Wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr Name geändert hat, müssen Sie Ihren Personalausweis, Pass und Führerschein sowie Ihre Fahrzeugpapiere aktualisieren oder erneuern lassen.
Wann müssen Sie was ändern lassen?
Zuzug nach Köln (Wohnsitz anmelden)
- Personalausweis - bei Ihrer Anmeldung im Kundenzentrum wird die Anschrift in Ihrem Personalausweis kostenlos geändert.
- Reisepass - bei Ihrer Anmeldung im Kundenzentrum wird der neue Wohnort in Ihrem Reisepass kostenlos eingetragen.
- Fahrzeugpapiere - bei einem Zuzug nach Köln müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben lassen. Die Umschreibung ist kostenpflichtig und wird in der Zulassungsstelle vorgenommen.
- Führerschein - eine Änderung erübrigt sich, da der EU-Kartenführerschein keine Wohnsitzdaten enthält.
Dazugehörige Dienstleistungen und weitere Informationen:
Umzug innerhalb von Köln (Wohnsitz ummelden)
- Personalausweis - bei Ihrer Ummeldung im Kundenzentrum wird die Anschrift in Ihrem Personalausweis kostenlos geändert.
- Reisepass - eine Änderung erübrigt sich, weil der Reisepass nicht die ganze Anschrift sondern nur den Wohnort enthält.
- Fahrzeugpapiere - bei Ihrer Ummeldung im Kundenzentrum wird die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder im Fahrzeugschein kostenpflichtig geändert.
- Führerschein - eine Änderung erübrigt sich, weil der EU-Kartenführerschein keine Wohnsitzdaten enthält.
- Bewohnerparkausweis - wenn Sie in ein anderes Bewohnerparkgebiet umziehen, können Sie Ihren Bewohnerparkausweis bei Ihrer Ummeldung im Kundenzentrum gebührenpflichtig auf Ihre neue Adresse umschreiben lassen. Eine Änderung erübrigt sich, wenn Sie innerhalb des gleichen Bewohnerparkgebietes umziehen oder aus einem Bewohnerparkgebiet wegziehen. Bei einem Wegzug wird der Ausweis automatisch ungültig.
Dazugehörige Dienstleistungen und weitere Informationen:
Wegzug ins Ausland (Wohnsitz abmelden)
Bei der Abmeldung Ihres Wohnsitzes im Kundenzentrum können Sie Ihre Auslandsanschrift hinterlassen. Diese wird im Melderegister gespeichert. So können wir später Kontakt zu Ihnen aufnehmen, beispielsweise bei Wahlen.
Ihr Bewohnerparkausweis wird mit der Abmeldung Ihres Wohnsitzes automatisch ungültig. Die im Voraus gezahlte Gebühr wird nicht erstattet.
Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, wenden sich in Pass- und Ausweisangelegenheiten bitte an die für sie zuständige Auslandsvertretung.
Das Auswärtige Amt in Berlin hält für Sie wichtige Hinweise und eine Übersicht über die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörden im Ausland bereit.
Dazugehörige Dienstleistungen und weitere Informationen:
Ihr Name hat sich geändert?
Personendaten können in bereits vorhandenen Papieren nicht geändert werden. Deshalb müssen Sie, wenn sich beispielsweise an Ihrem Vor- oder (und) Familiennamen etwas geändert hat, sämtliche Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Fahrzeugpapiere) gebührenpflichtig erneuern. Dies kann unter anderem im Rahmen einer Eheschließung, aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung oder durch Wiederannahme Ihres Geburtsnamens erforderlich sein.
Lediglich im Führerschein ist eine Aktualisierung von Personendaten nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie jedoch allen möglichen Schwierigkeiten, zum Beispiel im Ausland, aus dem Weg gehen möchten, können Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Wenn Sie im Ausland wohnen, wenden Sie sich in Pass- und Ausweisangelegenheiten bitte an die für Sie zuständige Auslandsvertretung.
Das Auswärtige Amt in Berlin hält für Sie wichtige Hinweise und eine Übersicht über die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörden im Ausland bereit.
Dazugehörige Dienstleistungen und weitere Informationen:
Vorsprache
Ob Sie persönlich vorsprechen müssen oder ob Sie eine andere Person zur Erledigung Ihres Anliegens bevollmächtigen können, entnehmen Sie bitte der Seite zu der Dienstleistung, die Sie konkret erledigen möchten (siehe "Dazugehörige Dienstleistungen und Informationen", die den jeweiligen Überschriften zugeordnet sind.)
Gebühren
Die Änderung Ihrer Anschrift im Personalausweis oder Ihres Wohnsitzes im Reisepass ist gebührenfrei.
Die Gebühren für einen neuen Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Führerschein und die Änderung von Fahrzeugpapieren entnehmen Sie bitte den "Dazugehörigen Dienstleistungen und Informationen", die den jeweiligen Überschriften zugeordnet sind.
Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit ec- oder Kreditkarte.