Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesen.Wenn Sie 16 Jahre alt werden,
dann müssen Sie einen Personal-Ausweis haben.
Das schwere Wort dafür ist: Personal-Ausweis-Pflicht.
Wenn Sie keinen gültigen Personal-Ausweis haben,
dann müssen Sie einen Personal-Ausweis beantragen.
Auf den neuen Personal-Ausweis müssen Sie 3 bis 4 Wochen warten.
Wenn Sie nicht so lange warten können,
dann können Sie einen vorläufigen Personal-Ausweis bekommen.
Zum Beispiel: Wenn Sie bald ins Ausland reisen.
Wie bekomme ich einen vorläufigen Personal-Ausweis?
Um einen vorläufigen Personal-Ausweis zu beantragen,
müssen Sie persönlich zu uns in ein Kunden-Zentrum in Köln kommen.
In dieser Liste finden Sie alle Kunden-Zentren in Köln.
Klicken Sie auf ein Kunden-Zentrum in Ihrer Nähe.
Dann sehen Sie die Adresse und die Öffnungs-Zeiten.
Wichtige Informationen für Jugendliche:
Jugendliche ab 16 Jahren können alleine einen vorläufigen Personal-Ausweis beantragen.
Dazu müssen Sie uns einen anderen Ausweis mit Foto zeigen.
Zum Beispiel:
- Ihren Kinder-Reise-Pass
- Ihren Kinder-Ausweis
- oder Ihren Reise-Pass.
Wenn Sie uns diese Papiere nicht zeigen können,
dann muss eine erziehungs-berechtigte Person mit Ihnen zu uns kommen.
Das ist jemand, der für Sie die Verantwortung hat.
Das ist meistens Ihre Mutter oder Ihr Vater.
Die erziehungs-berechtigte Person muss uns ihren Personal-Ausweis
oder ihren Reise-Pass zeigen.
Jugendliche unter 16 Jahren
können auch einen vorläufigen Personal-Ausweis bekommen.
Wenn Sie den vorläufigen Personal-Ausweis für Ihr Kind beantragen wollen,
dann muss mindestens ein Eltern-Teil mit dem Kind zu uns kommen.
Eltern-teil heißt: Die Mutter oder der Vater.
Der Eltern-Teil, der mit dem Kind zu uns kommt,
muss uns seinen Ausweis zeigen.
Vom anderen Eltern-Teil müssen Sie uns eine Kopie vom Ausweis zeigen.
Und Sie müssen uns eine Vollmacht vom anderen Eltern-Teil zeigen.
Das ist ein Papier, auf dem steht:
Sie erlauben einer Person, etwas für Sie zu tun.
Die Erlaubnis müssen Sie unterschreiben.
Bitte lesen Sie die Infos zu Ausweisen für Kinder und Jugendliche.
Was brauche ich, um einen vorläufigen Personal-Ausweis zu bekommen?
Wenn Sie einen vorläufigen Personal-Ausweis beantragen wollen,
dann müssen Sie uns diese Papiere zeigen:
- Ihren alten Personal-Ausweis
Wenn Sie den vorläufigen Personal-Ausweis bekommen,
dann behalten wir Ihren alten Personal-Ausweis.
Oder wir machen den alten Personal-Ausweis ungültig.
Und geben Ihnen dann den alten Personal-Ausweis zurück.
- Ihren alten Kinder-Reise-Pass
- Ihren Reise-Pass
Sie müssen uns Ihren Reise-Pass zeigen,
wenn Sie Ihren alten Personal-Ausweis verloren haben.
Oder wenn Sie vorher keinen Personal-Ausweis hatten.
- 2 Pass-Fotos
Wenn Sie einen vorläufigen Personal-Ausweis brauchen,
dann müssen Sie uns 2 Pass-Fotos von Ihnen geben.
Das 1. Foto brauchen wir für den vorläufigen Personal-Ausweis.
Das 2. Foto brauchen wir für den endgültigen Personal-Ausweis.
Die Fotos müssen aktuell sein.
Das heißt: Das Foto soll nicht älter als 3 Monate sein.
Das Foto muss bio-metrie-tauglich sein.
Bio-metrie-tauglich heißt:
Die Person ist gut zu erkennen.
Das Gesicht ist gut zu sehen.
Der Kopf ist gerade.
Die Augen sind offen.
Der Mund ist geschlossen.
Der Hintergrund ist einfarbig.
Befolgen Sie bitte die Regeln für Pass-Fotos.
Die Regeln stehen in der Foto-Muster-Tafel.
