Diese Seite in Leichter Sprache anzeigen
Betriebsferien 2025/2026

Von 24. Dezember 2025 bis 4. Januar 2026 bleibt unser Betrieb geschlossen. Ausnahmen gelten für ausgewählte Dienststellen und Freizeiteinrichtungen. Wichtige Services sind über Notdienste und Rufbereitschaften weiterhin verfügbar.

Alle Informationen finden Sie hier.

Sie möchten kurzfristig verreisen und besitzen keinen gültigen Ausweis? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dabei beantragen Sie automatisch einen neuen regulären Personalausweis. Hier erfahren Sie, was Sie für die Beantragung wissen müssen. 

Sie können den vorläufigen Personalausweis in jedem unserer Kundenzentren beantragen, egal wo in Köln Sie wohnen. Montags und mittwochs können Sie ohne Termin vorbeikommen. Für Dienstage, Donnerstage und Freitage müssen Sie einen Termin vereinbaren.

Benötigte Dokumente

  • Alter Personalausweis

    Ihren alten Personalausweis geben Sie ab.

  • Wenn vorhanden: Bisheriger Kinderreisepass

  • Reisepass

    Wenn Sie bisher keinen Personalausweis hatten oder Ihren Ausweis verloren haben.

  • Aktuelles biometrietaugliches Passfoto

    Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein und muss digital sein. Unter "Passfoto" erfahren Sie mehr.

  • Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde

    Bitte bringen Sie vorsorglich eine Urkunde beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls wir die Daten abgleichen müssen. Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, benötigen wir anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde. Bei ausländischen Urkunden benötigen wir eine Übersetzung durch einen*eine Dolmetscher*in oder Übersetzer*in. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen Sie im Original mitbringen. Bitte beachten Sie, dass bei Eheschließung im Ausland die Namensführung evetnuell durch das Standesamt geklärt werden muss.

  • Verlustanzeige

    Wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben. Das Formular zur Verlustanzeige finden Sie im Bereich "Downloads und Infos".

  • Bescheinigung der Polizei

    Wenn Ihr Ausweis gestohlen wurde.

Passfoto

Ihr Passfoto muss verschiedene Anforderungen erfüllen:

  • es muss biometrietauglich sein
  • es muss digital sein – von unserem Self-Service-Terminal aufgenommen oder von einem*einer registrierten Fotodienstleister*in
  • es sollte nicht älter als drei Monate sein

Die Self-Service-Terminals finden Sie in jedem Kundenzentrum. Dort können Sie vor Ihrem Antrag sowohl das Passfoto aufnehmen als auch Ihre Fingerabdrücke und Unterschrift erfassen. 

Ausgedruckte Passfotos nehmen wir nicht mehr an.

Mehr zu den Self-Service-Terminals in den Kundenzentren Registrierte Fotodienstleister*innen

Wie lange ist ein vorläufiger Personalausweis gültig?

Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate gültig.

Wann ist der vorläufige Personalausweis fertig?

Sie bekommen Ihren vorläufigen Personalausweis sofort.

Den neuen regulären Personalausweis können Sie nach etwa drei bis vier Wochen abholen. Sie beantragen ihn automatisch zusammen mit dem vorläufigen Ausweis.

Hier können Sie abfragen, ob Ihr Personalausweis fertig ist:

 

Ist mein Personalausweis fertig?

Besonderheiten für Kinder und Jugendliche

Je nach Alter gelten verschiedene Regelungen für Minderjährige:

Unter 16 Jahre

Wenn du unter 16 Jahre alt bist, kannst du deinen Ausweis nur in Begleitung eines*einer erziehungsberechtigten Person beantragen und abholen. Du musst bei der Beantragung immer selbst dabei sein. Es kann sein, dass du eine Bestätigung von weiteren erziehungsberechtigten Personen benötigst, zum Beispiel von deiner Mutter, wenn dein Vater den Ausweis mit dir beantragt. Hier erfährst du mehr:

Ausweisdokumente - Besonderheiten bei Minderjährigen

16 bis 18 Jahre

Ab dem 16. Lebensjahr kannst du deinen Personalausweis alleine beantragen. Dazu brauchst du ein anderes Ausweisdokument mit Foto, auf dem du eindeutig zu erkennen bist, beispielsweise einen Kinderreisepass, Kinderausweis oder Reisepass. Wenn du keinen entsprechenden Identitätsnachweis vorgelegen kannst, muss dich eine erziehungsberechtigte Person begleiten, die sich ausweisen kann.

Reisen mit vorläufigem Personalausweis

Sie können mit dem vorläufigen Personalausweis nicht in jedes Land einreisen. Genaue Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt:

Einreise mit vorläufigem Personalausweis

Ich wohne im Ausland. Wo beantrage ich meinen Personalausweis?

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und Ihren Wohnsitz im Ausland haben, wenden Sie sich in bitte an die für sie zuständige Auslandsvertretung, um einen neuen Personalausweis zu beantragen. Dort können sie alle Ausweis- und Passdokumente neu beantragen, ändern lassen oder als verloren melden. Bei Verlust oder Diebstahl können sie dort auch die elektronische Zusatzfunktion des Personalausweises deaktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt:

Personalausweise und Reisepässefür Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Vorsprache

Sie müssen Ihren vorläufigen Personalausweis persönlich vor Ort beantragen. Das gilt auch für Minderjährige. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Bitte beachten Sie die Hinweise unter "Besonderheiten für Kinder und Jugendliche".

Den Antrag können Sie in jedem unserer Kundenzentrum stellen, egal wo Sie in Köln wohnen. Montags und mittwochs können Sie ohne Termin vorbeikommen. Für Dienstage, Donnerstage und Freitage müssen Sie einen Termin vereinbaren.

Termin vereinbaren

Gebühren

Der vorläufige Personalausweis kostet 10 Euro. 

Der reguläre Personalausweis kostet: 

  • 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
  • 37 Euro für Personen ab 24 Jahren

Eine Verlustanzeige kostet 1,50 Euro.

So können Sie bezahlen

Rechtliche Voraussetzungen

Downloads und Infos