Vor der Integrationsratswahl am 14. September 2025, am Wahltag und danach gibt es wichtige Daten und Fristen, über die wir Ihnen hier einen Überblick geben.
Juli 2025
7. Juli bis 18 Uhr
Letzter Tag für die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Integrationsratswahl und die dafür notwendigen Unterstützungsunterschriften
16. Juli
Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung
August 2025
10. August
Stichtag für die Eintragung von Amts wegen aller Personen in das Wählerverzeichnis, bei denen an diesem Tag feststeht, dass Sie am Wahltag wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
11. August
- Beginn des Versands der Briefwahlunterlagen sowie der Direktwahl, also der persönlichen Wahl vor dem Wahltag an Standorten im Stadtgebiet.
- Beginn der Online-Beantragung Briefwahlunterlagen
- Wenn Sie innerhalb Kölns umziehen und sich ab dem 11. August 2025 ummelden, bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres alten Stimmbezirks eingetragen und wahlberechtigt. Eine Umschreibung in den neuen Stimmbezirk ist nicht möglich, auch nicht auf Antrag. Wenn Sie am Wahltag nicht vor Ort in Ihrem alten Stimmbezirk wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahlunterlagen oder nutzen Sie die Direktwahl.
- Wenn Sie neu nach Köln ziehen und sich vom 11. bis 29. August 2025 anmelden, tragen wir Sie automatisch in das Wählerverzeichnis ein. Sie sind in Köln wahlberechtigt. Sie erhalten per Post eine Wahlbenachrichtigung. Wenn Sie sich ab dem 30. August 2025 anmelden, sind Sie für die Integrationsratswahl nicht wahlberechtigt.
- Wenn Sie aus Köln wegziehen und sich vom 11. August bis 12. September 2025 in Ihrer neuen Gemeinde anmelden oder Ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden, streichen wir Sie aus dem Kölner Wählerverzeichnis. Wenn Sie bereits Briefwahlunterlagen in Köln beantragt haben, werden diese ungültig.
16. bis 24. August
Zeitraum für die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen
25. bis 29. August
In diesem Zeitraum halten wir das Kölner Wählerverzeichnis für die Integrationsratswahl im Wahlamt zur Einsichtnahme bereit. Es ist die letzte Gelegenheit zum Einspruch, wenn Sie annehmen wahlberechtigt zu sein, aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
29. August
Letzter Zeitpunkt, an dem wahlberechtigte Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten oder nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen können.
September 2025
9. September
Letzter Zeitpunkt zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen
12. September bis 15 Uhr
Letzter Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie für die Teilnahme an der Direktwahl
13. September bis 12 Uhr
Letzter Zeitpunkt für die Ersatzausstellung nicht zugegangener oder verlorener Briefwahlunterlagen beziehungsweise Wahlscheine. Die Ersatzausstellung ist bei uns im Wahlamt, Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln möglich. Wir haben ab 8 Uhr geöffnet.
14. September – Wahltag
- 8 Uhr: Beginn der Wahlhandlung – Öffnung der Wahlräume
- bis 15 Uhr: Ausstellung von Briefwahlunterlagen beziehungsweise Wahlscheinen bei erwiesener plötzlicher Erkrankung
- 16 Uhr: Spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe im Wahlamt beziehungsweise im Briefwahlzentrum
- 18 Uhr: Ende der Wahlhandlung – Schließung der Wahlräume
- nach 18 Uhr: Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses. Die Bekanntgabe kann sich bis zum 15. September ziehen.
25. September
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung und anschließenden Veröffentlichung des endgültigen Wahlergebnisses