- Geburts-Urkunde
Wenn Sie ledig sind,
dann bringen Sie bitte Ihre Geburts-Urkunde mit.
Oder einen Auszug aus dem Geburts-Register.
Oder einen Auszug aus dem Familien-Stamm-Buch.
Ledig heißt: Dass Sie nicht verheiratet sind.
Oder dass Sie noch nie verheiratet waren.
- Ehe- oder Lebens-Partnerschafts-Urkunde
Wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind,
dann brauchen wir von Ihnen:
- eine Ehe-Urkunde,
- einen Auszug aus dem Ehe-Register
- oder eine Lebens-Partnerschafts-Urkunde.
Wir brauchen diese Urkunde auch,
wenn Sie geschieden oder verwitwet sind.
Wichtig:
Urkunden aus dem Ausland müssen ins Deutsche übersetzt werden.
Zum Beispiel: Ihre Urkunde aus der Türkei ist in türkischer Sprache.
Für das Amt in Deutschland muss die Urkunde ins Deutsche übersetzt werden.
Das muss ein Übersetzer oder eine Übersetzerin machen.
Oder ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin.
Also ein Experte mit Ausbildung.
Es ist nicht möglich, die Urkunden selbst zu übersetzen.
Auch wenn Sie die Sprache gut beherrschen.
Es sind nur Übersetzungen von diesen Experten erlaubt.
Wer Experte ist, legt der Staat fest.
Er prüft die Übersetzer und Dolmetscher.
Dann gibt er ihnen eine offizielle Arbeits-Erlaubnis.
Das schwere Wort dafür ist: öffentlich bestellt oder beeidigt.
Das heißt: Der Staat hat sie geprüft.
Sie dürfen als Übersetzer oder Dolmetscher arbeiten.
Sie müssen die Urkunden und Übersetzungen im Original abgeben.
Sie können keine Kopie von Urkunden und Übersetzungen abgeben.
- Verlust-Anzeige
Wenn Sie Ihren alten Personal-Ausweis verloren haben,
dann müssen Sie uns eine Verlust-Anzeige zeigen.
Das ist ein Papier, auf dem steht:
Ihr Name und was Sie verloren haben.
Sie können die Verlust-Anzeige am Computer ausfüllen.
Dann müssen Sie die Verlust-Anzeige ausdrucken.
Wenn Sie den vorläufigen Personal-Ausweis beantragen,
dann zeigen Sie uns bitte die Verlust-Anzeige.
- Bescheinigung von der Polizei
Wenn Ihr Personal-Ausweis gestohlen wurde,
dann müssen Sie zur Polizei gehen.
Und sagen, dass Ihr Personal-Ausweis gestohlen wurde.
Dann bekommen Sie eine Bescheinigung von der Polizei.
Wenn Sie den vorläufigen Personal-Ausweis beantragen,
dann müssen Sie uns die Bescheinigung von der Polizei zeigen.
Wann bekomme ich den vorläufigen Personal-Ausweis?
Wenn Sie uns alle nötigen Papiere zeigen,
dann bekommen Sie den vorläufigen Personal-Ausweis sofort.
Wir beantragen für Sie dann auch einen endgültigen Personal-Ausweis.
Bis Sie den endgültigen Personal-Ausweis bei uns abholen können,
müssen Sie 3 bis 4 Wochen warten.
Wo gilt der vorläufige Personal-Ausweis?
Der vorläufige Personal-Ausweis gilt in ganz Deutschland.
Aber der vorläufige Personal-Ausweis gilt manchmal nicht im Ausland.
Das heißt:
Mit einem vorläufigen Personal-Ausweis können Sie nicht in jedes Land reisen.
Wichtig:
Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Reise,
ob der vorläufige Personal-Ausweis in dem Land gültig ist.
Wie viel kostet ein vorläufiger Personal-Ausweis?
Ein vorläufiger Personal-Ausweis kostet 10 Euro.
Wenn Sie einen vorläufigen Personal-Ausweis bekommen,
bestellen wir für Sie auch einen endgültigen Personal-Ausweis.
Ein endgültiger Personal-Ausweis kostet zusätzlich:
22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren.
28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren.
Für eine Verlust-Anzeige müssen Sie zusätzlich 1,50 Euro bezahlen.
Sie können mit Bar-Geld bezahlen.
Das heißt:
Sie können mit Geld-Scheinen und Münzen bezahlen.
Oder Sie können auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.
Diese Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.
Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen.
Wo stehen die Gesetze zum vorläufigen Personal-Ausweis?
Die Gesetze zum vorläufigen Personal-Ausweis
stehen im Personal-Ausweis-Gesetz.