Aufgrund von Wartungsarbeiten des KBA sind die Online-Anwendungen i-Kfz und Wunschkennzeichenreservierung im folgenden Zeitraum nicht verfügbar: 

Mittwoch, 10. Dezember 2025 von 12 Uhr bis Donnerstag, 11. Dezember 2025 bis 7:30 Uhr    

Wenn sich Ihre Kölner Adresse oder Ihre Firmenanschrift geändert hat, sind Änderungen in den Fahrzeugpapieren erforderlich. 

Die Zulassungsbescheinigung Teil II muss nicht vorgelegt werden. Wenn Sie noch in Besitz der vor Oktober 2005 ausgestellten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) sind, ist die Vorlage beider Dokumente erforderlich.

Bei diesem Anliegen handelt es sich um ein Kurzanliegen, das Sie ohne Termin innerhalb unserer Servicezeiten in der Kfz-Zulassungsstelle erledigen können.

Benötigte Dokumente

  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein

    wenn nicht schon zuvor in einer anderen Angelegenheit in die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II umgetauscht oder

  • Zulassungsbescheinigung Teil I

  • Personalausweis oder Reisepass der*des Halter*in

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung der*des Halter*in

    für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung

    durch den Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung.

  • Handelsregisterauszug und Firmenkopfbogen oder Gewerbeanmeldung

    bei Nutzung des Fahrzeugs als Firmenfahrzeug.

Sie ziehen von außerhalb nach Köln um

Dann handelt es sich um einen sogenannten Standortwechsel des Fahrzeugs. Hierzu finden Sie weitere Informationen unter

Umschreibung eines Fahrzeugs mit Ausnahme ausländischer Fahrzeuge Änderung von Pässen, Ausweisen, Führerscheinen und Fahrzeugdokumenten

Vorsprache

Die Vorsprache zur Änderung der Adresse in den Fahrzeugpapieren kann auch durch eine*n Vertreter*in erfolgen. Eine Vollmacht muss nur dann vorgelegt werden, wenn im Vorfeld der Änderung der Fahrzeugpapiere auch eine Änderung des Melderegisters erforderlich ist. Das trifft zum Beispiel auf einen Zuzug nach Köln oder einem Umzug innerhalb Kölns zu. In diesem Fall ist dann zusätzlich zur Vollmacht auch der Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person vorzulegen.

Die Vollmacht können Sie im Download-Service herunterladen.

 

 

Gebühren

10,80 Euro

Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall anzuwenden sind.

Die Gebühren zahlen Sie bitte mit Karte, wir akzeptieren Girocard, Debit- oder Kreditkarten.

Rechtliche Voraussetzungen

Änderungen von Angaben zum*zur Fahrzeughalter*in müssen der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Fahrzeugpapiere unverzüglich gemeldet werden. Wird jedoch nur die Adresse geändert, muss der Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt werden (§ 15 der Fahrzeugzulassungsverordnung – FZV).

Downloads und Infos