Aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten sind die Online-Anwendungen i-Kfz und Wunschkennzeichenreservierung im folgenden Zeitraum nicht verfügbar:

  • am Mittwoch, 26. März 2025 von 15 Uhr bis 18 Uhr.

Wenn sich Ihre Kölner Adresse oder Ihre Firmenanschrift geändert hat, sind Änderungen in den Fahrzeugpapieren erforderlich. Die neue Anschrift wird entweder mittels Aufkleber auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I oder durch eine Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert. Die Zulassungsbescheinigung Teil II muss nicht vorgelegt werden. Wenn Sie noch in Besitz der vor Oktober 2005 ausgestellt Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) sind, ist die Vorlage beider Dokumente erforderlich.

Benötigte Dokumente

  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein

    wenn nicht schon zuvor in einer anderen Angelegenheit in die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II umgetauscht oder

  • Zulassungsbescheinigung Teil I

  • Personalausweis oder Reisepass der*des Halter*in

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung der*des Halter*in

    für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung

    durch den Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung.

  • Handelsregisterauszug und Firmenkopfbogen oder Gewerbeanmeldung

    bei Nutzung des Fahrzeugs als Firmenfahrzeug.

Sie ziehen von außerhalb nach Köln um

Dann handelt es sich um einen sogenannten Standortwechsel des Fahrzeugs. Hierzu finden Sie weitere Informationen unter

Umschreibung eines Fahrzeugs mit Ausnahme ausländischer Fahrzeuge Änderung von Pässen, Ausweisen, Führerscheinen und Fahrzeugdokumenten

Vorsprache

Die Vorsprache zur Änderung der Adresse in den Fahrzeugpapieren kann auch durch eine*n Vertreter*in erfolgen. Eine Vollmacht muss nur dann vorgelegt werden, wenn im Vorfeld der Änderung der Fahrzeugpapiere auch eine Änderung des Melderegisters erforderlich ist. Das trifft zum Beispiel auf einen Zuzug nach Köln oder einem Umzug innerhalb Kölns zu. In diesem Fall ist dann zusätzlich zur Vollmacht auch der Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person vorzulegen.

Die Vollmacht können Sie im Download-Service herunterladen.

Die Kooperation mit dem Rhein-Erft-Kreis ist bis auf weiteres ausgesetzt!

 

Gebühren

10,80 Euro

Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit Girocard oder Kreditkarte.

Rechtliche Voraussetzungen

Änderungen von Angaben zur*zum Fahrzeughalter*in müssen der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Fahrzeugpapiere unverzüglich gemeldet werden. Wird jedoch nur die Adresse geändert, muss der Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt werden (§ 15 der Fahrzeugzulassungsverordnung – FZV).

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Downloads und Infos