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Sie sind innerhalb Kölns umgezogen? Dann müssen Sie Ihren Wohnsitz im Laufe von zwei Wochen bei uns ummelden.

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis

  • Reisepass

    falls Sie keinen Personalausweis besitzen

  • Für Ausländer*innen: Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum

    Wenn Sie Staatsangehörige*r der Europäischen Union sind, genügt ihr Nationalpass

  • Wenn Sie zur Miete wohnen: Wohnungsgeberbescheinigung über den Einzug

    Einen Vordruck für die Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie in den Kundenzentren oder unter "Wohnungsbescheinigung" zum Herunterladen. Dort finden Sie die genauen Anforderungen. Der Mietvertrag oder formlose Bestätigungsschreiben reichen nicht aus.

  • Wenn Sie in Eigentum wohnen: Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid

    Kopien reichen aus

  • Wenn Sie nicht persönlich erscheinen: Anmeldeformular mit Unterschrift der*des Meldepflichtigen und Vollmacht

    Sie erhalten das Formular in den Kundenzentren oder zum Herunterladen unter "Downloads und Infos". Die Person, die Sie ummeldet, muss zusätzlich zu den benötigten Dokumenten und der Vollmacht ihren eigenen Personalausweis oder Pass vorlegen.

  • Bei Ummeldung als Familie: die Ausweisdokumente aller umziehenden Personen

  • Bei Umzug von Minderjährigen mit nur einem Elternteil: Einverständniserklärung des anderen Elternteils

    Den Vordruck "Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten" finden Sie unter "Downloads und Infos". Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von der Person umgemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen.

  • Wenn Sie ein Auto oder Motorrad besitzen: Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein

    Wenn Ihre Fahrzeugpapiere keinen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung enthalten, benötigen wir außerdem den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung, zum Beispiel von TÜV, DEKRA oder GTÜ.

Wohnungsgeberbescheinigung

Bei der Ummeldung Ihres Wohnsitzes müssen Sie eine Bescheinigung des*der Vermieter*in über Ihren tatsächlichen Einzug vorlegen – die Wohnungsgeberbescheinigung. Das Einzugsdatum darf nicht in der Zukunft liegen. Aus der Bescheinigung muss der*die Eigentümer*in der Wohnung hervorgehen.

Wohnungsgeberbescheinigung

Ihr*e Vermieter*in ist verpflichtet, Ihnen die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung auszustellen. Der Mietvertrag oder ein formloses Bestätigungsschreiben reichen nicht aus.

Demnächst können Vermieter*innen den Einzug der Meldebehörde auch elektronisch bestätigen. An den hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen arbeiten wir derzeit.

Wichtig zu wissen

Wenn Sie innerhalb Kölns umgezogen sind, müssen Sie sich binnen zwei Wochen nach dem Einzug ummelden. Das Einzugsdatum in der Wohnungsgeberbescheinigung darf nicht in der Zukunft liegen.

Unabhängig vom Wohnbezirk können Sie sich im Kundenzentrum Ihrer Wahl ummelden. Dort wird die Änderung der Anschrift im Personalausweis vorgenommen.

Zur Änderung der Fahrzeugpapiere benötigen Sie einen gesonderter Termin.

Erklärung zum Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz Unsere Kundenzentren
Woran Sie bei einem Umzug noch denken sollten

Widerspruchsrecht gegen Datenweitergabe

Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer Meldedaten. 

Widerspruchsrecht gegen Weitergabe von Meldedaten

Vorsprache

Sie müssen innerhalb von 14 Tagen nach Einzug persönlich vorsprechen. Der früheste Termin ist Ihr Einzugstag, der in der Wohnungsgeberbescheinigung bestätigt ist. Das Einzugsdatum darf bei der Ummeldung nicht in der Zukunft liegen.

Sie können auch eine Person bevollmächtigen, die Ummeldung für Sie zu erledigen. Zusätzlich zu den benötigten Dokumenten muss diese Person eine Vollmacht sowie ihren eigenen Personalausweis oder Pass vorlegen. Eine Vollmachtvorlage können Sie unter "Downloads und Infos" herunterladen.

Eine Ummeldung per Post ist nicht möglich. 

Termin buchen

Gebühren

Die Ummeldung Ihres Wohnsitzes und die Änderung der Anschrift im Personalausweis sind gebührenfrei.

Für die Adressenänderung auf dem Kraftfahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I fallen Gebühren in Höhe von 10,80 Euro an.

Zahlung

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Rechtliche Voraussetzungen

Downloads und Infos