wird deutlich, dass die Wärmewende langfristig die Gesamtkosten der Energieversorgung senkt. Davon profitieren alle Bürger*innen. Der langfristig angelegte Wärmeplan ist damit eine Investition in eine stabile Zukunft der Stadt. 

Für weitere Fragen rund um die Kommunale Wärmeplanung erreichen Sie uns unter: waermeplanung@stadt-koeln.de