Beschreibung
Diese Seite in Leichter Sprache anzeigenSie ziehen innerhalb der Stadt um? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei uns ummelden.
Benötigt werden
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Personalausweis
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Reisepass
falls Sie keinen Personalausweis besitzen.
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Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
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Bei einer Ummeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller umziehenden Personen
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Anmeldeformular mit Unterschrift der*des Meldepflichtigen
Sie erhalten das Formular in den Kundenzentren oder im Downloadservice zum Herunterladen. Wenn Sie persönlich vorsprechen und die Ummeldung nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, benötigen Sie kein Anmeldeformular. In diesem Falle übernehmen wir für Sie gerne die Erstellung des Formulars anhand Ihrer Angaben.
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Meldepflicht für Kinder und Jugendliche - Einverständniserklärung
Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen. Für den Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich. Den Vordruck "Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten" finden Sie im Downloadservice.
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Bescheinigung des*der Wohnungsgeber*in über den Einzug
In der Wohnungsgeber-Bescheinigung ist der tatsächlich vollzogene Einzug zu bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir daher nicht anerkennen. Ihr*e Vermieter*in ist verpflichtet, ihnen die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen. Es reicht nicht aus, den Mietvertrag vorzulegen. Ebenfalls kann eine formlose Mail des*der Vermieters*in an die Meldebehörde nicht als Wohnungsgeberbescheinigung anerkannt werden. Einen Vordruck für die Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie in den Kundenzentren oder unter "Downloads und Infos" auf dieser Seite zum Herunterladen.
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Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid
anstelle der Wohnungsgeberbescheinigung, wenn Sie in Ihr Eigenheim einziehen. Es reicht aus, wenn Sie eine Kopie vorlegen.
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Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
falls Sie ein Auto oder Motorrad besitzen. Wenn Ihre Fahrzeugpapiere keinen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung enthalten, benötigen wir außerdem den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung, zum Beispiel von TÜV, DEKRA oder GTÜ.
Wohnungsgeberbescheinigung
Laut Bundesmeldegesetz müssen Sie bei einer An- und Ummeldung eine Bescheinigung des*der Vermieters*in vorlegen. Bei einer Abmeldung beziehungsweise einem Auszug ist dies nicht erforderlich.
In der Bescheinigung muss Ihr*e Wohnungsgeber*in Ihnen den tatsächlich vollzogenen Einzug bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir nicht anerkennen.
Aus der Bescheinigung muss auch der*die Eigentümer*in der Wohnung hervorgehen.
Demnächst können Vermieter*innen den Einzug der Meldebehörde auch elektronisch bestätigen. An den hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen arbeiten wir derzeit.
Informationen rund um die Ummeldung
Wenn Sie innerhalb Kölns umgezogen sind, müssen Sie sich binnen zwei Wochen nach dem Einzug ummelden. Das Einzugsdatum in der Wohnungsgeberbescheinigung darf nicht in der Zukunft liegen!
Unabhängig vom Wohnbezirk können Sie sich im Kundenzentrum Ihrer Wahl ummelden. Dort wird auch die Änderung der Anschrift im Personalausweis und in den Fahrzeugpapieren vorgenommen.
Widerspruchsrecht gegen Datenweitergabe
Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer Meldedaten.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich und muss innerhalb von 14 Tagen nach Einzug erfolgen. Sie kann frühestens ab dem Einzugstag erfolgen, der in der Wohnungsgeberbescheinigung bestätigt wird. Das Einzugsdatum darf bei der Ummeldung nicht in der Zukunft liegen. Bitte beachten Sie unsere Hinweise bei den Öffnungszeiten.
Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass des*der Vertreters*in vorzulegen. Die Vollmacht können Sie im Downloadservice herunterladen.
Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, das Anmeldeformular auf dem Postweg zu übersenden.
Terminvereinbarung onlineGebühren
Die Ummeldung Ihres Wohnsitzes und die Änderung der Anschrift im Personalausweis sind gebührenfrei. Für die Adressenänderung auf dem Kraftfahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I fallen Gebühren in Höhe von 10,80 Euro an.
Zahlungsmittel
Rechtliche Voraussetzungen
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
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- Kundenzentrum Rodenkirchen
- Schließung der Kundenzentren
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Wegen Einführung einer neuen Software bleiben unsere neun Kundenzentren vom 21. bis 25. September 2023 geschlossen. Bitte weichen Sie auf andere Tage aus.
Weitere Informationen finden Sie hier
Terminvereinbarung online
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